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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestlohnverordnung"


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Drucksache 84/20

... Durch die Erweiterung der von § 5 AEntG erfassten allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen in bundesweiten Tarifverträgen können Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zusätzliche Kosten entstehen. In welcher Höhe zusätzliche Kosten anfallen, wird davon abhängen, ob und in welchem Umfang bundesweite Lohntarifverträge über die bisherigen Mindestlohntarifverträge hinaus für allgemeinverbindlich erklärt werden. Gleiches gilt für die bei Langzeitentsendungen zusätzlich anwendbaren regionalen allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die Entlohnungsbedingungen enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen betroffenen Arbeitgebern mit Sitz im Ausland in Höhe der Differenz zwischen den bereits jetzt für sie geltenden Entlohnungsbedingungen und den dann geltenden tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen. Bei Arbeitgebern, die aufgrund gesetzlicher, arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglicher Vorgaben im Herkunftsstaat bereits ein über dem deutschen gesetzlichen Mindestlohn liegendes Lohnniveau beachten müssen, könnten zusätzliche Kosten in Höhe der Differenz zwischen dem in einem in Deutschland für allgemeinverbindlich erklärten bundesweiten Tarifvertrag und dem Lohnniveau im Herkunftsstaat bestehenden Lohnniveau bestehen. Bei Arbeitgebern mit Sitz in einem Staat mit einem Lohnniveau unter dem deutschen gesetzlichen Mindestlohn bestünden die zusätzlichen Kosten in der Differenz zwischen dem bereits jetzt für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und dem im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorgeschriebenen Lohn. In Branchen, in denen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bereits heute aufgrund einer Rechtsverordnung nach dem AEntG über dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland liegende Tariflöhne beachten müssen, bestehen die Zusatzkosten in der Differenz zwischen dem Lohn nach einem künftig zu beachtenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und dem Lohn nach dem durch die Rechtsverordnung zu beachtenden Tariflohn. Tarifvertragliche Mindestentgeltsätze aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem AEntG sind bereits heute vor allem im besonders entsenderelevanten Bauhaupt- und - nebengewerbe zu beachten. Die sich für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ergebenden Kosten lassen sich exemplarisch wie folgt beziffern: Würde künftig der Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin vom 1. Juni 2018 (TV Lohn/West) für allgemeinverbindlich erklärt, wäre dieser auch von Arbeitgebern des Baugewerbes mit Sitz im Ausland zu beachten, wenn sie eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer länger als zwölf bzw. 18 Monate im Inland beschäftigen. Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die eine in Lohngruppe 3 (Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer) TV Lohn West eingruppierte Arbeitnehmerin oder einen solchen Arbeitnehmer im Inland beschäftigten, der bisher nach der Mindestlohnverordnung im Baugewerbe entlohnt wurde (nach der Zehnten Mindestlohnverordnung im Baugewerbe 15,20 Euro pro Stunde), würde sich durch die Anwendung des TV Lohn/West eine Erhöhung des Stundenlohns um 3,68 Euro auf 18,88 Euro ergeben. Nach dem BRTV-Bau beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Unter Zugrundelegung einer darauf resultierenden monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden, würde sich der Lohnanspruch einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers der Lohngruppe 3 pro Monat damit um rund 640 Euro erhöhen. Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele der in das Baugewerbe entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Qualifikationsmerkmale der Lohngruppe 3 erfüllen und, ob diese nicht bereits heute aufgrund ihrer Qualifikation über dem Mindestlohnniveau entlohnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 81/14

... Durch die Ausdehnung des AEntG auf die Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" als solche entstehen für die deutsche Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten aus Informationspflichten. Erst mit dem Erlass einer Mindestlohnverordnung auf der Grundlage des geänderten AEntG entstehen insoweit die üblichen Melde- und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18 und 19 AEntG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (NKR-Nr. 2785)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 438/10

... 96. Die Monopolkommission sieht in der mit Wirkung zum 1. Januar 2008 erlassenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen neben weiteren Faktoren eine Ursache für die von ihr festgestellte stagnierende Wettbewerbsentwicklung in diesem Sektor. Seitens verschiedener Briefdienstleister wurde die Höhe der Mindestlöhne in dem durch die Mindestlohnverordnung für Briefdienstleistungen erstreckten Tarifvertrag stets kritisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 542/08

... Das bisherige Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung wird weiterentwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Zielsetzung

§ 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4
Einbezogene Branchen

§ 5
Arbeitsbedingungen

§ 6
Besondere Regelungen

§ 7
Rechtsverordnung

§ 8
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 10
Haftung des Auftraggebers

§ 11
Gerichtsstand

Abschnitt 5
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber

§ 12
Zuständigkeit

§ 13
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 14
Meldepflicht

§ 15
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 16
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 17
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 18
Zustellung

§ 19
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 20
Evaluation

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzesziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)


 
 
 


Drucksache 605/08 Mindestlohnverordnung


Drucksache 362/05

... Die Gesetzesänderung führt nicht automatisch zur flächendeckenden Einführung tarifvertraglicher Mindestlöhne. Nur dort, wo die Tarifvertragsparteien bundesweit flächendeckende Tarifvertragsstrukturen herstellen und auf Antrag aus den Reihen der Tarifvertragsparteien eine staatliche Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages erfolgt bzw. eine entsprechende Mindestlohnverordnung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.