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"Konsularische"
Drucksache 147/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0502 Titel 687 01 - Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten - bis zur Höhe von 50 000 T Euro
... Der Ausbruch von COVID-19 führt weltweit zu einer präzedenzlosen konsularischen Notsituation: Im Ausland befindliche Deutsche (Touristen sowie Deutsche mit Wohnsitz im Ausland) sind seit dem Wochenende (11. Kalenderwoche) von massiven Flugausfällen und Grenzschließungen betroffen und werden so daran gehindert, nach Deutschland zurück- bzw. einzureisen. Insbesondere zehntausende deutsche Touristen sind daher in Urlaubs- oder Transitländern gestrandet und dort z.T. auch massiven Einschränkungen bis hin zu ortsüblichen Quarantänemaßnahmen unterworfen. Es ist nicht absehbar, wann sie die jeweiligen Länder verlassen können. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass sie vor Ort selbst erkranken und auf ein nicht ausreichend ausgestattetes Gesundheitswesen treffen. Damit droht akute Gefahr für Leib und Leben.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Aktuell sind über 210.000 Rentenberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland deutsche Staatsangehörige. Entsprechend Artikel 37 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen werden die deutschen Auslandsvertretungen über den Tod eines deutschen Staatsangehörigen durch die Behörden des jeweiligen Aufenthaltsstaates informiert. Nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 des
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... "Die Meldepflicht von Verdachtsfällen erstreckt sich auch auf Mitarbeiter der konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, soweit diese gemäß § 10 Absatz 2 des Konsulargesetzes in ihrer Tätigkeit inländischen Notaren gleichstehen."
Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... "Die Meldepflicht von Verdachtsfällen erstreckt sich auch auf Mitarbeiter der konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, soweit diese gemäß § 10 Absatz 2 des Konsulargesetzes in ihrer Tätigkeit inländischen Notaren gleichstehen."
Drucksache 339/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen
... Ziel dieses neuen Artikels ist es, die Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter zu erleichtern. Der Artikel sieht vor, dass diese Personen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats in dem Bereich, in dem sie ihre Aufgaben wahrnehmen, im Rahmen eines bei den Gerichten des von ihnen vertretenen Mitgliedstaats anhängigen Verfahrens ohne vorheriges Ersuchen eine Beweisaufnahme durch Anhörung von Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats ohne Zwang durchführen können.
Drucksache 432/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... Die Vorschrift erweitert den bereits für ausländische Lebenspartner von Deutschen geltenden Schutz bei der Benutzung der Personenstandsregister durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen im Inland auf Ausländer, die eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben.
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Gesetzbuchs (BGB) klargestellt, dass ein Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer auch von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen eines EU-Mitgliedstaates ausgestellt werden kann und dass das Gesetz zu dem Haager Apostillenübereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostillenkonvention) auch Urkunden im Handelsverkehr erfasst. Hierzu werden auch die insoweit erforderlichen Gebührenregelungen erlassen.
Drucksache 432/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... Die Vorschrift erweitert den bereits für ausländische Lebenspartner von Deutschen geltenden Schutz bei der Benutzung der Personenstandsregister durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen im Inland auf Ausländer, die eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben.
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... Zu den Personen, die nicht zu zählen sind, gehören die in Deutschland stationierten Mitglieder ausländischer Streitkräfte und deren Angehörige sowie die in Deutschland tätigen Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen sowie deren Familienangehörige. Gleichfalls betroffen sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und unter die Ausnahme von der Meldepflicht nach § 27 Absatz 3 Satz 3 des
Drucksache 772/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes
... Die Richtlinie (EU) Nr. 2015/637 des Rates vom 20. April 2015 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG (ABl. L 106 vom 24.4.2015, S. 1) ist bis zum 1. Mai 2018 umzusetzen.
