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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenbeitragspflichtige"


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Drucksache 285/16

... Weitere Kosten dürften voraussichtlich für kostenbeitragspflichtige Teilnehmer des Orientierungskurses anfallen. Durch die Erhöhung der Stundenzahl erhöht sich für diese auch die anteilige Kostenbeitragspflicht, die im Einzelfall bei etwa 62 Euro liegen wird. Daneben werden zusätzlich 10 Euro Fahrtkosten geschätzt.



Drucksache 93/13 (Beschluss)

... bisher immer erst dann zu realisieren, wenn der Jugendhilfeträger gegenüber der Familienkasse nachweisen kann, das der Kostenbeitragspflichtige seiner Zahlungspflicht in Höhe des Kindergeldes nicht nachkommt und entsprechend angemahnt wurde. Daraus resultieren in der Regel Zahlungsverzögerungen, Einnahmeverluste und zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 119/13

... "Der kostenbeitragspflichtige Elternteil ist bei einer Zuordnung des maßgeblichen Einkommens zu der Einkommensgruppe 2 oder 3 der Einkommensgruppe 1 zuzuordnen. Bei einer Zuordnung des maßgeblichen Einkommens zu der Einkommensgruppe 4 ist der kostenpflichtige Elternteil der Einkommensgruppe 2 zuzuordnen. Die Zuordnung nach den Sätzen 1 und 2 erfolgt nach Berücksichtigung der Zuordnung nach § 4 Absatz 1."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Kostenbeitragsverordnung

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

Anlage

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung der Verordnung

II. Inhalt der Verordnung

III. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand des Bundes

2. Erfüllungsaufwand der Länder

3. Erfüllungsaufwand der Kommunen

IV. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2394: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 93/1/13

... bisher immer erst dann zu realisieren, wenn der Jugendhilfeträger gegenüber der Familienkasse nachweisen kann, das der Kostenbeitragspflichtige seiner Zahlungspflicht in Höhe des Kindergeldes nicht nachkommt und entsprechend angemahnt wurde. Daraus resultieren in der Regel Zahlungsverzögerungen, Einnahmeverluste und zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 93 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu- und 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 einleitender Satzteil und Nummern 2, 3 und 5 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 Nummer 2 und 4 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 93/13

... 1. Die Regelungen zur Kostenbeitragserhebung für vollstationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe werden an die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Dabei wird neben einer gerechteren Verteilung finanzieller Belastungen und einer stärkeren Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen nach dem Unterhaltsrecht auf Seiten der kostenbeitragspflichtigen Eltern durch eine Entlastung niedriger Einkommensgruppen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt gewährleistet. Dies führt im Zusammenwirken mit einer parallel vorzunehmenden Anpassung der Kostenbeitragsverordnung zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gleichzeitiger Sicherung der Einnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 373/13

... "Macht die kostenbeitragspflichtige Person glaubhaft, dass die Heranziehung zu den Kosten aus dem Einkommen nach Satz 1 in einem bestimmten Zeitraum eine besondere Härte für sie ergäbe, wird vorläufig von den glaubhaft gemachten, dem Zeitraum entsprechenden Monatseinkommen ausgegangen; endgültig ist in diesem Fall das nach Ablauf des Kalenderjahres zu ermittelnde durchschnittliche Monatseinkommen dieses Jahres maßgeblich."



Drucksache 295/08

... Durch Streichung von Satz 2 wird ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vermieden, der durch die regelmäßige Anpassung der Kostenbeiträge an das durchschnittlich verfügbare Arbeitseinkommen entstünde. Der Aufbau der Kostenbeitragsverordnung nach Einkommensstufen führt bei einer signifikanten Einkommenssteigerung auch ohne diese Anpassung zu höheren Kostenbeiträgen. Darüber hinaus würde eine Anpassung der Beiträge zu einer Änderung des prozentualen Anteils am maßgeblichen Einkommen führen, der zur Kostenbeteiligung herangezogen wird. Die kostenbeitragspflichtige Person würde in der Folge nicht mehr proportional zur Steigerung ihres Einkommens, sondern höher belastet werden.



Drucksache 444/05

... (3) Von dem nach Absatz 1 und 2 errechneten Betrag sind Belastungen der kostenbeitragspflichtigen Person abzuziehen. In Betracht kommen insbesondere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/05




Gesetz

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung.

§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 18
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

§ 36a
Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege

§ 44
Erlaubnis zur Vollzeitpflege.

