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108 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktinformation"


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Drucksache 584/19

... Der Energieausweis ist ein Marktinformationsinstrument, das Auskunft über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes gibt. Energieausweise enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern sowie die Energiekennwerte des Gebäudes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 176/18

... ausschließlich auf die Geltendmachung spezifischer kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche sowie vertraglicher Erfüllungsansprüche im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen beschränkt. Ein Musterentscheid kann nur dann erwirkt werden, wenn die zu klärende Musterfrage in mehr als zehn rechtshängigen Prozessen entscheidungserheblich ist und die Parteien einen Musterverfahrensantrag gestellt haben. Das Musterverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass ein Betroffener seinen Anspruch zunächst selbst klageweise verfolgt. Zur Überwindung des "rationalen Desinteresses" außerhalb des Anwendungsbereichs des



Drucksache 709/17

... Europaweite Dienste und Instrumente wie "Ihr Europa", das Binnenmarktinformationssystem und das SOLVIT-Netz sind in diesem Zusammenhang nützlich.



Drucksache 43/17 (Beschluss)

... 7. Deshalb stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der getätigten Investitionen zum Aufbau der EA, die gerade für ausländische Dienstleister eingerichtet wurden. Die geplante Erweiterung des Binnenmarktinformationssystems, über das das Verfahren zur Dienstleistungskarte abgewickelt werden soll, führt in der Konsequenz zu einer Dopplung des EA. Daher sollte die Verfahrensweise zur Erlangung einer Dienstleistungskarte grundlegend überdacht werden.



Drucksache 44/17 (Beschluss)

... Nummer 28 der Erwägungsgründe lässt darauf schließen, dass Gebühren für Verfahren nicht erhoben werden sollen, soweit entstehende Kosten bereits aus dem Haushalt der Union finanziert werden. Dies trifft auf die behördlichen Prüfverfahren, die der Erteilung der Dienstleistungskarte vorangehen, nicht zu, weshalb ausweislich Erwägungsgrund Nummer 28 dafür Gebühren erhoben werden können. Diese Erwägung muss aber in gleicher Weise auch für die in Artikel 10 Nummer 1 Absatz 3 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags genannten Verfahren gelten. Vor einer entsprechenden behördlichen Tätigkeit ist zunächst ein unter Umständen aufwendiges Verwaltungsverfahren durchzuführen, für das das Binnenmarktinformationssystem IMI keine "notwendigen Möglichkeiten" vorsieht.



Drucksache 400/1/17

... 6. Der Bundesrat hält eine grenzüberschreitende Behördenkooperation bereits jetzt für tatsächlich möglich, das Binnenmarktinformationssystem IMI oder nationale Kontaktstellen im Verkehrswesen haben sich bei Sachverhalten mit Auslandsbezug als effizient erwiesen. Es besteht kein Bedarf für weitere Behördenstrukturen bzw. für eine zusätzliche Kontrollbehörde auf EU-Ebene.



Drucksache 138/17

... -Informationssystem, das Zollinformationssystem oder das Binnenmarktinformationssystem genutzt werden, aber auch für die Aufsicht über einige Agenturen der Union wie beispielsweise Europol, für die ein spezielles Modell der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Behörden geschaffen wird. Der Europäische Datenschutzausschuss sollte als zentrales Forum agieren, um die wirksame koordinierte Aufsicht umfassend zu gewährleisten.



Drucksache 43/1/17

... 9. Deshalb stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der getätigten Investitionen zum Aufbau der EA, die gerade für ausländische Dienstleister eingerichtet wurden. Die geplante Erweiterung des Binnenmarktinformationssystems, über das das Verfahren zur Dienstleistungskarte abgewickelt werden soll, führt in der Konsequenz zu einer Dopplung des EA. Daher sollte die Verfahrensweise zur Erlangung einer Dienstleistungskarte grundlegend überdacht werden.



Drucksache 44/1/17

... Nummer 28 der Erwägungsgründe lässt darauf schließen, dass Gebühren für Verfahren nicht erhoben werden sollen, soweit entstehende Kosten bereits aus dem Haushalt der Union finanziert werden. Dies trifft auf die behördlichen Prüfverfahren, die der Erteilung der Dienstleistungskarte vorangehen, nicht zu, weshalb ausweislich Erwägungsgrund Nummer 28 dafür Gebühren erhoben werden können. Diese Erwägung muss aber in gleicher Weise auch für die in Artikel 10 Nummer 1 Absatz 3 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags genannten Verfahren gelten. Vor einer entsprechenden behördlichen Tätigkeit ist zunächst ein unter Umständen aufwendiges Verwaltungsverfahren durchzuführen, für das das Binnenmarktinformationssystem IMI keine "notwendigen Möglichkeiten" vorsieht.



