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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Luftsicherheitsrechtlichen"


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Drucksache 576/19

... Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen



Drucksache 576/19 (Beschluss)

... Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen



Drucksache 576/1/19

... Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen



Drucksache 412/05

... gleichzusetzen. Diese ist immer dann gegeben, wenn "die betroffenen Personen nicht alles Erforderliche zum Schutze der Fluggäste und des Flugpersonals tun und die einschlägigen luftverkehrsrechtlichen und /Luftsicherheitsrechtlichen Vorschriften nicht einhalten" (Schladebach, NZV 2003, Heft 2 S. 74). Ist somit die Verletzung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr.261/2004 als schwerwiegendes standeswidrige Verhalten im Sinne der Verordnung (EWG) Nr.2407/92 anzusehen, so können die daran anknüpfenden Sanktionen aber nur gegen deutsche Luftfahrtunternehmen ergriffen werden, da nur diese Inhaber einer von einer deutschen Behörde erteilten Betriebsgenehmigung sind. Unternehmen aus anderen EU-Staaten bedürfen zur Durchführung des Luftverkehrs nach/von Deutschland einer Streckengenehmigung nach der Verordnung (EWG) Nr.2408/92 . Diese Verordnung enthält keine Regelungen zu Widerruf und Aussetzung der Streckengenehmigung. Sie sieht in Artikel 8 Abs. 2 Möglichkeiten der Beschränkung der Ausübung von Verkehrsrechten lediglich in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Slot-Zuweisung vor. Luftfahrtunternehmen aus anderen EU-Staaten können daher genehmigungsrechtlich mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage nicht belangt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 414/16 PDF-Dokument



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