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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindereinahmen"


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Drucksache 364/20

... (2) Die Verteilung auf die Gemeinden orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinahmen und obliegt im Einzelnen den Ländern. Die Länder berichten dem Bundesministerium der Finanzen über ihr Vorgehen bei der Aufteilung der Mittel auf ihre Gemeinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung; Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder

§ 1
Pauschaler Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden

§ 2
Verteilung auf die Gemeinden

§ 3
Sondervorschriften für Berlin und Hamburg

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020

Artikel 4
Änderung des Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Inkrafttreten; Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 329/1/20

... (FAG) ein erster Ausgleich für Steuermindereinahmen durch die Absenkung der Umsatzsteuersätze (Ziffer 1 des Ergebnispapiers) enthalten ist, ist ein Ausgleich für die finanziellen Belastungen durch den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro noch nicht vorgesehen.



Drucksache 364/1/20

... In Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 sind die Wörter "orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinahmen und" zu streichen.



Drucksache 364/20 (Beschluss)

... In Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 sind die Wörter "orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinahmen und" zu streichen.



Drucksache 524/13

... es erbringen die Länder ihren Beitrag durch direkte Zahlungen an den Bund. Die Mindereinahmen bzw. Mehrausgaben auf Seiten der Länder führen zu Mehreinnahmen des Bundes in gleicher Höhe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 571/12

... es wird den Ländern im Jahr 2014 vom Bund ein Betrag in Höhe von 37,5 Millionen Euro und ab 2015 ein Betrag in Höhe von jährlich 75 Millionen Euro übertragen. Dadurch beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Betriebskosten von 30 000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Im Bundeshaushalt entstehen hierdurch entsprechende jährliche Mindereinahmen. Durch die Zuführung zum Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" wird der Bundeshaushalt im Jahr 2012 in Höhe von 580,5 Millionen Euro belastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Stabilitätsratsgesetzes

§ 6
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 7
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates

Artikel 3
Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes

§ 1
Gegenstand

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Kapitel 1
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.

§ 4
Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht

Kapitel 2
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014

§ 5
Zweck der Finanzhilfen

§ 6
Höhe und Aufteilung der Programmkosten

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

§ 8
Verfahren und Durchführung

§ 9
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten

§ 10
Rückforderung von Bundesmitteln

§ 11
Grundvereinbarung

Artikel 6
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

§ 4a
Aufstockung des Sondervermögens

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und rechtliche Vorgaben

Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag

Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz

Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat

Weitere Inhalte des Gesetzes

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags


 
 
 


Drucksache 751/08

... Durch die dauerhafte Absenkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte entstehen bei voller Jahreswirkung Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro pro Jahr. Sofern die Beitragsmindereinahmen zu einem Defizit im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit führen, kann dies durch die Rücklage ausgeglichen werden. Nach den Prognosen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung führt ein Beitragssatz von 3,0 Prozent mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.



Drucksache 632/08

... Die Bundesregierung erwartet, dass durch die gesetzliche Neuregelung die Anzahl der Arbeitnehmer mit direkten oder indirekten Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen mittelfristig von 2 auf 3 Millionen gesteigert wird. Die neue Förderung wird aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren von den Berechtigten schrittweise in Anspruch genommen werden. Es werden folgende Steuermindereinahmen im laufenden Finanzplanungszeitraum erwartet:



Drucksache 782/08

... Die bisherigen Pauschsätze, insbesondere der Satz von 10 % für die Einfuhrumsatzsteuer führen dazu, dass für die Mehrheit von Waren, die mit einem Mehrwertsteuernormalsatz belastet sind, geringere Abgaben anfallen als bei einer exakten Versteuerung. Die Pauschalierung hat also schon bisher tendenziell zu Mindereinahmen geführt. Über deren Umfang liegen indes keine Erhebungen vor, weil es gerade ein wesentlicher Vorteil der Pauschalierung ist, die Ware nicht näher begutachten und einstufen zu müssen. Bekannt ist lediglich der Gesamtbetrag pauschalierter Eingangsabgaben, der im Jahr 2006 ca. 1,5 Mio. Euro betrug.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zollverordnung

Artikel 2
Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

§ 1a
Sendungen von geringem Wert

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993


 
 
 


Drucksache 633/07

... Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für 2007 sieht – bei einem Beitragssatz von 4,2 Prozent - Beitragseinnahmen von 30,9 Mrd. Euro vor. Legt man diesen Soll-Ansatz der Schätzung für die Veränderung der Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit durch die ab 2008 in Kraft tretende Beitragssatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte zugrunde, hat die Bundesagentur für Arbeit 2008 Beitragseinnahmen in Höhe von rund 28,7 Mrd. Euro zu erwarten. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass sich die Zahl der Beitragszahler seit 2006 erhöht hat und somit die Einnahmen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung 2008 vermutlich etwas höher ausfallen werden. Die Absenkung des Beitragssatzes führt somit bei gleichen Bedingungen rein rechnerisch zu Beitragsmindereinahmen bei der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von ca. 2,2 Mrd. Euro.



Drucksache 425/18 PDF-Dokument



Drucksache 463/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.