Drucksache 801/16 (Beschluss)

... /EG /EG umgesetzt würde, wonach der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden über das Binnenmarktinformationssystem IMI zu erfolgen hat;



Drucksache 801/1/16

... /EG /EG umgesetzt würde, wonach der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden über das Binnenmarktinformationssystem IMI zu erfolgen hat;



Drucksache 1/16 (Beschluss)

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des BinnenmarktInformationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe



Drucksache 509/15

... Die Kommission wird insbesondere eine Rechtsetzungsinitiative zu einem Marktinformationsinstrument für den Binnenmarkt vorschlagen, mit dem Informationen von ausgewählten Marktteilnehmern erhoben werden können. Da die Kommission dann von ausgewählten Marktteilnehmern aktuelle, umfassende und verlässliche quantitative und qualitative Informationen einholen könnte, wäre sie eher in der Lage, die EU-Vorschriften in vorrangigen Bereichen besser zu überwachen und durchsetzen. Dies wird der Kommission auch dabei helfen, Verbesserungen in den Bereichen vorzuschlagen, in denen die Bewertung Durchsetzungsdefizite aufzeigt, die auf Mängel in den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften zurückzuführen sind. Dieses neue Instrument würde nur dann eingesetzt, wenn im Vorfeld durch eine eingehende Sichtung aller verfügbaren Daten ein Bedarf ermittelt wurde, umfassende und verlässliche Informationen zum Marktverhalten von Unternehmen direkt bei den Marktteilnehmern abzufragen; dabei würde auch den bewährten Verfahren Rechnung getragen, nach denen vorzugehen ist, wenn Praktiken der Mitgliedstaaten das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. Auf Grundlage dessen wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen, wobei berücksichtigt wird, dass einige der erhobenen Informationen vertraulich sind. Das neue Marktinformationsinstrument wird die Kommission dabei unterstützen, zielgerichteter mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Es wird zur Verbesserung der Grundlage für Vertragsverletzungsverfahren dienen und ermitteln helfen, in welchen Bereichen regulatorische Eingriffe erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 309/14

... - ein Selbstbeurteilungssystem, bei dem die beteiligten Unternehmen den Erwerb nichtkontrollierender Minderheitsbeteiligungen nicht vor dessen Abschluss anmelden müssten. Bei potenziell problematischen Fällen des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen könnte die Kommission jedoch auf der Grundlage eigener Marktinformationen oder von Beschwerden ein Prüfverfahren einleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 717/13 (Beschluss)

... 4. Bereits im Mai 2014 sollen seitens der Mitgliedstaaten die Bewertungen für eine erste große Gruppe unterschiedlicher Berufe, u.a. für die Bauhandwerke, vorliegen. Dieser Zeitplan ist nicht realistisch. Zudem scheint das gewählte Verfahren der gegenseitigen Evaluierung nicht das geeignete Mittel zu sein. Aus den Erfahrungen bei der bisherigen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist deutlich geworden, dass eine grundsätzliche Vergleichbarkeit der reglementierten Berufsbilder in den Mitgliedstaaten nicht zwangsläufig gegeben ist. Die gegenseitige Evaluierung darf nicht zum Basar für Qualifikationen und Bildungssysteme werden. Das Verfahren sollte zeitlich deutlich entzerrt und die Methode der Evaluierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen überprüft werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für eine zeitliche Entzerrung des Verfahrens und für geeignetere Methoden im Rahmen der Evaluierung der geltenden Bestimmungen einzusetzen. Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme vom 2. März 2012 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems ("IMI-Verordnung") (BR-Drucksache 834/11(B)) und bekräftigt die darin enthaltenen Aussagen zu Artikel 59 (Nummern 81 und 82).



Drucksache 717/1/13

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems ("IMI-Verordnung") (BR-Drucksache 834/11(B)) und bekräftigt die darin enthaltenen Aussagen zu Artikel 59 (Nummern 81 und 82).



