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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenstellen"


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Drucksache 145/18

... a) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "Kostenstellen Messung und Abrechnung" durch die Wörter "Kostenstelle Messstellenbetrieb" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 125/16

... Für die Verwaltung entsteht durch die Aufgabenwahrnehmung der neu errichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche und der nunmehr zu bildenden Versammlungen der Vertrauenspersonen auf Brigade- und Divisionsebene ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von etwa 300 000 Euro jährlich. Es handelt sich hierbei überwiegend um Reisekosten der Gremiumsmitglieder, die anhand der für die Reisetätigkeit der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses und der Mitglieder der bereits untergesetzlich gebildeten Vertrauenspersonenausschüsse bislang jährlich entstandenen Ausgaben ermittelt wurden. Die Kosten für die neuen Versammlungen der Vertrauenspersonen können lediglich geschätzt werden, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Personeller Mehraufwand entsteht infolge der vorgesehenen Freistellung der fünf Sprecherinnen oder Sprecher der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche; dieser ist im jeweiligen militärischen Organisationsbereich zu kompensieren. In den Reisekostenstellen entsteht ein lediglich geringer personeller Mehraufwand, der jedoch mit den dort vorhandenen Kapazitäten bewältigt werden kann.



Drucksache 648/16

... In Anlage 5 (Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung) werden die Nummern 92 bis 99 wie folgt gefasst:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Rechtsverordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 706/13

... Die Kalkulation enthält die Primärkosten (Personalkosten und Sachkosten) sowie die Sekundärkosten (Gemeinkosten) der PTB. Die Kosten eines Themenbereichs sind die Summe der Kosten seiner Endkostenstellen (Fachbereiche).



Drucksache 129/11

... Die Kostenarten werden in Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Einzelkosten lassen sich den Amtshandlungen direkt zurechnen. Gemeinkosten sind diejenigen Kosten, die ebenfalls für eine Amtshandlung entstehen, sich aber dieser einzelnen Amtshandlungen nicht direkt zurechnen lassen. Eine Zurechnung anteiliger Gemeinkosten (z.B. für die Behördenleitung, die Bibliothek oder ein Kopiergerätes, dass mehrere Kostenstellen nutzen) wird anhand geeigneter und nachvollziehbarer Aufteilkriterien vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 700/11

... Die Kostenarten werden in Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Einzelkosten lassen sich den Amtshandlungen direkt zurechnen. Gemeinkosten sind diejenigen Kosten, die ebenfalls für eine Amtshandlung entstehen, sich aber dieser einzelnen Amtshandlungen nicht direkt zurechnen lassen. Eine Zurechnung anteiliger Gemeinkosten (z.B. für die Behördenleitung, die Bibliothek oder ein Kopiergerät, das mehrere Kostenstellen nutzen) wird anhand geeigneter und nachvollziehbarer Aufteilkriterien vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

§ 16a
Vorverfahren

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Inhalt

2. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Sonstige Kosten

d Bürokratiekosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

5. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1575: Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und nach dem Luftverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 45/1/10

... Die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare ist für sich gesehen kostenneutral. Machen die Länder von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, ist auf Folgendes hinzuweisen: Im nachlassgerichtlichen Bereich bestand bislang in vielen Fällen Kostendeckung, teilweise war es sogar so, dass die Einnahmen die Kosten überstiegen. Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich - wenn überhaupt - nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.



Drucksache 477/10

... Ist demnach eine grundlegend neue Gebührenermittlung erforderlich, erscheint die Erhebung themenbereichsspezifischer Stundensätze gegenüber der – etwa im Rahmen der Kostenverordnung für Nutzleistungen der PTB derzeit noch üblichen – Differenzierung nach Fachbereichen als vorzugswürdig. Verschiedene Fachbereiche bzw. Kostenstellen der PTB werden nunmehr zu jeweils einem Themenbereich zusammengefasst. Auf Basis der kostenstellenspezifischen Kalkulationen werden gewichtete durchschnittliche Stundensätze pro Themenbereich gebildet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/10




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Gebührenberechnung

Anlage
(§§ 1, 2)

Artikel 2

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1312: Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung


 
 
 


Drucksache 67/10

... Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich – wenn überhaupt – nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.



Drucksache 265/10

... Durch eine Erweiterung der Akzeptabilitätskriterien könnte die Anzahl potenzieller Nutzer gesteigert werden, doch selbst mit einem größeren Spielraum für Abweichungen könnte eine weitverbreitete Vorgehensweise wie das Kostenstellenkonzept nicht erfasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...

3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren

3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln

3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems

3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung

4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft

5. Der weitere Weg

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 45/10 (Beschluss)

... Die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare ist für sich gesehen kostenneutral. Machen die Länder von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, ist auf Folgendes hinzuweisen: Im nachlassgerichtlichen Bereich bestand bislang in vielen Fällen Kostendeckung, teilweise war es sogar so, dass die Einnahmen die Kosten überstiegen. Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich - wenn überhaupt - nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.



