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"Konsularschutzes"


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Drucksache 90/07

... - Wichtige Maßnahmen wurden bereits im Rahmen der Gemeinsamen Visumpolitik ergriffen (Beschlüsse des Rates zur Anpassung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion). Diese gezielten Maßnahmen verdeutlichen den Mehrwert, den ein Tätigwerden der EU erbringen kann. Um die sich aus einer unzureichenden konsularischen Vertretung in einigen Drittländern ergebenden Schwierigkeiten abzumildern, wurde die derzeit bereits bestehende Möglichkeit der Visumausstellung durch einen Mitgliedstaat in Vertretung eines anderen Mitgliedstaats erweitert.21 Andere Änderungen der GKI haben eine engere Zusammenarbeit der örtlichen Konsularbehörden und eine größere Bedeutung dieser Zusammenarbeit für die Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik zur Folge22. Im gleichen Sinne hat die Kommission unlängst Vorschläge zur Ergänzung des bestehenden Rechts unterbreitet: Erstens den Vorschlag, gemeinsame Visumantragstellen einzurichten, um die Einführung der Biometrie zu erleichtern und den Anwendungsbereich der Vertretung auszuweiten.23 Zweitens hat sie einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Visakodex der Gemeinschaft unterbreitet.24 Mit diesem Visakodex werden sämtliche Vorschriften über die Visumerteilung gebündelt und angepasst. Ziel ist, die Zusammenarbeit der örtlichen Konsularstellen im Visumbereich effizienter zu gestalten. Langfristig wird zu prüfen sein, inwieweit die Bestrebungen um gemeinsame Stellen zwecks Verbesserung des Konsularschutzes und die Bestrebungen um gemeinsame Visumantragsstellen angenähert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/07




1. Einleitung

2. Informationen für den Bürger

2.1. Informationen über das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz

2.2. Informationen über Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern

2.3. Nutzung des Reisepasses zu Informationszwecken

2.4. Reisehinweise

2.5. Veröffentlichung aller zur Umsetzung des Artikels 20 EG-Vertrag getroffener Maßnahmen

3. Umfang des Schutzes

3.1. Schutz von Unionsbürgern, die in Drittländern arbeiten und wohnen

3.2. Familienangehörige des Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen

3.3. Identifizierung und Überführung von Leichen

3.4. Vereinfachung der Modalitäten für finanzielle Vorleistungen

4. Strukturen und Ressourcen.

4.1. Einrichtung gemeinsamer Stellen

4.2. Schulung der einzelstaatlichen Beamten

5. Zustimmung der Drittländerbehörden

6. Fazit


 
 
 


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