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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kompensationsmaßnahmen"


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Drucksache 521/2/19

... -Bepreisung für erforderlich, die erhobenen Mittel vollständig für geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verwenden (Aufkommensneutralität). Er hält es für sachgerecht, durch eine Senkung der regressiv wirkenden EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie über eventuelle weitere Senkungen energierelevanter Steuern einen Ausgleich zu schaffen.

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Drucksache 521/2/19




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 422/19

... -Bepreisung für erforderlich, die erhobenen Mittel vollständig für geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verwenden (Aufkommensneutralität). Er hält es für sachgerecht, durch eine Senkung der regressiv wirkenden EEG-Umlage und der Stromsteuer, sowie über eventuelle weitere Senkungen energierelevanter Steuern einen Ausgleich zu schaffen. Die Reduzierung von monetären Belastungen fördert die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Zudem hält der Bundesrat eine Finanzierung von Maßnahmen des Klimaschutzes wie der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung für zielführend. Darüber hinaus sind zur Reduktion des CO



Drucksache 400/2/19

... -Emissionen zu vermeiden. Kompensationsmaßnahmen, die zu einem erhöhten Bedarf an fossilen Energieträgern sowie zu erhöhten Emissionen von Treibhausgasen führen, sollten weitestgehend vermieden werden.



Drucksache 389/5/18

... im Rahmen der Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen zu ermöglichen.

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Drucksache 389/5/18




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 389/2/18

... im Rahmen der Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen zu ermöglichen.

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Drucksache 389/2/18




Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 168/17 (Beschluss)

... sieht bereits eine entsprechende Regelung vor, die jedoch hinsichtlich des Übergangs der Verantwortung auf Dritte in ihrem Anwendungsbereich auf vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begrenzt ist. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll diese Übertragungsmöglichkeit auch auf Fälle erweitert werden, bei denen es nicht um eine "Abbuchung" bevorrateter Kompensationsmaßnahmen, sondern um deren erstmalige Herstellung geht.

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Drucksache 168/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 6 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 15 Absatz 4 Satz 4 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 27 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 30 Absatz 2 Satz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 39 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 und 2 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 57 Absatz 2 BNatSchG Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b ist zu streichen.

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 168/1/17

... § 16 Absatz 2 BNatSchG sieht bereits eine entsprechende Regelung vor, die jedoch hinsichtlich des Übergangs der Verantwortung auf Dritte in ihrem Anwendungsbereich auf vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begrenzt ist. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll diese Übertragungsmöglichkeit auch auf Fälle erweitert werden, bei denen es nicht um eine "Abbuchung" bevorrateter Kompensationsmaßnahmen, sondern um deren erstmalige Herstellung geht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 6 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 Satz 4 - neu - BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 27 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 21 Absatz 3 Satz 3 - neu - BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 30 Absatz 2 Satz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 39 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 und 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Absatz 3 a

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 44 Absatz 5 Satz 1 und 2 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BNatSchG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 5 Satz 6 - neu - BNatSchG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 57 Absatz 2 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 69 BNatSchG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 515/17 (Beschluss)

... ) erschwert wird. Zudem werden in der Folge deutlich erhöhte Mehrausgaben auf Verwaltungsebene erwartet, ohne dass der Bund angemessene Kompensationsmaßnahmen mitbedacht hat.



Drucksache 515/1/17

... ) erschwert wird. Zudem werden in der Folge deutlich erhöhte Mehrausgaben auf Verwaltungsebene erwartet, ohne dass der Bund angemessene Kompensationsmaßnahmen mitbedacht hat.