Drucksache 2/09

... Ausgangspunkt für die erweiterte Kameralistik ist ebenfalls die Haushaltsstelle. Zur Durchführung der erweiterten Rechnungswesenfunktionen werden zusätzlich weitere Mitkontierungen zur Zuordnung zu Kostenstellen, Produkten und ggf. Projekten mitgeführt. Beim optionalen erweiterten Vermögensnachweis kommt die Bebuchung der entsprechenden Vermögensposten hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 1a
Haushaltswirtschaft

§ 7a
Grundsätze der staatlichen Doppik

§ 49a
Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens

§ 49b
Finanzstatistische Berichtspflichten

Artikel 2
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen

1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage und Zielsetzung

1.2 Begriffsbestimmungen

5 Rechnungswesen

5 Haushaltsdarstellung

5 Kameralistik

Erweiterte Kameralistik

Staatliche Doppik

Produktorientierte Haushalte

5 Produkthaushalt

1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen

1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen

1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen

1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts

1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung

1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität

5 Budgetierung

1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen

1.5.4.1 Mindeststandards Doppik

1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen

1.5.4.3 Produktrahmen

1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung

1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung

1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug

Aufstellung eines doppischen Haushalts

Aufstellung eines Produkthaushaltes

Aufstellung eines produktorientierten Haushalts

Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik

Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug

Konkretisierungen nach Leistungszwecken.

Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug

Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten

Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten

1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen

1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung

2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1a

Zu § 1a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 6a

Zu Nummer 4

zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 5

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13

Zu Nummer 9

Zu § 15

Zu § 15

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 18

Zu Nummer 12

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 22

Zu Nummer 15

Zu § 27

Zu § 27

Zu § 27

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 34

Zu Nummer 18

Zu § 37

Zu § 37

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 49a

Zu § 49a

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes


 
 
 


Drucksache 109/08

... Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich – wenn überhaupt – nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.



Drucksache 716/08 Kostenstellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 109/08 (Beschluss)

... Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die sogenannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen).



Drucksache 696/08

... Nach § 4 Abs. 10 Satz 5 KHEntgG ist für eine Förderung zusätzlich zu schaffender Pflege-Personalkostenstellen vom einzelnen Krankenhaus ein jährlicher Nachweis darüber zu führen, dass auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung zusätzliches Pflegepersonal im Vergleich zum Bestand der entsprechend umgerechneten Vollkräfte am 30. Juni 2008 neu eingestellt und entsprechend der Vereinbarung beschäftigt wird. Eine vollständige Inanspruchnahme der Fördermittel in allen rd. 1.800 in Frage kommenden Krankenhäusern ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem 700 Millionen Programm zur Arbeitszeit nicht wahrscheinlich. Auch wird voraussichtlich ein Teil dieser Krankenhäuser erst im zweiten oder dritten Jahr die Fördermittel in Anspruch nehmen. Daher kann über den dreijährigen Förderzeitraum angenommen werden, dass durchschnittlich rd. 1.200 Krankenhäuser pro Jahr den Nachweis über die Einstellung zusätzlichen Pflegepersonals melden werden. Orientiert an dem Meldeaufwand der für die Inanspruchnahme der Mittel zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen angenommen wurde, ist von einem Dokumentations- und Übermittlungszeitaufwand von 24 Minuten je Krankenhaus auszugehen. Daraus ergeben sich für die jährliche Übermittlung der Datensätze an die Krankenkassen bei einem durchschnittlichen Tarifsatz von 40 Euro pro Stunde zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 19.000 Euro insgesamt für alle Krankenhäuser.



Drucksache 247/1/05

... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 12 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zuzuordnen. Die Netzentgelte für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres; gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können dabei berücksichtigt werden. Soweit hinsichtlich der Kostenermittlung keine besonderen Regelungen getroffen werden, sind die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), heranzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


Drucksache 247/05

... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 12 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zuzuordnen. Die Netzentgelte für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 245/05

... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 11 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 13 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen, welche die Struktur der Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetze widerspiegeln, zuzuordnen. Danach sind die Hauptkostenstellen im Wege der Kostenwälzung nach § 14 den Kostenträgern zuzuordnen. Unter Verwendung einer Gleichzeitigkeitsfunktion nach § 16 sind die Netzentgelte für jede Netz- und Umspannebene zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Teil 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33


 
 
 


Drucksache 245/05 (Beschluss)

... "(1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 11 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 13 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen, welche die Struktur der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05 (Beschluss)




Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 245/1/05

... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 11 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 13 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen, welche die Struktur der Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetze widerspiegeln, zuzuordnen. Danach sind die Hauptkostenstellen im Wege der Kostenwälzung nach § 14 den Kostenträgern zuzuordnen. Unter Verwendung einer Gleichzeitigkeitsfunktion nach § 16 sind die Netzentgelte für jede Netz- und Umspannebene zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres; gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können dabei berücksichtigt werden. Soweit hinsichtlich der Kostenermittlung keine besonderen Regelungen getroffen werden, sind die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), heranzuziehen.

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Drucksache 245/1/05




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)


 
 
 


Drucksache 247/05 (Beschluss)

... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 12 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zuzuordnen. Die Netzentgelte für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres; gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können dabei berücksichtigt werden. Soweit hinsichtlich der Kostenermittlung keine besonderen Regelungen getroffen werden, sind die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), heranzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

Teil 3
Vergleichsverfahren

Abschnitt 1
Vergleichsverfahren bei kostenorientierter Ermittlung der Netzentgelte

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Abschnitt 2
Vergleichsverfahren bei der Ermittlung der Netzentgelte gemäß § 20

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 5 Satz 1)

Anlage 2
(zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen


 
 
 


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