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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lohnsteuerbetrages"


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Drucksache 618/05

... ). § 38 Abs.3 Satz 1 EStG regelt, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten hat. Der neue Satz 2 stellt klar, dass mit der Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn bereits eine Vermögensverschiebung bezüglich des Lohnsteuerbetrages aus der Vermögenssphäre des Arbeitgebers in die Vermögenssphäre des Arbeitnehmers stattfindet. Der Arbeitgeber ist anschließend verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Er tut dies aus dem Vermögen des Arbeitnehmers als dessen Zahlungsmittler. Insofern besteht hier eine seit Jahrzehnten gültige verwaltungseffiziente Regelung, denn es liegt nahe, die Lohnsteuer - wie auch die Sozialversicherungsbeiträge - direkt an der Quelle, also der zur Lohnzahlung verpflichteten Stelle, dem Arbeitgeber, abziehen zu lassen. Da der Arbeitnehmer der Schuldner der Lohnsteuer ist, kann dieses Verfahren aber nur bedeuten, dass die Zahlung aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erfolgt und der Arbeitgeber die Zahlung nur für den Arbeitnehmer vornimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.