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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Konzessionsverträgen"


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Drucksache 73/16 (Beschluss)

... Der Vorschlag hat zum Ziel, den Begriff der "Verlängerung" im Zusammenhang mit dem Neuabschluss von Konzessionsverträgen nicht zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... Der Vorschlag hat zum Ziel, den Begriff der "Verlängerung" im Zusammenhang mit dem Neuabschluss von Konzessionsverträgen nicht zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 434/12

... In ihren internationalen Verhandlungen über Handelsfragen bemüht sich die EU seit 2006 verstärkt, andere Handelspartner zu weitreichenden Zusagen über den Marktzugang im Bereich des Handels mit Dienstleistungen und des öffentlichen Auftragswesens - insbesondere bei öffentlichen Bauaufträgen - zu bewegen. Einer der jüngsten Erfolge in diesem Zusammenhang ist die im EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea enthaltene Öffnung des Zugangs zu koreanischen Konzessionsverträgen für Firmen aus der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 877/11

... Viertens und letztens sieht die Reform eine neue, eigenständige Regelung für Konzessionen vor. Dies ist gerade für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse von großer Bedeutung, da die Erfüllung von Verpflichtungen der Daseinsvorsorge traditionell im Wege von Konzessionsverträgen erfolgt. Die Kernelemente der Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen werden auch für Konzessionen gelten, und wie bei den Beschaffungsverträgen wird es auch neue Vorschriften für die Änderung bestehender Verträge geben. In einigen Sektoren können Konzessionen für Zeiträume zwischen 20 und 100 Jahren vergeben werden, weshalb die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass die Verträge während ihrer Laufzeit überarbeitet werden müssen. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der Bestimmungen von Konzessionsverträgen zulässig ist, ohne dass eine Neuausschreibung erfolgen muss. Außerdem sind Vorschriften vorgesehen, die für die Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sorgen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 466/04

... In der Praxis setzen die Mitgliedstaaten zunehmend auf Partnerschaft zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft, u.a. in Form von Generalunternehmensverträgen als Pauschalvereinbarungen über Entwicklung, Ausführung, Finanzierung und Betrieb, von Konzessionsverträgen oder eigens gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen für die Erbringung von Leistungen im Rahmen von Infrastrukturvorhaben oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.