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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kraftwerksnetzanschlussverordnung"


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Drucksache 312/10

... Absatz 7 enthält eine Regelung zur Beschleunigung der Planung des Netzanschlusses. Biogaseinspeiser und Gasnetzbetreiber sollen gemeinsam nach der volkswirtschaftlich günstigsten Lösung suchen. Die Festlegung eines gemeinsamen Realisierungsfahrplans orientiert sich an den Vorgaben der Kraftwerksnetzanschlussverordnung. Ziel ist, Transparenz bei der Realisierung des Netzanschlusses und der Herstellung der gesicherten Einspeisekapazität zu erreichen und Verzögerungen zu vermeiden bzw. einvernehmlich die Planung, z.B. bei Verzögerung der Erteilung der Baugenehmigung, anzupassen. Daher sieht die Vorschrift Mindestinhalte für den Realisierungsfahrplan vor, soweit sich Netzbetreiber und Biogaseinspeiser nicht auf andere Etappenziele einigen. Der Realisierungsfahrplan muss insbesondere den geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzanschlusses enthalten, um zu gewährleisten, dass der Netzanschluss rechtzeitig bereitgestellt werden kann. Damit wird vermieden, dass bei Betriebsbereitschaft der Biogasaufbereitungsanlage die Aufnahme der Gaseinspeisung noch nicht möglich ist bzw. Biogas abgefackelt werden muss. Für den Einspeiser wird damit planbar, zu welchem Zeitpunkt er mit der vollen Einspeisekapazität kalkulieren kann. Zudem wird geregelt, dass der Netzbetreiber seinen Anspruch auf die vom Anschlussnehmer gezahlte Kostenbeteiligung verliert, wenn der im Realisierungsfahrplan vorgesehene Zeitpunkt der Inbetriebnahme aus Gründen, die vom Netzbetreiber zu vertreten sind, nicht erreicht werden kann. Damit wird sichergestellt, dass in dieser Situation unvermeidbare Betriebskosten bzw. entgangene Einnahmen des Anlagenbetreibers erstattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 673/07 (Beschluss)

... Hierzu müsste u. a. die Wirksamkeit der bisherigen Regulierungstätigkeit und der derzeitigen Entflechtungsregelungen berücksichtigt werden die derzeit - zwei Jahre nach der Umsetzung der geltenden Binnenmarktrichtlinien - noch nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit beurteilt werden können. Hinzuweisen ist vor allem darauf, dass durch kostenorientierte Kontrolle die Netzentgelte seit 2005 nachhaltig gesenkt werden konnten. Der Übergang zur Anreizregulierung soll zum Jahresbeginn 2009 erfolgen; die Anreizregulierungsverordnung ist soeben in Kraft getreten. Ferner ist die Kraftwerksnetzanschlussverordnung erlassen worden, die zur Intensivierung des Wettbewerbs neue Kraftwerke für eine Übergangszeit bei Netzengpässen privilegiert. Erst nach der vollständigen Umsetzung und einer nach angemessener Zeit durchgeführten Bewertung kann sinnvoll über die Notwendigkeit weitergehender Schritte befunden werden.



Drucksache 673/1/07

... " (Impact Assessment) ergibt sich eine belastbare, aus einer umfassenden Analyse der bisherigen Marktentwicklung abgeleitete Begründung für die Erforderlichkeit eines Eingriffs in bestehende Unternehmensstrukturen. Hierzu müsste u. a. die Wirksamkeit der bisherigen Regulierungstätigkeit und der derzeitigen Entflechtungsregelungen berücksichtigt werden, die derzeit - zwei Jahre nach der Umsetzung der geltenden Binnenmarktrichtlinien - noch nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit beurteilt werden können. Hinzuweisen ist vor allem darauf, dass durch kostenorientierte Kontrolle die Netzentgelte seit 2005 nachhaltig gesenkt werden konnten. Der Übergang zur Anreizregulierung soll zum Jahresbeginn 2009 erfolgen; die Anreizregulierungsverordnung ist soeben in Kraft getreten. Ferner ist die Kraftwerksnetzanschlussverordnung erlassen worden, die zur Intensivierung des Wettbewerbs neue Kraftwerke für eine Übergangszeit bei Netzengpässen privilegiert. Erst nach der vollständigen Umsetzung und einer nach angemessener Zeit durchgeführten Bewertung kann sinnvoll über die Notwendigkeit weitergehender Schritte befunden werden.



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 441/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.