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"Kohlerichtlinie"


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Drucksache 557/07

... Bei den Beträgen für die Jahre 2009 bis 2012 ist ein durchschnittlicher Erlös von 46 €/t SKE unterstellt. Dies entspricht den gültigen Kohlerichtlinien bzw. dem gültigen Zuwendungsbescheid, der einen Mechanismus zur Kürzung der Beihilfen bei Erlösen über 46 €/t beinhaltet (sog. Kappungsregelung). Entsprechend der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 werden die Beihilfen bis 2012 nicht gekürzt, soweit die Mehrerlöse zur Vermeidung der in den Rechnungen der RAG AG für die Auslaufvariante 2018 ausgewiesenen Unterfinanzierung benötigt werden. Die Bergbauunternehmen müssen eine entsprechende Kostenbelastung nachweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

§ 1
Zweck

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Finanzplafonds

§ 4
Verpflichtungen der Bergbauunternehmen nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus

§ 5
Anpassungsgeld

§ 6
Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten

§ 7
Bußgeldvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018


 
 
 


Suchbeispiele:


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