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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Melde- oder Vorstellungsweisung"


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Drucksache 256/06

... Mit dem neuen Absatz 3 wird daher der Führungsaufsichtsstelle die Möglichkeit eröffnet, einen Vorführungsbefehl zu erlassen, wenn die verurteilte Person einer Melde- oder Vorstellungsweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 7 oder 11 StGB-E nicht nachkommt. Die Anordnung trifft der Leiter bzw. die Leiterin der Aufsichtsstelle. Ein richterlicher Vorführungsbefehl ist nicht erforderlich, da es sich bei der Vorführung nicht um Freiheitsentziehung nach Artikel 104 Abs. 2 Satz 1 GG (die im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, dass die körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird) handelt, sondern um eine lediglich freiheitsbeschränkende Maßnahme des unmittelbaren Zwangs, die der Durchsetzung eines bestimmten Verhaltens dient, hier in Form der Verbringung zur Aufsichtsstelle, einer anderen Dienststelle, der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer sowie zu einer Therapeutin oder einem Therapeuten oder einer Ambulanz. Weitere Voraussetzung ist, dass die verurteilte Person in der Ladung auf die Möglichkeit des Erlasses eines Vorführungsbefehls hingewiesen worden ist und keine genügende Entschuldigung für die Säumnis vorliegt. Zu letzterem Merkmal wie auch zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zu den formellen Anforderungen an den Vorführungsbefehl kann auf die zu § 230 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

4. Gesetzesfolgen

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 68a

Zu § 68b

Zu § 68c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 68e

Zu § 68f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.