Drucksache 558/13

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für das Binnenmarktinformationssystem gemäß Artikel 24 IMI-Verordnung (Internal Market Information System (IMI) Committee / IMI-Ausschuss))



Drucksache 558/1/13

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für das Binnenmarktinformationssystem gemäß Artikel 24 IMI-Verordnung (Internal Market Information System (IMI) Committee/IMI-Ausschuss))



Drucksache 558/13 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für das Binnenmarktinformationssystem gemäß Artikel 24 IMI-Verordnung (Internal Market Information System (IMI) Committee/IM I-Ausschuss))



Drucksache 347/13

... • Ziel für die Kommission: Koordinierung und Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Aquakultur durch alle einschlägigen EU-Programme und EU-Mittel. Förderung des Austausches von Wissen, bewährten Verfahren und Innovationen, einschließlich Ergebnissen aus EU-Forschungsprojekten. Schaffung einer nutzerfreundlichen EU-Marktbeobachtungsstelle, um Marktinformationen bereitstellen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik

3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur

3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile

4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur

4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen

4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

4.3. Austausch bewährter Verfahren

4.4. Beirat für Aquakultur

4.5. Nächste Schritte

Anhang
Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele

2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien

3. Governance und Partnerschaft

4. Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 490/12

... 1. ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation,



Drucksache 760/12

... Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Reform der Verfahrensverordnung wie in der Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts8 angekündigt auf zwei Bereichen: Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden (2.1) und effiziente Einholung zuverlässiger Marktinformationen (2.2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. die vorgeschlagenen Änderungen IM Überblick

2.1. Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden

2.2. effiziente Einholung Zuverlässiger Marktinformationen

2.2.1 Markterkundungsinstrumente MEI

2.2.2 Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

3. Ergebnisse der Konsultationen von Beteiligten und Folgenabschätzungen

Konsultation von Beteiligten und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 6a
Auskunftsersuchen an andere Auskunftgeber

Artikel 6b
Geldbußen und Zwangsgelder

Kapitel III
A Verjährung

Artikel 15a
Verfolgungsverjährung

Artikel 15b
Vollstreckungsverjährung

Artikel 16
Missbräuchliche Anwendung von Beihilfen

Kapitel VI
A UNTERSUCHUNGEN Einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Artikel 20a
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Kapitel VII
A Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 23a
Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 25
Adressaten der Beschlüsse

Artikel 27
Durchführungsvorschriften

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 277/12

... b) eine Modernisierung der Verfahrensverordnung in Bezug auf die Behandlung von Beschwerden und die Verarbeitung von Marktinformationen, damit sich die Kommission auf Beihilfesachen konzentrieren kann, die sich besonders stark auf den Binnenmarkt auswirken. Dazu muss die Kommission in die Lage versetzt werden, bei der Behandlung von Beschwerden Prioritäten zu setzen, um Beschwerden über mögliche Beihilfen mit erheblichen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt Vorrang einräumen zu können. Damit die Kommission Beihilfefälle mit erheblichen Auswirkungen in effizienter Weise prüfen kann, sollten ihr effizientere Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um von den Marktteilnehmern rechtzeitig alle erforderlichen Informationen einzuholen, so dass sie ihre Beschlüsse in einem für Unternehmen annehmbaren Zeitrahmen erlassen kann. Eine derartige Modernisierung der Verfahren würde es der Kommission auch erlauben, mehr Untersuchungen zu wesentlichen Wettbewerbsverfälschungen, die den Binnenmarkt behindern, auf eigene Initiative einzuleiten. Sie würde auch eine rasche Prüfung der Auswirkungen der Beihilfemaßnahmen auf den Markt ermöglichen, was eine raschere Beschlussfassung ermöglichen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/12




1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld

2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts

2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt

2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt

2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss

3. Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Neudefinition der primären und zentralen Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen: Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen sind hauptverantwortlich für die Umsetzung von Aktivierungsmaßnahmen, die zu reibungslosen Arbeitsmarktübergängen beitragen. Damit sie ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen können, müssen sich die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in "Agenturen für das Übergangsmanagement" verwandeln. Sie müssen eine neue Kombination aus "aktiven" und "passiven" Funktionen anbieten, die den Arbeitskräften während ihres gesamten Berufslebens helfen, Übergänge nachhaltig zu bewältigen. Die wichtigsten Bausteine sollten sein: aktuellste Arbeitsmarktinformationen, aktive und präventive Arbeitsmarktmaßnahmen sowie die frühzeitige Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, das Angebot individuell abgestimmter Dienstleistungen, Unterstützung bei der Nutzung elektronischer Dienste und der Aufbau starker Partnerschaften vor allem mit anderen Arbeitsverwaltungen, auch in anderen Mitgliedstaaten.



