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"Konsultationsfristen"
Drucksache 631/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 11. In diesem Zusammenhang werden auch die Pläne der Kommission zur stärkeren Einbeziehung von Betroffenen und Interessensträgern in den europäischen Rechtsetzungsprozess, u.a. durch Verlängerung der Konsultationsfristen von acht auf zwölf Wochen ab dem Jahr 2012 sowie durch die Überprüfung der bestehenden Instrumente der Anhörungsverfahren, ausdrücklich unterstützt.
Drucksache 631/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 11. In diesem Zusammenhang werden auch die Pläne der Kommission zur stärkeren Einbeziehung von Betroffenen und Interessensträgern in den europäischen Rechtsetzungsprozess, u.a. durch Verlängerung der Konsultationsfristen von acht auf zwölf Wochen ab dem Jahr 2012 sowie durch die Überprüfung der bestehenden Instrumente der Anhörungsverfahren, ausdrücklich unterstützt.
Drucksache 536/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft KOM (2006) 403 endg.; Ratsdok. 11752/06
... 5. Die vorgeschlagene Verkürzung der Konsultationsfristen auf lediglich drei Arbeitstage begegnet Bedenken, insbesondere da sie sich als erster Schritt in den offenbar von der Kommission geplanten Ausstieg aus dem Konsultationsverfahren darstellt. Ein ebenfalls vorgeschlagenes zusätzliches fakultatives Unterrichtungsverfahren nach Erteilung des Visums kann das Konsultationsverfahren jedenfalls nicht ersetzen, da die Einreise von Personen, gegen die Sicherheitsbedenken bestehen, dann nicht verhindert, sondern gerade ermöglicht wird. Konsequenterweise deutet die Kommission den Wegfall des Konsultationsverfahrens mit der Inbetriebnahme des VIS bereits an. Dem ist entschieden entgegenzutreten.
Drucksache 536/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft KOM (2006) 403 endg.; Ratsdok. 11752/06
... 5. Die vorgeschlagene Verkürzung der Konsultationsfristen auf lediglich drei Arbeitstage begegnet Bedenken, insbesondere da sie sich als erster Schritt in den offenbar von der Kommission geplanten Ausstieg aus dem Konsultationsverfahren darstellt. Ein ebenfalls vorgeschlagenes zusätzliches fakultatives Unterrichtungsverfahren nach Erteilung des Visums kann das Konsultationsverfahren jedenfalls nicht ersetzen, da die Einreise von Personen, gegen die Sicherheitsbedenken bestehen, dann nicht verhindert, sondern gerade ermöglicht wird. Konsequenterweise deutet die Kommission den Wegfall des Konsultationsverfahrens mit der Inbetriebnahme des VIS bereits an. Dem ist entschieden entgegenzutreten.
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