Drucksache 316/16

... Die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote9 sieht einen Rahmen für umfassende Strategien vor, darunter Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen; letztere zielen darauf ab, diejenigen Personen wieder in das Bildungssystem zurückzuholen, die dieses ohne Abschluss der Sekundarstufe II verlassen haben. Alternative Bildungswege, wie z.B. Bildungsangebote der zweiten Chance, nichtformales Lernen mit Validierung früherer Lernergebnisse und Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in das System der allgemeinen oder beruflichen Bildung helfen jungen Menschen dabei, ihre Ausbildung zu vervollständigen. Maßnahmen zur Senkung der Quote früher Schulabgänge wurden in allen Mitgliedstaaten eingeführt und wirken sich positiv aus; im Jahr 2015 lag diese Quote (Altersgruppe 18-24) im EU-Durchschnitt etwa einen Prozentpunkt über dem in der Strategie Europa 2020 genannten Richtwert von 10 %; allerdings gab es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Selbst wenn dieser Wert erreicht wird, sind die verbleibenden 10 % in dieser Altersgruppe weiterhin mit ernsten Problemen konfrontiert, wenn es darum geht, Zugang zu dauerhafter Beschäftigung zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Quote früher Schulabgänge in einigen Untergruppen der älteren Alterskohorten nach wie vor sehr hoch ist; dies gilt insbesondere für Erwachsene, die bereits in einem frühen Alter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, für NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in der EU aufhalten, sowie für andere Personen mit Migrationshintergrund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... Ohne die vorgeschlagene Einschränkung würde § 13b auf den gesamten § 13a BauGB verweisen. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren würde in diesem Fall dazu führen, dass der baurechtliche Eingriffsausgleich nach § 1a Absatz 3 BauGB komplett entfiele (Verweisungskette von § 13b auf § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB, der wiederum auf § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB verweist). Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass gerade die unter Natur- und Bodenschutzaspekten besonders sensiblen Außenbereiche ohne jegliche Kompensationsmaßnahmen als neue Baugebiete ausgewiesen werden könnten. Daran vermögen auch die beabsichtigten gesetzlichen Einschränkungen nichts zu ändern. Die Begrenzung auf Flächen von weniger als 10 000 m2 lässt sich in der Praxis leicht durch die Ausweisung mehrerer Neubaugebiete an verschiedenen Ortsrändern oder eine "Salamitaktik" bei der Ausweisung aushebeln. Die Begrenzung auf Flächen, "die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen", dürfte in der Praxis kaum einschränkende Wirkung aufweisen, da dies sowieso dem absoluten Regelfall bei der Ausweisung von Neubaugebieten entspricht. Die Beschränkung auf die Wohnnutzung verhindert zwar immerhin die Ausweisung von Industriegebieten im Außenbereich in beschleunigten Verfahren, ändert aber nichts an dem gravierenden Eingriff in die Belange des Naturschutzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB

§ 29a
Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 141/13

... • die Empfehlung für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote umzusetzen und evidenzbasierte, umfassende Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote zu entwickeln, die Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen umfassen 63;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 1/12

... Obwohl Prävention und frühzeitige Intervention wesentlich sind, um dem Problem zu begegnen, widmen die Mitgliedstaaten der Prävention nicht genügend Aufmerksamkeit. Einzel- und Kompensationsmaßnahmen, wie der zweite Bildungsweg, sind zweifellos wichtig, reichen jedoch nicht aus, um das Problem an der Wurzel zu packen. Es sollte mehr Gewicht auf präventive und frühzeitige Interventionsmaßnahmen im Rahmen von Strategien für die Lehrkräfteausbildung, die berufliche Weiterbildung und eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung gelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 92/2/12

... Bund und Länder tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Bewältigung der nachteiligen Folgen der Bundeswehrstrukturreform in den Kommunen. Angesichts der gesamtstaatlichen Auswirkungen der Reform trägt der Bund eine Hauptverantwortung für deren Folgen und bleibt gehalten, eigene Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/2/12




Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:


 
 
 