Drucksache 651/12

... In einem ersten Schritt der Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt auf dem Austausch allgemeiner Informationen und bewährter Verfahren, um Erkenntnisse und Erfahrungen gemeinsam nutzen zu können sowie Vertrauen und das Bewusstsein eines gemeinsamen Interesses zwischen den Regulierungsbehörden aufzubauen. In einem zweiten Schritt wird die Kommission im Dialog mit den Mitgliedstaaten weitere Möglichkeiten für einen Austausch personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den nationalen und EU-Vorschriften zum Datenschutz sondieren. In diesem Zusammenhang könnte das Binnenmarktinformationssystem (IMI)14 die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.



Drucksache 16/12

... Verwaltungszusammenarbeit: Im Übrigen sieht der Vorschlag eine effektive Zusammenarbeit vor, bei der nationale Aufsichtsstellen Informationen und bewährte Praktiken austauschen und im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems (IMI) kooperieren.



Drucksache 758/12

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems, KOM (2011)



Drucksache 345/12

... 2. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EC über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarktinformationssystems, 19.12.2011, KOM (2011)



Drucksache 728/12

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems* - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11



Drucksache 760/1/12

... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Positionen gemäß Ziffer 9 seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2012 (BR-Drucksache 277/12(B)). Die von der Kommission vorgeschlagenen Marktinformationsinstrumente und Sektoruntersuchungen werden weiterhin als systemwidrig und nicht zielführend abgelehnt.



Drucksache 760/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Positionen gemäß Ziffer 9 seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2012 (BR-Drucksache 277/12(B)). Die von der Kommission vorgeschlagenen Marktinformationsinstrumente und Sektoruntersuchungen werden weiterhin als systemwidrig und nicht zielführend abgelehnt.



Drucksache 21/12

... Mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr wurde eine Reihe von Hindernissen für grenzübergreifende Online-Dienste beseitigt. Sie hat wesentliche Voraussetzungen für Rechtssicherheit und Vertrauen von Verbrauchern wie Unternehmen geschaffen. Ihre Binnenmarktklausel, wonach die Mitgliedstaaten die Freiheit der Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft nicht von einem anderen Mitgliedstaat aus beschränken dürfen, stellt den Grundpfeiler des digitalen Binnenmarkts dar. Die durchgeführten Konsultationen und Analysen deuten nicht darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist. Erforderlich ist allerdings, ihre Umsetzung (insbesondere durch bessere Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und eine gründliche Bewertung ihrer Umsetzung) zu verbessern, bestimmte Punkte, wie die Haftung der Internet-Vermittler zu präzisieren und die in diesem Aktionsplan genannten ergänzenden Maßnahmen zu treffen, die zur vollen Ausnutzung des Potenzials der Richtlinie erforderlich sind. Erleichtert werden könnte die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie durch das Binnenmarktinformationssystem (IMI)23, das bereits bei anderen Rechtsakten zum Einsatz kommt.



Drucksache 72/11

... Ein Arbeitsschwerpunkt betrifft die Verbesserung von Marktinformationen. Der Agrarsektor kann auf einen reichen Bestand von öffentlich verfügbaren Daten zu landwirtschaftlicher Produktion, Verbrauch und Beständen aus öffentlichen Quellen (WB, FAO/OECD, USDA, EU, ABARE) oder von Grundstoffgremien (insbesondere vom Internationalen Getreiderat) zurückgreifen. Ganz anders sieht es bei den Grundstoffen wie Metalle, Mineralien und Energie aus: hier sind die Marktdaten unternehmensintern und werden in der Regel von der Industrie bereitgestellt. Im Hinblick auf die Qualität und Aktualität der Informationen über nationale und regionale Lebensmittelbestände sowie bei Prognosen für Lebensmittelproduktion und -verbrauch besteht jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf. Die G20 hat die Weltbank aufgefordert, mit anderen maßgeblichen internationalen Einrichtungen an der Entwicklung von Maßnahmen zu arbeiten, mit denen die Informationen über nationale und regionale Nahrungsmittelbestände sowie Prognosen der Lebensmittelproduktion verbessert werden können. Die Kommission unterstützt diese Maßnahmen uneingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 378/11

