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"Kosten- und Produktivitätseffekte"


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Drucksache 683/05

... In der Praxis wird eine Aufteilung von Vollzeitarbeitsplätzen in mehrere Teilzeitarbeitsplätze bei konstantem Arbeitsvolumen nicht immer zu beobachten sein, denn es gilt, Kosten- und Produktivitätseffekte zu berücksichtigen. Die Teilzeitarbeit selbst steigert in der Regel die Produktivität. Das ist der wesentliche Grund dafür, dass Teilzeitarbeit auch für Arbeitgeber interessant ist. Aber die Umwandlung eines Vollzeitarbeitsplatzes in einen Teilzeitarbeitsplatz kann auch gezielt Anlass sein, die Produktivität der Arbeitsplätze zu überprüfen und ggf. zu erhöhen. Tendenziell kann dies in Abhängigkeit von der Wirtschaftsentwicklung zu einer Verringerung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens führen. Eine Verringerung des Arbeitsvolumens ist für sich genommen aber nichts Negatives, sie kann einfach das Ergebnis steigender Produktivität sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


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