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Im Zusammenhang mit dem Recht auf konsularischen Schutz, den EU-Bürger genießen, deren Mitgliedstaat in einem Drittstaat keine diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält, muss diesen Bürgern vielleicht ein anderer Mitgliedstaat Rückkehrausweise ausstellen. Ein Beschluss aus dem Jahr 199619 legte einen einheitlichen Rückkehrausweis fest, um Bürgern die Heimreise zu ermöglichen. Die Ausstellung von Rückkehrausweisen ist die häufigste Art der konsularischen Hilfe. Nach 20 Jahren ist dieser Beschluss veraltet.20 Einige Mitgliedstaaten verwenden den Rückkehrausweis nicht, da er nicht als sicher gegen Dokumentenbetrug gilt. Im Zusammenhang mit dieser Überarbeitung wird die Kommission auch die Möglichkeiten zur Modernisierung der Sicherheitsmerkmale des Rückkehrausweises untersuchen.
Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... 4. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
Drucksache 11/17
... a) diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen mit Ausnahme von Vertretungen der in § 74 Absatz 1 genannten Länder oder
Drucksache 232/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... Das Kapitel 2 des Teils 2 des Gesetzes enthält die unmittelbar geltenden Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen. Die Begriffe "Vorrechte", "Immunitäten", "Befreiungen" und "Erleichterungen" sind nicht gesetzlich definiert. Es wurde davon abgesehen, für die Zwecke dieses Gesetzes Legaldefinitionen aufzunehmen oder einen Oberbegriff (etwa Privilegien) hierfür einzuführen. Die genannten Begriffe werden nebeneinander verwendet. Legaldefinitionen im Völkerrecht bzw. Gesandtschaftsrecht, etwa dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, existieren nicht. In allen Fällen handelt es sich um eine rechtliche Sonderstellung eines Einzelnen oder einer Personengruppe bzw. Organisation, die historisch abgeleitet werden kann über den Leitbegriff des Privilegs.
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... (6) Um bei einem Unfall die Sorge der Angehörigen zu mindern und unnötige Verzögerungen bei der konsularischen Hilfe und sonstigen Diensten zu vermeiden, sollten die übermittelten Daten auch Angaben zur Staatsangehörigkeit der Personen an Bord enthalten. Die Liste der erforderlichen Dateneinträge für Fahrten von mehr als 20 Seemeilen sollte vereinfacht, präzisiert und so weit wie möglich an die Meldepflichten für das nationale einzige Fenster angepasst werden.
Drucksache 419/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
... Artikel 7 der Richtlinie 2013/48/EU enthält das Recht des Beschuldigten, der nicht Staatsangehöriger des Mitgliedstaats ist und dem die Freiheit entzogen wurde, auf Kommunikation mit den Konsularbehörden des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Die in diesem Artikel der Richtlinie 2013/48/EU statuierten Rechte orientieren sich an Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 (im Folgenden: WÜK). Erwägungsgrund 37 der Richtlinie 2013/48/EU stellt klar, dass Beschuldigte nach dieser Vorschrift auf Wunsch ein entsprechendes Recht in Anspruch nehmen können. Umsetzungsbedarf löst Artikel 7 der Richtlinie 2013/48/EU nicht aus.
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... (3) Die in Absatz 2 genannten Quellen dürfen auch zur Erfassung von Einrichtungen ausländischer Streitkräfte sowie zur Erfassung von Einrichtungen diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen genutzt werden. Die in Satz 1 genannten Einrichtungen sind durch die statistischen Ämter der Länder in dem Bestand des Steuerungsregisters nach § 5 zu kennzeichnen.
Drucksache 23/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
... Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Die Vorschrift regelt, welche Erhebungseinheiten in den Mikrozensus einbezogen werden. Erhebungseinheiten sind die nach § 4 ausgewählten meldepflichtigen Personen sowie Haushalte und Wohnungen, d.h. es werden Angaben zu ausgewählten Wohnungen und zu den darin wohnenden Haushalten mit den dazugehörigen Personen erhoben. Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatische oder berufskonsularische Vertretungen zählen zu den Erhebungseinheiten, sofern sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, oder ständig im Inland ansässig sind, oder eine private Erwerbstätigkeit ausüben.
