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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kultur- und Archivgutes"


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Drucksache 155/06

... "Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b, der die Einfügung eines neuen § 18 Abs. 2 in das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung betrifft, enthält eine unmittelbar anwendbare Norm insoweit, als sie dem öffentlichen Eigentümer das Recht einräumt, sein Kultur- oder Archivgut zur Aufnahme in das Verzeichnis anzumelden. Gemäß Artikel 75 Abs. 2 GG dürfen Rahmenvorschriften nur in Ausnahmefällen unmittelbar geltende Regelungen enthalten. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind indes gegeben. Die Einfügung der Vorschrift in das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung führt weder aus quantitativer noch aus qualitativer Sicht dazu, dass punktuelle Vollregelungen den Rahmencharakter des Gesetzes sprengen würden. Vielmehr bleibt eine prägende Ausfüllung des Rahmengesetzes durch den Landesgesetzgeber nach wie vor möglich. Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass das Gesetz nur die Ausfuhr von Kulturgut aus dem Bundesgebiet regelt. Die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, im Rahmen des Denkmalschutzrechts umfassende Regelungen zum Schutz von Kulturdenkmalen vor Entfernung aus ihrem sachlichen oder örtlichen Zusammenhang zu treffen, bleibt davon unberührt - eine Möglichkeit, von der die Landesgesetzgeber auch in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Es kommt hinzu, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes als solcher durch die vorgesehene Änderung nicht erweitert wird. Auf die von § 18 des Gesetzes erfassten Gegenstände finden materiellrechtlich nach wie vor die selben Regelungen Anwendung wie nach bisheriger Rechtslage. Es wird lediglich formell die Möglichkeit eröffnet, solche Gegenstände in das nationale Verzeichnis einzutragen um sie so in den Anwendungsbereich des UNESCO-Übereinkommens zu bringen. Im Hinblick auf das dargestellte Regelungskonzept des UNESCO-Übereinkommens ist es schlechterdings unerlässlich, die Möglichkeit zu einer solchen Eintragung zu schaffen. Denn es wäre verständigerweise nicht hinnehmbar, wenn der Schutz des UNESCO-Übereinkommens lediglich auf Kultur- und Archivgut erstreckt würde, das sich in privatem Eigentum befindet, während öffentliches Eigentum ungeschützt bliebe. Zudem verpflichtet Artikel 5 Buchstabe b des Übereinkommens die Vertragsstaaten zur "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 538/15 PDF-Dokument



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