... Die Überarbeitung sollte sich auf die neuesten Technologien stützen, um neue Instrumente für die Mobilität anbieten zu können. Diese Technologien haben sowohl das Potenzial, Berufstätigen mehr Mobilität zu ermöglichen, als auch Verbraucher und Arbeitgeber besser über Berufsqualifikationen für die von ihnen angebotenen Dienstleistungen zu informieren. Ein Europäischer Berufsausweis könnte sich auf schnelle Kommunikationstechnologien des 21. Jahrhunderts stützen, damit im Rahmen einer überarbeiteten Richtlinie über Berufsqualifikationen ein konkret auf ihn zugeschnittenes System entsteht. Das Binnenmarktinformationssystem (IMI) könnte die viel zügigere Zusammenarbeit zwischen dem Mitgliedstaat, der den Berufsausweis ausstellt (das Herkunftsland des Berufstätigen) und dem Aufnahmemitgliedstaat (wo der Berufstätige sich niederlassen möchte) erleichtern. Die zügigere Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern würde dem Inhaber des Berufsausweises ein Schnellanerkennungsverfahren ermöglichen. Die Zusammenarbeit über das IMI sollte ferner Fristen unterliegen, an deren Einhaltung die Mitgliedstaaten künftig gebunden sein sollten. Desgleichen könnte die vorübergehende Mobilität für den Inhaber eines Berufsausweises stark vereinfacht werden. Informationspflichten, die das Aufnahmeland derzeit vorschreiben kann, würden überflüssig, wenn alle erforderlichen Angaben entweder auf dem Berufsausweis selbst vermerkt sind oder aus dem Herkunftsland, das den Berufsausweis ausgestellt hat, auf elektronischem Weg rasch abgerufen werden können.



Drucksache 851/1/11

... c) In Artikel 3 sind in § 71 Absatz 2 Nummer 3 die Wörter ", auf die Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder auf die Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist," zu streichen.



Drucksache 209/11 (Beschluss)

... setzt nicht voraus, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf bestimmten spezialgesetzlichen Regelungen beruhen. Er setzt vielmehr nur voraus, dass der Schaden, für den Ersatz verlangt wird, aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 3 81/ 06 - NJW 2007, 1364 f.).



Drucksache 834/1/11

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11



Drucksache 650/11

... e) Analyse, Bereitstellung von Marktinformationen und Marktbeobachtung, Flottenmerkmale und -leistung, Verwaltungsanforderungen und Humanressourcen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 834/2/11

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems



Drucksache 720/11

... Internationale Märkte - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor - bieten europäischen Unternehmen beträchtliche Chancen. KMU sind jedoch bei der Erschließung des Weltmarkts mit besonderen Hindernissen konfrontiert, nicht zuletzt im Hinblick auf den Zugang zu Marktinformationen und die Suche nach möglichen Kunden und passenden Partnern. Außerdem müssen sie komplexere Fragen lösen wie die Einhaltung ausländischer Gesetze, zum Beispiel zwingende Bestimmungen des Vertragsrechts, Zollvorschriften, technische Regeln und Normen, die Organisation des Technologietransfers und die Wahrung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen stehen KMU in der Regel weniger internes Fachwissen und Finanz- und Humanressourcen12 zur Verfügung als größeren Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 851/11 (Beschluss)

... c) In Artikel 3 sind in § 71 Absatz 2 Nummer 3 die Wörter ", auf die Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder auf die Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist," zu streichen.



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11



Drucksache 209/1/11

... setzt nicht voraus, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf bestimmten spezialgesetzlichen Regelungen beruhen. Er setzt vielmehr nur voraus, dass der Schaden, für den Ersatz verlangt wird, aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 3 81/06 - NJW 2007, 1364 f.).



Drucksache 232/11

... Zu diesem Zweck soll die Rechtssicherheit des elektronischen Binnenmarktinformationssystems (IMI) – dem sich schon 6 000 Verwaltungen angeschlossen haben – erhöht werden. Für die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften künftiger Kommissionsvorschläge sollte vorzugsweise auf dieses System zurückgegriffen werden. Um die Kommunikation zwischen Verwaltungen zu erleichtern, sollten die technischen Möglichkeiten der automatischen Übersetzung weiterentwickelt werden.



