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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Konsularhilfe"


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Drucksache 772/17

... In Umsetzung des Beschlusses 95/553/EG der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (ABl. L 314 vom 28.12.1995, S. 73) wurde Ende der 90er Jahre eine Verwaltungsvorschrift erlassen, auf deren Grundlage sich die Verwaltungspraxis etablierte, dass im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Hilfe der deutschen Konsularbehörden in Bezug auf Nothilfemaßnahmen in Anspruch nehmen können (mit entsprechender Auslagenerstattung). Nach einer Erhebung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) gewährte Deutschland im Jahr 2015 in 107 von insgesamt weltweit 616 Konsularhilfefällen gegenüber nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern konsularische Hilfe (umgekehrt haben in acht Fällen deutsche Staatsangehörige die konsularische Unterstützung anderer Mitgliedstaaten in Anspruch genommen). Dies bedeutet, dass im Schnitt jede zweite deutsche Auslandsvertretung pro Jahr einen Konsularhilfefall für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger übernimmt. Insgesamt fallen jährlich zwischen 60.000 bis 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Konsulargesetzes

§ 9a
Anwendung auf im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Entstehungsgeschichte der Richtlinie EU Nr. 2015/637

2. Allgemeines zum Inhalt der Richtlinie EU Nr. 2015/637

3. Zu den einzelnen umgesetzten Vorschriften der Richtlinie EU Nr. 2015/637

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Regelungsinhalte

1. § 5 Hilfeleistung an einzelne

2. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen

3. § 7 Hilfe für Gefangene

4. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlassfürsorge

II. Ausnahmen

1. § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes

2. § 9 Absatz 2 und 3 des Konsulargesetzes

III. Auslagenerstattung

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/06

... 14. Wiedereinziehung von Konsularhilfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 879/04

... Absatz 6 regelt, wie zu verfahren ist, wenn der Reeder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und setzt damit Artikel 5 des Übereinkommens 166 um. Ist der Reeder zur Organisation der Heimschaffung nicht im Stande, hat er dem Besatzungsmitglied den für die Heimreise erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Kann der Reeder seine Verpflichtungen nicht erfüllen, tritt das Seemannsamt ein und veranlasst die Heimschaffung. Zuständige Seemannsämter sind - wie bisher - die vom Auswärtigen Amt dazu bestimmten diplomatischen und konsularischen Vertretungen (§ 9 Nr. 2). Die verauslagten Kosten muss der Reeder erstatten. Das Erstattungsverfahren wird vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt, das im Rahmen der Konsularhilfe nach § 6 des Konsulargesetzes bereits eine ähnliche Aufgabe erfüllt. Ein fiskalisches Risiko für den Bund verbleibt nicht, weil der Verband Deutscher Reeder e.V. sich verpflichtet hat die Kosten zu übernehmen, die nicht beim verantwortlichen Reeder beigetrieben werden können. Zwischen dem Verband und der Bundesrepublik Deutschland wurde außerhalb dieses Gesetzgebungsverfahrens eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.