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"Mindestlohnregelungen"
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 118. Der Bundesrat verweist auf die nach wie vor hohe und weiter zunehmende Anzahl der von Erwerbsarmut Betroffenen in der EU. Er unterstützt ausdrücklich die Maßgabe der politischen Leitlinien für die Kommission 2019 bis 2024, wonach jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der EU einen gerechten Mindestlohn erhalten muss und spricht sich für einen europäischen Rahmen für nationale Mindestlohnregelungen aus. Er verbindet dies mit einem Appell an die europäischen Sozialpartner, ihre Anstrengungen für eine Rahmenvereinbarung zur Festlegung von Mindestbedingungen für Mindestlöhne in Europa und zur Ausweitung der Tarifbindung zu verstärken. Gleichzeitig muss die Tarifautonomie gesichert werden.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 32. Der Bundesrat spricht sich zudem für einen Rahmen für Mindestlohnregelungen in den Mitgliedstaaten aus. Er verbindet dies im Einklang mit Grundsatz 6 der ESSR, wonach alle Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt werden, mit einem Appell an die Europäischen Sozialpartner, ihre Anstrengungen für eine Rahmenvereinbarung zur Festlegung von Mindestbedingungen für Mindestlöhne in Europa zu verstärken, die in keinem sektoralen Tarifvertrag mehr unterschritten werden dürfen. Gleichzeitig muss die Tarifbindung ausgeweitet und die Tarifautonomie gesichert werden.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 147/3/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses. Weiterhin wird sichergestellt, dass Praktika im Hochschulbereich, die beispielsweise im Rahmen von dualen Studiengängen absolviert werden, auch dann nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen, wenn sie nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung einer Hochschule geregelt sind, sondern im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder auf der Grundlage des jeweiligen Hochschulgesetzes eines Landes erfolgen. Da in einigen Ländern keine Studienordnungen mehr existieren, wird der Begriff "Prüfungsordnungen" zusätzlich aufgenommen. Der engere Begriff "Schulordnung" wird durch die umfassendere Formulierung "schulrechtliche Bestimmungen" ersetzt.
Drucksache 147/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses. Weiterhin wird sichergestellt, dass Praktika im Hochschulbereich, die beispielsweise im Rahmen von dualen Studiengängen absolviert werden, auch dann nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen, wenn sie nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung einer Hochschule geregelt sind, sondern im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen oder auf der Grundlage des jeweiligen Hochschulgesetzes eines Landes erfolgen. Da in einigen Ländern keine Studienordnungen mehr existieren, wird der Begriff "Prüfungsordnungen" zusätzlich aufgenommen. Der engere Begriff "Schulordnung" wird durch die umfassendere Formulierung "schulrechtliche Bestimmungen" ersetzt.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG
13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 147/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Die Ergänzungen des Gesetzentwurfs stellen klar, dass Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies gilt insbesondere auch für Praktika zur Erlangung eines schulischen Abschlusses.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG
17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG
20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 147/2/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... 4. Praktika, die auf schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen beruhen, sollten nicht unter die Mindestlohnregelungen fallen. Dies muss aber gleichermaßen auch für Praktika im Rahmen des Studiums an einer Berufsakademie gelten; auch diese sollten ausdrücklich vom Mindestlohngesetz ausgenommen werden. Die Berufsakademien unterfallen in den Ländern nicht dem Hochschulgesetz.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 237/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen
... ) ist rechtssystematisch verfehlt und trägt zu einer weiteren unbefriedigenden Zersplitterung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen bei.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG
3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte
4. Begrenzung der Konzernleihe
5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer
6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher
7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Drucksache 816/11
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes
... Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages veranlasste Evaluation konnte auf Grund der teilweise noch verhältnismäßig neuen Mindestlohnregelungen nicht für alle Branchen in gleicher Intensität erfolgen. Allerdings kann schon jetzt festgehalten werden, dass für keine der untersuchten Branchen nennenswerte negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt festgestellt wurden.
Drucksache 847/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... -Entsendegesetz ist daher der Alternative, eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsrecht zu regeln, vorzuziehen. Unabhängig davon begegnet die Verankerung einer materiellrechtlich wirkenden Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsrecht auch systematischen Vorbehalten. Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht enthält vorrangig erlaubnisrechtliche Vorschriften. Dem gegenüber wirkt die Regelung einer Lohnuntergrenze für Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsrecht unsystematisch und trägt nur zu einer weiteren Zersplitterung der Mindestlohnregelungen bei.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG
Zu a:
Zu b:
2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG
'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Zu § 4
Zu § 6
Zu § 8
Drucksache 622/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG )
... Die Studien zu Deutschland beruhen nicht auf empirischen Erkenntnissen. Die auf empirischer Basis beruhenden internationalen Forschungsergebnisse zur Beschäftigungswirkung der Mindestlohnregelungen ergeben kein eindeutiges Bild. Während Studien für Frankreich Arbeitsplatzverluste auf Grund des französischen Mindestlohns feststellen, gilt dies nicht für Großbritannien. Die London School of Economics hat die Beschäftigungswirkungen der flächendeckenden Mindestlöhne in Großbritannien seit 1999 untersucht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Auswirkungen
2. Wesentlicher Inhalt
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 679/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates (Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2017) COM(2016) 729 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.