Drucksache 43/1/11

... 4. Ebenso wie die Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen ergänzen sollten und umfassende Strategien zur Bekämpfung von Schulabbruch ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Politikgestaltung darstellen können. Soweit die Kommission die Mitgliedstaaten aufruft, auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Rahmens solche Strategien anzunehmen, weist der Bundesrat darauf hin, dass in manchen Mitgliedstaaten bereits Strategien vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Gegebenheiten existieren, die den von der Kommission gemachten Vorschlägen entsprechen. Maßgeblich kann daher nicht sein, ob derartige Strategien von den Mitgliedstaaten infolge der Europa-2020-Strategie bzw. auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Rahmens erarbeitet wurden, sondern ob diese Strategien geeignet sind, im Laufe des nächsten Jahrzehnts den Anteil der Schulabbrecher zu reduzieren.



Drucksache 88/1/11

... -Emissionshandelsrichtlinie resultiert, sollte der nationale Gesetzgeber geeignete Kompensationsmaßnahmen prüfen. Zielführend wäre z.B. eine Anpassung der Mindesteinspeisevergütungen für Strom aus Grubengas im



Drucksache 43/11

... In der vorliegenden Empfehlung sind die Kernelemente einer kohärenten, umfassenden und faktengestützten Politik zur Bekämpfung des Schulabbruchs dargelegt. Hierzu gehören Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen. Sie beziehen alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, strukturelle Aspekte des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie mögliche Maßnahmen an den Schulen mit ein und unterstützen individuelle Maßnahmen für potenzielle Schulabbrecher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 88/11 (Beschluss)

... -Emissionshandelsrichtlinie resultiert, sollte der nationale Gesetzgeber geeignete Kompensationsmaßnahmen prüfen. Zielführend wäre z.B. eine Anpassung der Mindesteinspeisevergütungen für Strom aus Grubengas im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 TEHG Der Bundesrat fordert,

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Anhang 1 Teil 1 Nummer 1 Satz 1 TEHG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 3 TEHG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 TEHG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 1 TEHG

9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 TEHG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1, Absatz 5 Satz 1 TEHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 TEHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 - neu - TEHG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TEHG

14. Zu Artikel 1 § 10 Satz 1 und § 28 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 TEHG

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 1 TEHG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und Absatz 3 - neu - und § 6 Absatz 2 Satz 4 TEHG

17. Zu Artikel 1 § 23 Satz 4 - neu - TEHG

18. Zu Artikel 1 § 24 TEHG

19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 und Anhang 5 Teil 2 TEHG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 5 Satz 1TEHG

21. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 6 Satz 2 TEHG

22. Zu Artikel 1 § 27 TEHG

23. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a TEHG

24. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Nummer 1 TEHG

25. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 TEHG

26. Zu Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummern 1, 5, 11, 13, 19 und 22 TEHG

27. Zu Artikel 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 43/11 (Beschluss)

... 4. Ebenso wie die Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen ergänzen sollten und umfassende Strategien zur Bekämpfung von Schulabbruch ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Politikgestaltung darstellen können. Soweit die Kommission die Mitgliedstaaten aufruft, auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Rahmens solche Strategien anzunehmen, weist der Bundesrat darauf hin, dass in manchen Mitgliedstaaten bereits Strategien vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Gegebenheiten existieren, die den von der Kommission gemachten Vorschlägen entsprechen. Maßgeblich kann daher nicht sein, ob derartige Strategien von den Mitgliedstaaten infolge der Europa2020-Strategie bzw. auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Rahmens erarbeitet wurden, sondern ob diese Strategien geeignet sind, im Laufe des nächsten Jahrzehnts den Anteil der Schulabbrecher zu reduzieren.