Drucksache 733/11

... v) Positionen werden unter Hinzuziehung von Informationsquellen aus dem Markt aktiv überwacht (zu beurteilen sind die Marktfähigkeit oder die Absicherungsmöglichkeiten der Position bzw. der Risiken der einzelnen Bestandteile), einschließlich der Bewertung, der Qualität und der Verfügbarkeit von Marktinformationen für das Beurteilungsverfahren, der Umsatzvolumina auf dem Markt und der Größe der auf dem Markt gehandelten Positionen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... - Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses neuen Instrumentes ist, dass sich die Mitgliedstaaten systematisch im Binnenmarktinformationssystem (IMI) vernetzen. So kann gewährleistet werden, dass die Informationen und Dokumente, anhand derer der Berufsausweis im Einzelfall ausgestellt wird, abrufbar vorgehalten werden.



Drucksache 96/11

... 2. In der Sitzung des IMAC (Beratender Ausschuss für den Binnenmarkt) vom 18. November 2003, in der die Generaldirektoren der Mitgliedstaaten zusammentrafen, wurde folgende operationelle Schlussfolgerung gezogen: 'Der Vorsitzende stellt fest, dass man sich darin einig ist, ein Informationssystem zu entwickeln, um den Austausch und die Handhabung von Binnenmarktinformationen zu verbessern, denn ein solches System ist für die verstärkte Zusammenarbeit unabdingbar, die für einen erweiterten Binnenmarkt erforderlich ist.'



Drucksache 698/10

... Die Kommission wird Anfang 2011 eine Strategie zur Ausdehnung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) auf andere Rechtsetzungsgebiete mit dem Ziel vorlegen, ein echtes elektronisches „Face-to-face“-Netz der europäischen Verwaltungen zu schaffen. Diese Strategie wird Gegenstand eines Legislativvorschlags sein.



Drucksache 856/10

... von der zuständigen Behörde über das Binnenmarktinformationssystem "Internal Market Information System (IMI)" unmittelbar an die jeweilige ausländische Behörde gerichtet werden.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... 35. Der Bundesrat begrüßt einen Ausbau des Binnenmarktinformationssystems. Eine effiziente Umsetzung der



Drucksache 693/10

... Mitteilung „Ausbau der Arbeitsmarktinformationen und bessere Steuerung der Berufsqualifikationen: Bestandsaufnahmen der Berufsqualifikationen in der EU"



Drucksache 698/1/10

... 54. Der Bundesrat begrüßt einen Ausbau des Binnenmarktinformationssystems. Eine effiziente Umsetzung der



Drucksache 831/10

... 19. Das Binnenmarktinformationssystem IMI, das derzeit von den mitgliedstaatlichen Behörden für den Austausch von Informationen über Berufsqualifikationen und Dienstleistungen genutzt wird, könnte ein geeignetes elektronisches Mittel darstellen, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern und Übersetzungen der Urkunden entbehrlich zu machen: siehe: http://ec.europa.eu/imi-net. Darüber hinaus könnte die von der Kommission kofinanzierte CIEC-Plattform eine nützliche Arbeitsgrundlage für die Zukunft abgeben. Gegenstand dieses Projekts sind die Entwicklung und der Einsatz elektronischer Mittel im Justizbereich, insbesondere die Vernetzung der Standesämter, von der die Unionsbürger erheblich profitieren würden. Die CIEC-Plattform unterstützt zudem die Verfahrensweisen, die sich im Rahmen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bewährt haben.



Drucksache 158/10 (Beschluss)

... und der Entscheidung der Kommission vom 2. Oktober 2009 (ABl. L 263 vom 07.10.2009; S. 32) das Binnenmarktinformationssystem als den Dienstleistungserbringer weniger belastender, schnellerer und zuverlässiger Weg zur Überprüfung der Unterlagen zur Verfügung steht und zu nutzen ist.



Drucksache 158/1/10

... und der Entscheidung der Kommission vom 2. Oktober 2009 (ABl. L 263 vom 07.10.2009; S. 32) das Binnenmarktinformationssystem als den Dienstleistungserbringer weniger belastender, schnellerer und zuverlässiger Weg zur Überprüfung der Unterlagen zur Verfügung steht und zu nutzen ist.