Drucksache 653/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
... § 183 Absatz 4 ZPO-E (bisher § 183 Absatz 3 ZPO) regelt speziell die Zustellung an entsandte Beschäftige deutscher Auslandsvertretungen und die in ihrer Privatwohnung lebenden Personen. Dieser Personenkreis wird dadurch hervorgehoben, dass er nach Maßgabe der Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 958) (WÜD) und über konsularische Beziehungen vom 23. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587) (WÜK) Schutz vor hoheitlichen Akten des Gaststaates erhält.
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Die Identifizierung von Migranten und die Ausstellung von Reisedokumenten für ihre Rückkehr stellen eine große Herausforderung dar. Frontex sollte Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, insbesondere jenen Ländern, die keine konsularische Vertretung in den betreffenden Mitgliedstaaten haben, erleichtern. Die Agentur sollte außerdem die Mitgliedstaaten beim Chartern von Flugzeugen für Rückführungsmaßnahmen weiter unterstützen - auch indem sie selbst Flugzeuge chartert. Überwacher aus dem im Rahmen des Projekts zur Überwachung von Rückführungen20 eingerichteten Pool können im Sinne einer neutralen Berichterstattung über Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden; Frontex kann die Kosten der Bereitstellung von Überwachern tragen. Die Agentur kann außerdem die Mitgliedstaaten mit der Durchführung von Schulungen bei der Einrichtung der Pools von Begleitpersonen unterstützen, die rasch bei Rückkehrflügen eingesetzt werden können.
Drucksache 568/14
... 4. Güter, die vorübergehend nach Côte d’Ivoire ausgeführt werden und für die Truppen eines Staates bestimmt sind, der im Einklang mit dem Völkerrecht ausschließlich und unmittelbar zu dem Zweck tätig wird, die Evakuierung seiner Staatsangehörigen sowie von Personen, für die er konsularische Verantwortung in Côte d’Ivoire hat, zu erleichtern,
Drucksache 149/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... Mit der Änderung können, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 59 (insbesondere der Gegenseitigkeit), auch die Lebenspartner der Leiter, diplomatischen Mitglieder, Konsularbeamten, Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals und des dienstlichen Hauspersonals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland Vergütungen der Energiesteuer gewährt bekommen, die sie für Benzin und Dieselkraftstoff zum Betrieb ihrer Fahrzeuge entrichtet haben. Verheiratete Kinder sind als Familienmitglieder von dieser Begünstigung ausgeschlossen. Durch die Änderung gilt dies auch für Kinder, die in einer Lebenspartnerschaft leben.
Drucksache 105/13 (Beschluss)
... Bei der Zustellung des Verpflichtungsbescheides kann nicht an die sich im Ausland befindenden Wasser- und Luftfahrzeuge, die in Deutschland registriert sind, sowie an Seeschiffe, die die Bundesflagge führen, angeknüpft werden. In der noch geltenden Vorschrift geht es um die sachliche und örtliche Zuständigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland als Anforderungsbehörde, die Leistungen nach § 3 VerkLG durch Verpflichtungsbescheid anfordern (§ 5 Absatz 1, § 7 Absatz 3 VerkLG). Diese Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem sich der Gegenstand der Anforderung befindet. Bei einem Ort im Ausland sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Drucksache 105/1/13
... Bei der Zustellung des Verpflichtungsbescheides kann nicht an die sich im Ausland befindenden Wasser- und Luftfahrzeuge, die in Deutschland registriert sind, sowie an Seeschiffe, die die Bundesflagge führen, angeknüpft werden. In der noch geltenden Vorschrift geht es um die sachliche und örtliche Zuständigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland als Anforderungsbehörde, die Leistungen nach § 3 VerkLG durch Verpflichtungsbescheid anfordern (§ 5 Absatz 1, § 7 Absatz 3 VerkLG). Diese Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem sich der Gegenstand der Anforderung befindet. Bei einem Ort im Ausland sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Drucksache 393/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
... "Soweit eine Zustellung des Verpflichtungsbescheides im Ausland erforderlich ist, erfolgt diese auf Ersuchen der zuständigen Behörde nach Absatz 2 durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland." ‘
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... (1) Die Zustimmung kann für Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts in Schulen unter Aufsicht der jeweils zuständigen berufskonsularischen Vertretung mit einer Geltungsdauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung erteilt.