Drucksache 278/09A

... Die Beobachtung von Natur und Landschaft als Staatsaufgabe bildet dabei einen allgemeinen Grundsatz des Naturschutzes im Sinne des Artikels 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GG. Der Beobachtung von Natur und Landschaft kommt eine maßgebliche Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu. Sie ist nicht nur Voraussetzung für einen gezielten Einsatz des gesamten naturschutzrechtlichen Instrumentariums, sondern liefert auch die naturschutzfachlichen Grundlagen für die in Planungs- und Zulassungsverfahren anderer Fachrechte erforderliche Bewertung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Nicht zuletzt dienen ihre Ergebnisse auch der Vorbereitung politischer Entscheidungen nicht nur auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Aus der Regelung des Absatzes 1 ergibt sich weder eine Verpflichtung des Bundes und der Länder zu einer umfassenden Beobachtung sämtlicher Bestandteile von Natur und Landschaft noch eine Verpflichtung eines Vorhabenträgers zu einem vorhabenbezogenen Monitoring, insbesondere etwa im Hinblick auf die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 278/1/09

... Die Erfahrung seit Einführung des Ersatzgeldes in verschiedenen Ländern zeigt, dass die Naturschutzbehörden mit den vereinnahmten Geldern sehr sinnvolle Maßnahmen durchführen können, die ansonsten aus finanziellen Gründen nicht hätten verwirklicht werden können. Diese Maßnahmen basieren in der Regel auf einem Konzept der unteren Naturschutzbehörde. Sie bestehen anders als die Kompensationsmaßnahmen meistens nicht aus vereinzelten Maßnahmen, sondern aus einem Gesamtvorhaben. Auf diese Weise kann für die Verbesserung des Zustands von Natur und Landschaft oftmals mehr erreicht werden als durch die einzelnen Kompensationsmaßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG *

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 8 BNatSchG

§ 8
Aufgaben der Landschaftsplanung

13. Hauptempfehlung*

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 4 BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 Satz 3 - neu -, 3 und 4 BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 und 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

25. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 25

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG *

30. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3a - neu - BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2,* Satz 3 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6a - neu -, Absatz 6b - neu - BNatSchG

Zu Absatz 6a

Zu Absatz 6b

40. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

42. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

46. Zu Artikel 1 § 20 Überschrift und Absatz 1 BNatSchG

47. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

Zu Artikel 1

50. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG *

55. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 2 BNatSchG

56. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

59. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

60. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

61. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

62. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

63. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

64. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

65. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

66. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatschG

67. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

68. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

69. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

70. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

73. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

74. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

75. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

76. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

77. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

78. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 bis 5 BNatSchG

79. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

80. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

81. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

82. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

83. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

84. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

85. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 BNatSchG

86. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

87. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

88. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

89. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 BNatSchG

90. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

91. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

92. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

93. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

94. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 278/09 (Beschluss)

... Das Erfordernis einer Aufwertung zur Anerkennung von Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen ergibt sich bereits aus § 15 Absatz 2, wonach Kompensationsmaßnahmen die Wiederherstellung des Naturhaushalts in gleichartiger oder gleichwertiger Weise voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2, Satz 3 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

25. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 - neu - BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

40. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 43 BNatSchG

46. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

47. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

49. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

50. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

56. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

57. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

58. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 432/07

... Der Vorschlag ist erforderlich, um einen kontinuierlichen Betrieb des SIS zu gewährleisten. Das SIS stellt einen festen Bestandteil der Kompensationsmaßnahmen dar, die zur Gewährleistung des freien Personenverkehrs getroffen werden mussten, und steht mit den Zielen des Programms IDABC in Einklang, da die Infrastrukturdienste im Rahmen der in dem Programm festgelegten horizontalen Maßnahmen genutzt werden. Ziel des Programms IDABC ist es, die Entwicklung und den Aufbau europaweiter eGovernment-Dienste und der zugrunde liegenden interoperablen Telematiknetze abzustecken, zu unterstützen und zu fördern und damit gleichzeitig die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bei der Durchführung gemeinschaftlicher Politik und gemeinschaftlicher Maßnahmen zu unterstützen und so wesentliche Vorteile für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger zu erzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 431/07

