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"Marktsteuerungsfunktion"
Drucksache 618/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 2. Mit der Kommission sieht der Bundesrat die vorrangige Aufgabe kollektiver Klageformen darin, berechtigten Individualansprüchen zu effektiver Durchsetzung zu verhelfen und damit zugleich für eine Einhaltung wettbewerbsrechtlicher und verbraucherschützender Vorschriften zu sorgen. Soweit die Marktsteuerungsfunktion von Schadenersatzklagen zur Abschreckung rechtswidrigen Marktverhaltens nicht ausreicht, kommt insbesondere der Einsatz von Gewinnabschöpfungsinstrumenten in Betracht.
Drucksache 618/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 2. Mit der Kommission sieht der Bundesrat die vorrangige Aufgabe kollektiver Klageformen darin, berechtigten Individualansprüchen zu effektiver Durchsetzung zu verhelfen und damit zugleich für eine Einhaltung wettbewerbsrechtlicher und verbraucherschützender Vorschriften zu sorgen. Soweit die Marktsteuerungsfunktion von Schadenersatzklagen zur Abschreckung rechtswidrigen Marktverhaltens nicht ausreicht, kommt insbesondere der Einsatz von Gewinnabschöpfungsinstrumenten in Betracht.
Drucksache 951/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 19. Das Grünbuch konzentriert seine Überlegungen zur massenhaften Schädigung von Verbrauchern durch unlautere Geschäftspraktiken auf sogenannte Streuschäden (vgl. Tz. 6 bis 9 des Grünbuchs), bei denen den einzelnen Verbraucher typischerweise ein so geringer Schaden (Bagatellschaden) trifft, dass er aus Aufwandsgründen auf eine individuelle Rechtsdurchsetzung verzichtet. Mit Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes will das Grünbuch hier den Individualrechtsschutz stärken und zugleich die Marktsteuerungsfunktion der Ziviljustiz (Abschreckung unlauteren Geschäftsgebarens) wahren.
Zu Frage 1:
Zu den Fragen 2 bis 7:
Drucksache 951/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 14. Das Grünbuch konzentriert seine Überlegungen zur massenhaften Schädigung von Verbrauchern durch unlautere Geschäftspraktiken auf sogenannte Streuschäden (vgl. Tz. 6 bis 9 des Grünbuchs), bei denen den einzelnen Verbraucher typischerweise ein so geringer Schaden (Bagatellschaden) trifft, dass er aus Aufwandsgründen auf eine individuelle Rechtsdurchsetzung verzichtet. Mit Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes will das Grünbuch hier den Individualrechtsschutz stärken und zugleich die Marktsteuerungsfunktion der Ziviljustiz (Abschreckung unlauteren Geschäftsgebarens) wahren. Die Frage, ob sich kollektive Klageformen speziell für die Bewältigung von Streuschadensfällen eignen, wird vom Grünbuch allerdings nicht problematisiert. Die Annahme, wonach "
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