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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mehrwegsysteme"


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Drucksache 578/1/19

... Der Bundesrat bittet, bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu dem vorliegenden Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes zu prüfen, welche ökonomischen oder ordnungsrechtlichen Regelungen zur Minderung des Verbrauchs an Einweg-Serviceverpackungen und zur Stärkung von Mehrwegsystemen geeignet sind und gesetzlich geregelt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/1/19




1. Hauptempfehlung

Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 Satz 2 VerpackG

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

§ 34a
Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2

7. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG *

§ 34a
Einziehung

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 343/1/19

... "7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zur Erhebung einer Lenkungsabgabe in angemessener Höhe auf Einweg-Getränkebecher für Heißgetränke einzuführen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, darauf hinzuwirken, dass eine Vernetzung der bestehenden Mehrwegsysteme erfolgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/19




1. Zu Nummer 4

2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3

Zu Nummer 4

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Nummer 4

4. Zu Nummer 5

5. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Nummer 7

8. Zu Nummer 8 - neu - Folgende Nummer 8 ist anzufügen:

9. Zu Nummer 9 - neu - Folgende Nummer 9 ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 578/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu dem vorliegenden Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes zu prüfen, welche ökonomischen oder ordnungsrechtlichen Regelungen zur Minderung des Verbrauchs an Einweg-Serviceverpackungen und zur Stärkung von Mehrwegsystemen geeignet sind und gesetzlich geregelt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 VerpackG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG

§ 34a
Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 34b - neu - VerpackG

§ 34b
Einziehung

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 224/1/18

... 14. Der Bundesrat hält die in der vorgeschlagenen Richtlinie vorgesehenen unterschiedlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Kunststoffabfällen für erste wichtige Schritte, der Vermüllung der Umwelt und insbesondere der Ozeane und Meere entgegenzutreten. Hierzu zählen das Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel, die neuen Anforderungen an das Produktdesign bei Getränkebehältern und -flaschen sowie die Maßnahmen zur Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffartikeln wie zum Beispiel Trinkbechern. Er hält in diesem Zusammenhang vor allem den vorgeschlagenen Einsatz von Mehrwegsystemen in hohem Maße für geeignet, diese Verbrauchsminderung erfolgreich herbeizuführen.



Drucksache 797/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, rechtliche Regelungen zu entwickeln, die geeignet sind, die Zunahme von Individualmehrwegsystemen zurückzudrängen und damit die Mehrwegsysteme zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

3. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG

§ 12
Ausnahmen

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

12. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

13. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

14. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, rechtliche Regelungen zu entwickeln, die geeignet sind, die Zunahme von Individualmehrwegsystemen zurückzudrängen und damit die Mehrwegsysteme zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 919/04

... c) Im August 2000 wurde vom Umweltbundesamt des Ergebnis einer Ökobilanz zu Getränkeverpackungen für alkoholfreie Getränke mit und ohne Kohlensäure sowie von Wein vorgelegt. Die Studie belegt, dass nach wie vor eine klare Trennlinie zwischen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nachteiligen Verpackungen verläuft. Für alle untersuchten Getränkebereiche erwiesen sich Mehrwegsysteme sowohl aus Glas als auch aus PET als grundsätzlich ökologisch vorteilhaft. Für Getränke ohne Kohlensäure ließen sich jedoch keine eindeutigen ökologischen Vor- und Nachteile von Getränkekartonverpackungen gegenüber Glas-Mehrwegsystemen feststellen. Diese Schlussfolgerungen haben auch nach Auswertung einer - im Oktober 2002 veröffentlichten - Phase 2 der Studie Bestand, bei der neue und optimierte Verpackungssysteme sowie zukünftig absehbare Randbedingungen berücksichtigt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 967/1/04

... Die Vorgabe und Einhaltung standardisierter Packungsgrößen ist im Interesse seriöser Hersteller und Händler, der Verbraucher und der Umwelt. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl standardisierter Verpackungen führt naturgemäß zu besserer Markttransparenz, fairerem Wettbewerb und ist die Grundlage für den Weg zu Mehrwegsystemen und besserem Umweltschutz mit geringerem finanziellen Aufwand, wurde dies bereits in der Begründung mehrfach angesprochen: "Wenn beliebige Werte zulässig sein könnten, wäre ein ungesunder Kampf der Hersteller, die manchmal ohne große Skrupel die Aufmachung ändern, um eine Preiserhöhung zu kaschieren, die Folge; ...



Drucksache 919/2/04

... Dass eine derartige Ausnahme auch ökologisch gerechtfertigt ist, lässt sich anhand der aktuellen Mengenstromnachweise begründen, wonach diese Systeme eine Rücklaufquote von über 90 % und eine Recyclingquote von weit über 80 % sicherstellen. Auch die Logistik- und Kostenstrukturen dieser Systeme (Rückführung der Gebinde in den Mehrwegkästen bis zum Abfüller) sind mit den etablierten Mehrwegsystemen vergleichbar.

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Drucksache 919/2/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 967/04 (Beschluss)

... Die Vorgabe und Einhaltung standardisierter Packungsgrößen ist im Interesse seriöser Hersteller und Händler, der Verbraucher und der Umwelt. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl standardisierter Verpackungen führt naturgemäß zu besserer Markttransparenz, fairerem Wettbewerb und ist die Grundlage für den Weg zu Mehrwegsystemen und besserem Umweltschutz mit geringerem finanziellen Aufwand.



Drucksache 707/04

... Satz 6 fügt eine Revisionsklausel an. Die Erfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 2003 geltenden Pflichtpfand für Getränkeverpackungen zeigen, dass dieses einerseits zu einer Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Mehrwegsysteme geführt hat, dieses andererseits aber in sensible und unter hohem Wettbewerbsdruck stehende Märkte eingegriffen und zu massiven Veränderungen in der Getränke- und Verpackungsindustrie sowie ihren Zulieferern geführt hat. Die abfallwirtschaftlichen Vorteile des Instruments Pflichtpfand müssen mit dem ökonomischen Aufwand der Errichtung von Rücknahme- und Pfandsystemen abgewogen werden. Dem dient eine Überprüfung der Pflichtpfandregelung nach fünf Jahren auf der Grundlage längerer und damit gefestigter Erfahrungen im Hinblick auf die abfallwirtschaftliche Zielsetzung in Satz 4. Dabei ist die Zweckdienlichkeit der Pflichtpfandregelung auch im Vergleich zu anderen möglichen Lenkungsinstrumenten zu überprüfen und zu bewerten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Pfandregelung auf Dauer fortbestehen bleibt, wenn sich herausstellt, dass sie sich abfallwirtschaftlich insgesamt nachteilig auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.