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"Kohleverordnung"


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Drucksache 461/10

... Die Kohleverordnung tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft. Sollte es keinen neuen Rechtsrahmen geben, der bestimmte Arten staatlicher Beihilfen für die Kohleindustrie zulässt, könnten die Mitgliedstaaten dann nur noch auf der Grundlage der allgemeinen, für alle Wirtschaftszweige geltenden Beihilfevorschriften tätig werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Öffentliche Anhörungen

3. Folgenabschätzung

Option 1: Basisszenario

Option 2: Leitlinien der Kommission

Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen

Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten

Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4

Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4 Stilllegungsbeihilfen

Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten

4 Verfahren

Vorschlag

Abschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt II
Vereinbarkeit der Beihilfe

Artikel 2
Grundsatz

Artikel 3
Stilllegungsbeihilfe

Artikel 4
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten

Artikel 5
Kumulierung

Artikel 6
Getrennte Buchführung

Abschnitt III
Verfahren

Artikel 7
Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen

Abschnitt IV
Schlussbestimmungen

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 9
Inkrafttreten

Anhang
Definition der in Artikel 4 genannten Kosten


 
 
 


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