Drucksache 180/09

... und § 127 Absatz 5 InvG) gelten zugunsten des Anlegers erhebliche Beweiserleichterungen. Der Schuldner muss in diesen Fällen zu seiner Entlastung nachweisen, dass ihm die falsche Kapitalmarktinformation nicht bekannt war und diese Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Ebenso obliegt ihm der Beweis, ob der Anspruchssteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Information bei Abschluss der Kapitalmarkttransaktion kannte. Durch diese Beweiserleichterungen wird eine im Vergleich zu anderen Haftungsgrundlagen erhebliche Besserstellung des Anspruchstellers geschaffen. Die erleichterte Durchsetzung der Ansprüche der Anleger bildet nur bei einer Beibehaltung der kurzen Verjährungsregelungen ein ausgewogenes Haftungsregime.



Drucksache 284/09 (Beschluss)

... Außerdem soll bei Auslandssachverhalten das Binnenmarktinformationssystem (IMI) als Austauschplattform für Behörden zur Anwendung kommen, das jedoch noch nicht ausreichend erprobt ist.



Drucksache 284/1/09

... Außerdem soll bei Auslandssachverhalten das Binnenmarktinformationssystem (IMI) als Austauschplattform für Behörden zur Anwendung kommen, das jedoch noch nicht ausreichend erprobt ist.



Drucksache 95/08

... Ausschließliche Zuständigkeiten der Landgerichte bleiben unberührt. In Betracht kommen hier etwa Klagen wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation im Sinne des § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG. Deren praktische Bedeutung für das vereinfachte Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 wird jedoch von untergeordneter Art sein.



Drucksache 777/08

... h) die Marktinformation verbessert und der Austausch von Informationen auf dem internationalen Holzmarkt gefördert werden um eine größere Transparenz des internationalen Tropenholzmarkts und eine bessere Information über die Märkte und Markttendenzen sicherzustellen, unter anderem durch Sammlung, Zusammenstellung und Verbreitung einschlägiger Handelsdaten, einschließlich Daten über gehandelte Holzarten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006 Übersetzung

3 Präambel

Kapitel I
Zielsetzung

Artikel 1
Zielsetzung

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Organisation und Verwaltung

Artikel 3
Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation

Artikel 4
Mitgliedschaft in der Organisation

Artikel 5
Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen

Kapitel IV
Internationaler Tropenholzrat

Artikel 6
Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrats

Artikel 7
Befugnisse und Aufgaben des Rates

Artikel 8
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates

Artikel 9
Tagungen des Rates

Artikel 10
Verteilung der Stimmen

Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates

Artikel 12
Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

Artikel 13
Beschlussfähigkeit des Rates

Artikel 14
Exekutivdirektor und Personal

Artikel 15
Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen

Artikel 16
Zulassung von Beobachtern

Kapitel V
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 17
Vorrechte und Immunitäten

Kapitel VI
Finanzfragen

Artikel 18
Finanzkonten

Artikel 19
Verwaltungskonto

Artikel 20
Sonderkonto

Artikel 21
Der Bali-Partnerschaftsfonds

Artikel 22
Formen der Zahlung

Artikel 23
Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses

Kapitel VII
Geschäftstätigkeit

Artikel 24
Strategieentwicklung der Organisation

Artikel 25
Projektarbeit der Organisation

Artikel 26
Ausschüsse und nachgeordnete Organe

Kapitel VIII
Statistiken, Untersuchungen und Informationen

Artikel 27
Statistiken, Untersuchungen und Informationen

Artikel 28
Jahresbericht und zweijährliche Überprüfung

Kapitel IX
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 29
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Artikel 30
Befreiung von Verpflichtungen

Artikel 31
Beschwerden und Streitigkeiten

Artikel 32
Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen

Artikel 33
Überprüfung

Artikel 34
Nichtdiskriminierung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 35
Verwahrer

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung

Artikel 37
Beitritt

Artikel 38
Notifikation der vorläufigen Anwendung

Artikel 39
Inkrafttreten

Artikel 40
Änderungen

Artikel 41
Rücktritt

Artikel 42
Ausschluss

Artikel 43
Kontenabrechnung mit zurückgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen

Artikel 44
Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkrafttreten

Artikel 45
Vorbehalte

Artikel 46
Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Anlage
A

Anlage
B

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 684: Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Tropenholzorganisation nach Inkrafttreten des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

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