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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestregelungen"


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Drucksache 145/17 (Beschluss)

... c) Als Nachfolgeregelung der e-Datenschutz-Richtlinie sollte der Rechtsakt zumindest durch einzelne in der Verordnung selbst berücksichtigte Grundsätze und Mindestregelungen dem zunehmenden Missbrauch elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten für die Verbreitung, Vorbereitung und Durchführung terroristischer und krimineller Gewalttaten Rechnung tragen.

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Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 145/1/17

... c) Als Nachfolgeregelung der e-Datenschutz-Richtlinie sollte der Rechtsakt zumindest durch einzelne in der Verordnung selbst berücksichtigte Grundsätze und Mindestregelungen dem zunehmenden Missbrauch elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten für die Verbreitung, Vorbereitung und Durchführung terroristischer und krimineller Gewalttaten Rechnung tragen.

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Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 35. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass in dem Vorschlag die Mindestinhalte für einen Konsortialvertag nicht geregelt sind. Mindestregelungen (z.B. für den Schutz des geistigen Eigentums oder zur Haftung) könnten den Konsortien rechtliche Rahmenbedingungen geben und der Vorbereitung eines künftigen Europäischen Musterkonsortialvertrags in "Horizont 2020" dienen.

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Drucksache 805/11 (Beschluss)




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 805/1/11

... 39. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass in dem Vorschlag die Mindestinhalte für einen Konsortialvertag nicht geregelt sind. Mindestregelungen (z.B. für den Schutz des geistigen Eigentums oder zur Haftung) könnten den Konsortien rechtliche Rahmenbedingungen geben und der Vorbereitung eines künftigen Europäischen Musterkonsortialvertrags in "Horizont 2020" dienen.

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Drucksache 805/1/11




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

[Begründung nur gegenüber dem Plenum :

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11


 
 
 


Drucksache 503/08

... 25. In der Richtlinie wird der Verhandlung auf Betriebsebene ohne Mindestregelungen Vorrang eingeräumt; dies bedeutet eine sehr große Flexibilität bei der Anpassung der Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrates an die jeweiligen Rahmenbedingungen sowie bei der Festlegung konkreter Modalitäten und der Verteilung der Lasten. Der Vorschlag wahrt diese Flexibilität und steckt gleichzeitig den Rahmen ab. Als Schwellenwert wird in dem Vorschlag eine Unternehmensgröße von 1000 Arbeitnehmern beibehalten; gleichzeitig wird auf verwaltungsmäßige, finanzielle oder rechtliche Auflagen verzichtet, die der Gründung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen entgegenstehen.

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Drucksache 503/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Definition des Begriffs herrschendes Unternehmen

Teil II
Einrichtung des Europäischen Betriebsrats oder Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 4
Verantwortung für die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 5
Besonderes Verhandlungsgremium

Artikel 6
Inhalt der Vereinbarung

Artikel 7
Subsidiäre Vorschriften

Teil III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 8
Vertrauliche Informationen

Artikel 9
Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats und Funktionsweise des Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 10
Rolle und Schutz der Arbeitnehmervertreter

Artikel 11
Einhaltung der Richtlinie

Artikel 12
Zusammenhang zwischen der Richtlinie und anderen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen

Artikel 13
Geltende Vereinbarungen

Artikel 14
Schlussbestimmungen

Artikel 15
14 Überprüfung durch die Kommission

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 16
18

Anhang I
Subsidiäre Vorschriften nach Artikel 7

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 16)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 16)

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 306/07

... (26) Traditionell hat die EU-Gesetzgebung im Bereich Finanzdienstleistungen für Privatkunden danach gestrebt, Mindestregelungen zum Verbraucherschutz in allen Mitgliedstaaten festzusetzen. So schreibt etwa die Lebensversicherungsrichtlinie eine Mindestfrist von 14 Tagen vor, in der der Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten kann44. Dieser Ansatz ist nicht unproblematisch: In vielen Fällen sind Mitgliedstaaten über die Mindestanforderungen hinausgegangen und haben damit das Bestehen gleicher Wettbewerbsbedingungen eingeschränkt und abweichende Niveaus an Schutz für europäische Verbraucher geschaffen.

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Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 495/06

... 16. weist darauf hin, dass das Gemeinschaftsrecht nur Mindestregelungen in der Form von Richtlinien für strafrechtliche Sanktionen durch die Mitgliedstaaten vorsehen kann; ist der Meinung, dass es sich in bestimmten Fällen jedoch anbietet, die Tätigkeit der Mitgliedstaaten zu definieren, indem ausdrücklich beschrieben wird, a) welche Verhaltensweisen einen Straftatbestand darstellen sollten, und/oder b) welche Art von Sanktionen verhängt werden sollten, und/oder c) sonstige strafrechtliche mit dem betreffenden Bereich verbundene Maßnahmen;



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.