§ 72a
Persönliche Eignung

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung

Zweiter Abschnitt

§ 91
Anwendungsbereich

§ 92
Ausgestaltung der Heranziehung

§ 93
Berechnung des Einkommens

§ 94
Umfang der Heranziehung

§ 97b
Übergangsregelung

§ 97c
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 648/05

... (2) Für jede kostenbeitragspflichtige Person wird der jeweilige Kostenbeitrag getrennt ermittelt und erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Für den Bund:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des Kostenbeitrags

§ 2
Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

§ 4
Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten

§ 5
Behandlung hoher Einkommen

§ 6
Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige

§ 7
Einsatz des Kindergelds

§ 8
Übergangsregelung für Altfälle

§ 9
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Drucksache 748/05 (Beschluss)

... Der Effekt, außergewöhnlich hohe Einkommen in stärkerem Maße an den Jugendhilfekosten zu beteiligen, wird in der vorliegenden Verordnung noch nicht voll umfänglich erreicht. Mit der Fortschreibung der Anlage soll eine vollziehbare Lösung für die gesteigerte Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ermöglicht werden (Einkommen mit einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag bis 10 000 Euro) und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Einzelfällen Kostenpflichtige bis zur vollen Höhe der Kosten der Jugendhilfeleistungen heranziehen können (außergewöhnlich hohe Einkommen über einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag von 10 000 Euro).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/05 (Beschluss)




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Anhang Vergleichsberechnungen

Beispiel A zur Einkommensstufe 2 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel B zur Einkommensstufe 2 oberster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel C zur Einkommensstufe 3 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel D zur Einkommensstufe 3 Grenzwert, gesetzlicher Unterhalt liegt mit Kostenbeitrag gleichauf der Tabelle zur KostenbeitragsV


 
 
 


Drucksache 648/05 (Beschluss)

... Der Effekt, außergewöhnlich hohe Einkommen in stärkerem Maße an den Jugendhilfekosten zu beteiligen, wird in der vorliegenden Verordnung noch nicht voll umfänglich erreicht. Mit der Fortschreibung der Anlage soll eine vollziehbare Lösung für die gesteigerte Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ermöglicht werden (Einkommen mit einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag bis 10 000 Euro) und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Einzelfällen Kostenpflichtige bis zur vollen Höhe der Kosten der Jugendhilfeleistungen heranziehen können (außergewöhnlich hohe Einkommen über einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag von 10 000 Euro).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/05 (Beschluss)




1. Zu § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 - neu - und Anlage Zeile 21 bis 30 - neu - KostenbeitragsV

2. Zur Anlage Zeile 2 Spalte Beitragsstufe 1, Zeile 3 Spalte Beitragsstufe 1 und Zeile 9 Spalte Beitragsstufe 3 KostenbeitragsV

Anhang Vergleichsberechnungen


 
 
 


Drucksache 648/1/05

... Der Effekt, außergewöhnlich hohe Einkommen in stärkerem Maße an den Jugendhilfekosten zu beteiligen, wird in der vorliegenden Verordnung noch nicht voll umfänglich erreicht. Mit der Fortschreibung der Anlage soll eine vollziehbare Lösung für die gesteigerte Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ermöglicht werden (Einkommen mit einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag bis 10 000 Euro) und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Einzelfällen Kostenpflichtige bis zur vollen Höhe der Kosten der Jugendhilfeleistungen heranziehen können (außergewöhnlich hohe Einkommen über einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag von 10 000 Euro).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/1/05




Begründung

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Beispiel A zur Einkommensstufe 2 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel B zur Einkommensstufe 2 oberster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel C zur Einkommensstufe 3 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel D zur Einkommensstufe 3 Grenzwert, gesetzlicher Unterhalt liegt mit Kostenbeitrag gleichauf der Tabelle zur KostenbeitragsV


 
 
 


Drucksache 648/2/05

... 1. 25 Prozent des maßgeblichen Einkommens, wenn die kostenbeitragspflichtige Person zu den Kosten der Leistung für eine Person herangezogen wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/2/05




Zu § 5


 
 
 


Drucksache 586/04

... Xll und § 7 Abs. 2 UVG) die Pflicht, den Unterhalts- und Kostenbeitragspflichtigen über die Gewährung der Leistung zu unterrichten und über die Folgen für die Unterhaltspflicht aufzuklären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


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