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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Lastenausgleichsbehörden"


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Drucksache 269/09

... Durch die Übertragung der Prüfung und Feststellung der Höhe des Schadensausgleichs bei Personenhandelsgesellschaften ergibt sich beim Bundesausgleichsamt kein zusätzlicher Stellenbedarf. Die damit verbundenen Arbeiten können im Rahmen der bei der Behörde vorhandenen Kapazitäten bewältigt werden. Länder und Gemeinden mit Lastenausgleichsbehörden werden entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Verordnungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten und Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 862: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.