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Das Betriebsmanagement des Zentralregisters umfasst alle Aufgaben, die erforderlich sind, um das Zentralregister im Einklang mit dieser Verordnung 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche betriebsbereit zu halten; dazu gehören insbesondere die Wartungsarbeiten und technischen Anpassungen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass das System mit guter Betriebsqualität arbeitet, vor allem was die Reaktionszeit für eine Abfrage des Zentralregisters durch konsularische Vertretungen und Grenzübergangsstellen betrifft, die so kurz wie möglich sein sollte.
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... (2) Mitglieder, die Herkunftsländer von migrantischen Hausangestellten sind, sollten den effektiven Schutz der Rechte dieser Arbeitnehmer unterstützen, indem sie diese vor der Abreise über ihre Rechte unterrichten, Rechtshilfefonds, Sozialdienste und spezielle konsularische Dienste einrichten und andere zweckmäßige Maßnahmen treffen.
Drucksache 57/13
... 3. Güter, die vorübergehend nach Côte d’Ivoire ausgeführt werden und für die Truppen eines Staates bestimmt sind, der im Einklang mit dem Völkerrecht ausschließlich und unmittelbar zu dem Zweck tätig wird, die Evakuierung seiner Staatsangehörigen sowie von Personen, für die er konsularische Verantwortung in Côte d’Ivoire trägt, zu erleichtern,
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
... (5) Während des Aufenthalts eines Schiffes der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei sind der Eigner des Schiffes und/oder sein Vertreter und/oder das Personal der diplomatischen Missionen und/oder konsularischen Vertretungen jeder Vertragspartei berechtigt, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften jener anderen Vertragspartei mit den Besatzungsmitgliedern des Schiffes in Verbindung zu treten oder zusammenzutreffen.
Drucksache 478/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 181/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Eine multidisziplinäre, kohärente Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels erfordert im Vergleich zur bisherigen Politik die Beteiligung einer breiteren Palette an Akteuren. Hierzu sollten zählen: Polizeibeamte, Grenzschutzbeamte, Einwanderungs- und Asylbeamte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Angehörige des Justizwesens und Rechtspfleger, Wohnungs-, Arbeits-, Gesundheits-, Sozial- und Sicherheitsinspektoren, zivilgesellschaftliche Organisationen, Sozial- und Jugendarbeiter, Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Zeitarbeitsunternehmen, Vermittlungsagenturen, Vertreter des konsularischen und diplomatischen Dienstes sowie Personen, die schwerer erreichbar sind wie Vormünder und gesetzliche Vertreter sowie Kinder- und Opferhilfeorganisationen. Auch freiwillige Helfer und Personen, die in Konfliktsituationen im Einsatz sind, können beteiligt werden.
Drucksache 32/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Das Hilfsmerkmal "Angabe darüber, ob die betroffenen Personen von der Meldepflicht befreit sind" wird aus fachstatistischer Sicht benötigt, weil die betroffenen Personen, z.B. Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Wohnbevölkerung Deutschlands gehören und daher auch nicht im Bevölkerungsbestand enthalten sind. Die Einbeziehungen der Eheschließungen und Lebenspartnerschaften dieses Personenkreises würde demnach die Bevölkerungsstruktur in der Darstellung nach dem Familienstand verzerren.
Drucksache 32/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Das Hilfsmerkmal "Angabe darüber, ob die betroffenen Personen von der Meldepflicht befreit sind" wird aus fachstatistischer Sicht benötigt, weil die betroffenen Personen, z.B. Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Wohnbevölkerung Deutschlands gehören und daher auch nicht im Bevölkerungsbestand enthalten sind. Die Einbeziehungen der Eheschließungen und Lebenspartnerschaften dieses Personenkreises würde demnach die Bevölkerungsstruktur in der Darstellung nach dem Familienstand verzerren.