... Der Vorschlag ist erforderlich, um einen kontinuierlichen Betrieb des SIS zu gewährleisten. Das SIS stellt einen festen Bestandteil der Kompensationsmaßnahmen dar, die zur Gewährleistung des freien Personenverkehrs getroffen werden mussten, und steht mit den Zielen des Programms IDABC in Einklang, da die Infrastrukturdienste im Rahmen der in dem Programm festgelegten horizontalen Maßnahmen genutzt werden. Ziel des Programms IDABC ist es, die Entwicklung und den Aufbau europaweiter eGovernment-Dienste und der zugrunde liegenden interoperablen Telematiknetze abzustecken, zu unterstützen und zu fördern und damit gleichzeitig die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bei der Durchführung gemeinschaftlicher Politik und gemeinschaftlicher Maßnahmen zu unterstützen und so wesentliche Vorteile für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger zu erzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 676/2/04

... Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit, zur Entlastung der staatlichen Haushalte Einsparpotenziale zu realisieren. Hiervon kann auch der Verkehrsbereich nicht grundsätzlich ausgenommen werden. Gleichwohl hält der Bundesrat es für erforderlich, Änderungen im Bereich der Freifahrtregelungen für Schwerbehinderte so auszugestalten, dass Einspareffekte für die öffentliche Hand und in der Folge Belastungen der Verkehrsunternehmen allenfalls in Höhe der Vorschläge von Koch-Steinbrück (stufenweise 4, 8, 12 %) entstehen. Nur in dieser Größenordnung besteht für die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, angemessene Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen, ohne dass das Angebot an flächendeckendem ÖPNV gravierend eingeschränkt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Im Einzelnen ist insbesondere folgender Kritikpunkt hervorzuheben:

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

12. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

zu Buchstabe a

13. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

17. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

19. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

21. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

Zu Artikel 8

24. 3a.In § 81 Abs. 1 Satz 3 wird nach oder ein zusätzlich von ihr beauftragter eingefügt.

25. 3b. § 104 Abs. 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

26. 3c. § 111 Abs. 5 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

27. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

28. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

29. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 148 Abs. 4 und 5 SGB IX

30. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 148 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

31. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

32. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

33. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 77 Abs. 7 SGB V

35. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

37. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

38. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

39. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

41. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

42. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

43. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

44. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

45. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 61/1/03

... Einzelne Änderungen, wie beispielsweise bei der Roggenintervention, können nur schrittweise in Verbindung mit einer Stärkung alternativer Verwertungsmöglichkeiten und geeigneten Kompensationsmaßnahmen einer Lösung zugeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/03




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Verwaltungs - und Kontrollaufwand

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 61/03 (Beschluss)

... Einzelne Änderungen, wie beispielsweise bei der Roggenintervention, können nur schrittweise in Verbindung mit einer Stärkung alternativer Verwertungsmöglichkeiten und geeigneten Kompensationsmaßnahmen einer Lösung zugeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/03 (Beschluss)




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Kürzung der Direktzahlungen durch dynamische Modulation und Degression

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 61/2/03

... Allerdings sollte der Wegfall der Roggenintervention nur schrittweise in Verbindung mit einer Stärkung alternativer Verwertungsmöglichkeiten und geeigneten Kompensationsmaßnahmen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/2/03




1. Entkopplung der Flächen- und Tierprämien von der Produktion

2. Modulation und Degression

3. Cross compliance

4. Marktordnungen

4.1 Milch und Milcherzeugnisse

4.2 Getreide

4.3 Spezifischer Zusatzbetrag für Eiweißpflanzen

4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe

4.5 Flächenstilllegung

5. Betriebsberatungssystem

6. Ländliche Entwicklung

7. Finanzierung

8. Verwaltungs- und Kontrollaufwand


 
 
 


Drucksache 168/17 PDF-Dokument



Drucksache 400/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 424/17 PDF-Dokument



Drucksache 814/1/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.