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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenbeitragspflichtiger"


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Drucksache 93/13

... 1. Die Regelungen zur Kostenbeitragserhebung für vollstationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe werden an die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Dabei wird neben einer gerechteren Verteilung finanzieller Belastungen und einer stärkeren Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen nach dem Unterhaltsrecht auf Seiten der kostenbeitragspflichtigen Eltern durch eine Entlastung niedriger Einkommensgruppen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt gewährleistet. Dies führt im Zusammenwirken mit einer parallel vorzunehmenden Anpassung der Kostenbeitragsverordnung zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gleichzeitiger Sicherung der Einnahmen.



Drucksache 444/05

... (3) Von dem nach Absatz 1 und 2 errechneten Betrag sind Belastungen der kostenbeitragspflichtigen Person abzuziehen. In Betracht kommen insbesondere

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Drucksache 444/05




Gesetz

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung.

§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 18
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

§ 36a
Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege

§ 44
Erlaubnis zur Vollzeitpflege.

§ 72a
Persönliche Eignung

§ 90
Pauschalierte Kostenbeteiligung

Zweiter Abschnitt

§ 91
Anwendungsbereich

§ 92
Ausgestaltung der Heranziehung

§ 93
Berechnung des Einkommens

§ 94
Umfang der Heranziehung

§ 97b
Übergangsregelung

§ 97c
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 648/05

... (2) Für jede kostenbeitragspflichtige Person wird der jeweilige Kostenbeitrag getrennt ermittelt und erhoben.



Drucksache 748/05 (Beschluss)

... Der Effekt, außergewöhnlich hohe Einkommen in stärkerem Maße an den Jugendhilfekosten zu beteiligen, wird in der vorliegenden Verordnung noch nicht voll umfänglich erreicht. Mit der Fortschreibung der Anlage soll eine vollziehbare Lösung für die gesteigerte Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ermöglicht werden (Einkommen mit einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag bis 10 000 Euro) und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Einzelfällen Kostenpflichtige bis zur vollen Höhe der Kosten der Jugendhilfeleistungen heranziehen können (außergewöhnlich hohe Einkommen über einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag von 10 000 Euro).

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Drucksache 748/05 (Beschluss)




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Anhang Vergleichsberechnungen

Beispiel A zur Einkommensstufe 2 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel B zur Einkommensstufe 2 oberster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel C zur Einkommensstufe 3 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel D zur Einkommensstufe 3 Grenzwert, gesetzlicher Unterhalt liegt mit Kostenbeitrag gleichauf der Tabelle zur KostenbeitragsV


 
 
 


Drucksache 648/05 (Beschluss)

... Der Effekt, außergewöhnlich hohe Einkommen in stärkerem Maße an den Jugendhilfekosten zu beteiligen, wird in der vorliegenden Verordnung noch nicht voll umfänglich erreicht. Mit der Fortschreibung der Anlage soll eine vollziehbare Lösung für die gesteigerte Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ermöglicht werden (Einkommen mit einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag bis 10 000 Euro) und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Einzelfällen Kostenpflichtige bis zur vollen Höhe der Kosten der Jugendhilfeleistungen heranziehen können (außergewöhnlich hohe Einkommen über einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag von 10 000 Euro).

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Drucksache 648/05 (Beschluss)




1. Zu § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 - neu - und Anlage Zeile 21 bis 30 - neu - KostenbeitragsV

2. Zur Anlage Zeile 2 Spalte Beitragsstufe 1, Zeile 3 Spalte Beitragsstufe 1 und Zeile 9 Spalte Beitragsstufe 3 KostenbeitragsV

Anhang Vergleichsberechnungen


 
 
 


Drucksache 648/1/05

... Der Effekt, außergewöhnlich hohe Einkommen in stärkerem Maße an den Jugendhilfekosten zu beteiligen, wird in der vorliegenden Verordnung noch nicht voll umfänglich erreicht. Mit der Fortschreibung der Anlage soll eine vollziehbare Lösung für die gesteigerte Heranziehung Kostenbeitragspflichtiger mit überdurchschnittlich hohem Einkommen ermöglicht werden (Einkommen mit einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag bis 10 000 Euro) und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Einzelfällen Kostenpflichtige bis zur vollen Höhe der Kosten der Jugendhilfeleistungen heranziehen können (außergewöhnlich hohe Einkommen über einem monatlichen maßgeblichen Einkommensbetrag von 10 000 Euro).

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Drucksache 648/1/05




Begründung

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Beispiel A zur Einkommensstufe 2 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel B zur Einkommensstufe 2 oberster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel C zur Einkommensstufe 3 unterster Wert der Tabelle zur KostenbeitragsV

Beispiel D zur Einkommensstufe 3 Grenzwert, gesetzlicher Unterhalt liegt mit Kostenbeitrag gleichauf der Tabelle zur KostenbeitragsV


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.