Drucksache 371/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums des Innern
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Berufskonsularische Vertretungen und in Abhängigkeit vom Status der bevorrechtigten Person (Zulassungsbehörde am Sitz des Konsulats)".
Drucksache 325/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 827/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011)
Drucksache 355/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme KOM(2011) 326 endg.
... 6. Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta“) garantiert das Recht auf ein faires Verfahren. Artikel 48 schreibt die Verteidigungsrechte fest und entspricht inhaltlich und in seinem Anwendungsbereich dem Artikel 6 Absatz 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)3. Nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b und c EMRK hat jede angeklagte Person mindestens das Recht, „ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben“, und „sich selbst zu verteidigen [oder] sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen“. Artikel 14 Absatz 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR)4 enthält vergleichbare Bestimmungen. Sowohl das Recht auf Rechtsbeistand als auch das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem Dritten bei der Festnahme bieten förmliche Garantien gegen Misshandlung und so gegen eine Verletzung des Artikels 3 EMRK (Verbot der Folter). Das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem Dritten bei der Festnahme stärkt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8 EMRK. Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 (KonsÜbk Wien)5 haben ausländische Staatsangehörige, die festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen werden, das Recht auf eine Benachrichtigung ihres Konsulats über ihre Festnahme und auf den Besuch von Konsularbediensteten.
Drucksache 827/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.; Ratsdok. 18821/11
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011)
Drucksache 528/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 258/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 13. verurteilt mit Nachdruck die Hinrichtung der Doppelstaatsbürgerin der Niederlande und des Iran, Zahra Bahrami, vom 29. Januar 2011 in Teheran; ist bestürzt darüber, dass die iranischen Behörden Frau Bahrami den Zugang zu konsularischem Beistand verweigerten und dass sie nicht für ein transparentes und faires Gerichtsverfahren sorgten;
Drucksache 720/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Kleine Unternehmen - große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen KOM (2011) 702 endg.
... 39. Dabei könnte man sich von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c AEUV leiten lassen; dieser lautet: "Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben unter anderem c) im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates".
Drucksache 259/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 68/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Dieses Abkommen gilt unabhängig davon, ob zwischen den beiden Vertragsstaaten diplomatische oder konsularische Beziehungen bestehen.
Drucksache 855/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit
... Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen
Drucksache 680/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... d) in Form der Gegenseitigkeit für die diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen und
Drucksache 723/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
... 6. die zugelassenen berufskonsularischen Vertretungen;
Drucksache 323/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Missionen und konsularischer Vertretungen Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen.
Drucksache 863/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger
... In einem Drittstaat: zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, den der Wahlberechtigte gewählt hat
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... In Bezug auf Katastrophen außerhalb der Europäischen Union bietet die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) Möglichkeiten zur Verbesserung der Kohärenz zwischen der Katastrophenabwehr einerseits und möglichen politischen und sicherheitspolitischen Elementen der allgemeinen Krisenreaktion der EU andererseits. Dazu zählen u.a. politische und diplomatische Bemühungen in Brüssel und vor Ort, insbesondere durch die EU-Delegationen, ggf. einschließlich konsularischer Betreuung. Der EAD wird sowohl für Krisenreaktionsmaßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments (IfS) als auch für die zivile und militärische Krisenbewältigung zuständig sein, die auch humanitäre Hilfe und Rettungseinsätze umfassen kann. Dazu zählt auch die Rolle der EU als wichtiger Geber von Entwicklungshilfe in vielen Katastrophengebieten der Welt, in denen die Verbindungen zwischen Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung gestärkt werden können und müssen.
Drucksache 492/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
... (2) Urkunden oder Schriftstücke, die bei Anwendung der Rechtsvorschriften der beiden Vertragsparteien vorzulegen sind, bedürfen keiner Legalisation durch die diplomatischen oder konsularischen Behörden oder anderen ähnlichen Förmlichkeit.
