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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestlohnregelungen"


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Drucksache 655/1/19

... 118. Der Bundesrat verweist auf die nach wie vor hohe und weiter zunehmende Anzahl der von Erwerbsarmut Betroffenen in der EU. Er unterstützt ausdrücklich die Maßgabe der politischen Leitlinien für die Kommission 2019 bis 2024, wonach jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der EU einen gerechten Mindestlohn erhalten muss und spricht sich für einen europäischen Rahmen für nationale Mindestlohnregelungen aus. Er verbindet dies mit einem Appell an die europäischen Sozialpartner, ihre Anstrengungen für eine Rahmenvereinbarung zur Festlegung von Mindestbedingungen für Mindestlöhne in Europa und zur Ausweitung der Tarifbindung zu verstärken. Gleichzeitig muss die Tarifautonomie gesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 32. Der Bundesrat spricht sich zudem für einen Rahmen für Mindestlohnregelungen in den Mitgliedstaaten aus. Er verbindet dies im Einklang mit Grundsatz 6 der ESSR, wonach alle Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt werden, mit einem Appell an die Europäischen Sozialpartner, ihre Anstrengungen für eine Rahmenvereinbarung zur Festlegung von Mindestbedingungen für Mindestlöhne in Europa zu verstärken, die in keinem sektoralen Tarifvertrag mehr unterschritten werden dürfen. Gleichzeitig muss die Tarifbindung ausgeweitet und die Tarifautonomie gesichert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 147/3/14

... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses. Weiterhin wird sichergestellt, dass Praktika im Hochschulbereich, die beispielsweise im Rahmen von dualen Studiengängen absolviert werden, auch dann nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen, wenn sie nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung einer Hochschule geregelt sind, sondern im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder auf der Grundlage des jeweiligen Hochschulgesetzes eines Landes erfolgen. Da in einigen Ländern keine Studienordnungen mehr existieren, wird der Begriff "Prüfungsordnungen" zusätzlich aufgenommen. Der engere Begriff "Schulordnung" wird durch die umfassendere Formulierung "schulrechtliche Bestimmungen" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/3/14




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 147/14 (Beschluss)

... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses. Weiterhin wird sichergestellt, dass Praktika im Hochschulbereich, die beispielsweise im Rahmen von dualen Studiengängen absolviert werden, auch dann nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen, wenn sie nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung einer Hochschule geregelt sind, sondern im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder auf der Grundlage des jeweiligen Hochschulgesetzes eines Landes erfolgen. Da in einigen Ländern keine Studienordnungen mehr existieren, wird der Begriff "Prüfungsordnungen" zusätzlich aufgenommen. Der engere Begriff "Schulordnung" wird durch die umfassendere Formulierung "schulrechtliche Bestimmungen" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/14 (Beschluss)




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG

13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 147/1/14

... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/14




1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG

5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG

6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG

10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG

11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG

14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG

17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG

18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG

19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG

20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X


 
 
 


Drucksache 147/2/14

... 4. Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, sollten nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies muss aber gleichermaßen auch für Praktika im Rahmen des Studiums an einer Berufsakademie gelten; auch diese sollten ausdrücklich vom Mindestlohngesetz ausgenommen werden. Die Berufsakademien unterfallen in den Ländern nicht dem Hochschulgesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/2/14




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 237/12

... ) ist rechtssystematisch verfehlt und trägt zu einer weiteren unbefriedigenden Zersplitterung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/12




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG

3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte

4. Begrenzung der Konzernleihe

5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer

6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher

7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz


 
 
 


Drucksache 816/11

... Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages veranlasste Evaluation konnte auf Grund der teilweise noch verhältnismäßig neuen Mindestlohnregelungen nicht für alle Branchen in gleicher Intensität erfolgen. Allerdings kann schon jetzt festgehalten werden, dass für keine der untersuchten Branchen nennenswerte negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt festgestellt wurden.



Drucksache 847/1/10

... -Entsendegesetz ist daher der Alternative, eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsrecht zu regeln, vorzuziehen. Unabhängig davon begegnet die Verankerung einer materiellrechtlich wirkenden Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsrecht auch systematischen Vorbehalten. Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht enthält vorrangig erlaubnisrechtliche Vorschriften. Dem gegenüber wirkt die Regelung einer Lohnuntergrenze für Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsrecht unsystematisch und trägt nur zu einer weiteren Zersplitterung der Mindestlohnregelungen bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG

Zu a:

Zu b:

2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG

'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Zu § 4

Zu § 6

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 622/07

... Die Studien zu Deutschland beruhen nicht auf empirischen Erkenntnissen. Die auf empirischer Basis beruhenden internationalen Forschungsergebnisse zur Beschäftigungswirkung der Mindestlohnregelungen ergeben kein eindeutiges Bild. Während Studien für Frankreich Arbeitsplatzverluste auf Grund des französischen Mindestlohns feststellen, gilt dies nicht für Großbritannien. Die London School of Economics hat die Beschäftigungswirkungen der flächendeckenden Mindestlöhne in Großbritannien seit 1999 untersucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Auswirkungen

2. Wesentlicher Inhalt

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.