Drucksache 459/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... Ausländische Staatsangehörige sind zusätzlich darüber zu informieren, dass sie die Unterrichtung der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates verlangen können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK). Zweck der Belehrung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK ist es, dass der Einzelne in den Genuss der in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c WÜK geregelten Unterstützung seines Heimatstaates kommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2006, 2 BvR 2115/01, juris Rn. 65). Aufgrund ihrer hervorgehobenen Bedeutung wurden diese Verpflichtungen auch in den Artikeln 12 und 13 des Rahmenbeschlussvorschlags des Rates vom 28. April 2004 über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der EU aufgenommen. Schließlich ist der Beschuldigte darüber zu belehren, dass er ein Recht auf Zugang zu einem Arzt seiner Wahl hat.
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Derzeit wird die Politik der EU im Bereich des Zivilschutzes auf etwaige nötige Folgemaßnahmen hin analysiert. Darüber hinaus sucht die Kommission nach Wegen, um die Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich des konsularischen Schutzes vor allem im Krisenfall zu verstärken; eine Mitteilung hierzu soll im Herbst diesen Jahres folgen.
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das Konzept der Unionsbürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte auf verschiedene Weise gestärkt. Die Rechte von Unionsbürgern sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eigens aufgeführt, und es wird deutlich gemacht, dass diese Liste nicht erschöpfend ist. 5 Außerdem ist das Recht der Unionsbürger auf Schutz durch die konsularischen und diplomatischen Behörden jedes anderen Mitgliedstaats in Drittstaaten in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c AEUV klar als individuelles Recht verankert und in Artikel 23 AEUV näher ausgeführt, der die Kommission auch berechtigt, in diesem Bereich Gesetzgebungsinitiativen einzubringen. Darüber hinaus ergänzt der Vertrag von Lissabon die Bürgerrechte durch Einführung eines neuen Rechts, nämlich der Bürgerinitiative, mit der die Kommission aufgefordert werden kann, Legislativvorschläge vorzulegen, wenn dies von einer Million Bürger unterstützt wird.6 Die stärkere Ausrichtung auf den Bürger wird dadurch bekräftigt, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments nun als „Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“7 statt einfach als „Vertreter der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten“8 bezeichnet werden.
Drucksache 746/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, und über die Schaffung eines Verfahrens zur Aufstellung dieser Liste KOM (2010) 662 endg.
... Nach Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen trifft „der Exekutivausschuss ... ferner die erforderlichen Entscheidungen in Bezug auf ... sichtvermerksfähige Reisedokumente“. Demnach fasste der Exekutivausschuss 1998 und 1999 zwei Beschlüsse „zur Schaffung eines Handbuches visierfähiger Dokumente“ (SCH/Com-ex (98) 56 und SCH/Com-ex (99) 14), denen zufolge die derzeitig geltende „Tabelle der zum Überschreiten der Grenzen berechtigenden visierfähigen Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen“ erstellt wurde. In Anhang 11 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion (GKI) sind „visierfähige Reisedokumente“ aufgeführt. Allerdings wurden mit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft („Visakodex“) am 5. April 2010 sowohl Artikel 17 Absatz 3 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, der die Rechtsgrundlage für die Beschlüsse SCH/Com-ex (98)56 und SCH/Com-ex (99)14 bildete, als auch die GKI aufgehoben.
1. Gegenstand des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtliche Aspekte
3. Anhörung interessierter Kreise
4. Folgenabschätzung
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Erstellung der Liste der Reisedokumente
Artikel 3 Struktur der Liste
Artikel 4 Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten
Artikel 5 Neue Reisedokumente
Artikel 6 Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente
Artikel 7 Ausschussverfahren
Artikel 8 Veröffentlichung der Liste
Artikel 9 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11
Drucksache 543/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... verwiesen. Nach § 114b Absatz 2 Satz 3 StPO ist ein "ausländischer Staatsangehöriger" darüber zu belehren, "dass er die Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates verlangen und dieser Mitteilungen zukommen lassen kann".
Drucksache 385/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... (4) Die Gebühr nach Absatz 1 ist ferner um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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