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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ministerialrätin"


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Drucksache 350/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) eine Vertreterin des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ministerialrätin Suzan Bacher).



Drucksache 350/1/20

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) eine Vertreterin des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ministerialrätin Suzan Bacher).



Drucksache 384/1/19

... Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden Frau Ministerialrätin Dr. Sabine Graap Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Nordrhein-Westfalen) sowie als Vertretung der Studierenden N.N. vorzuschlagen.



Drucksache 384/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden Frau Ministerialrätin Dr. Sabine Graap Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Nordrhein-Westfalen) sowie als Vertretung der Studierenden N.N. vorzuschlagen.



Drucksache 446/19

... Frau Ministerialrätin Karin Melzer, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, als Nachfolgerin für Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 446/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria Bückmann Frau Ministerialrätin Karin Melzer (Brandenburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 38/18

... Mit Bezug auf die Beschlüsse vom 11. Juli 2014 Drucksache. 246/14(B) und 29. Januar 2016 Drucksache. 625/15(B) zur Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wurden auf Vorschlag des Bundesrates für die Amtszeit vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2018 des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge als Mitglieder Herr Claus-Peter Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichts a.D. Potsdam und Herr Lutz Rathenow Sächsischer Beauftragter für Stasi-Unterlagen Sächsisches Staatsministerium der Justiz Dresden sowie als stellvertretende Mitglieder Frau Ministerialrätin Sigrid Humpert Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf und Herr Regierungsdirektor Klaus Brockhoff Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Erfurt benannt.



Drucksache 91/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger von Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Jan Hoffmann Herrn Staatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger, (Sachsen-Anhalt) als Mitglied sowie als Nachfolger von Frau Leitende Ministerialrätin Dr. Christine Blaschczok Herrn Ministerialrat Dr. Wolfgang Schneiß, (Sachsen-Anhalt) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 91/17

... Weiterhin hat die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Herrn Ministerialrat Dr. Wolfgang Schneiß in Nachfolge von Frau Leitende Ministerialrätin Dr. Christine Blaschczok als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.



Drucksache 442/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, Frau Ministerialrätin Rita Lauck Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, bis zum Ende der laufenden Amtszeit an Stelle von Herrn Ministerialrat Dirk Lesser, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" zu benennen.



Drucksache 442/16

... Da Herr Lesser nicht mehr mit dem Aufgabengebiet betraut ist, schlage ich vor, Frau Ministerialrätin Rita Lauck, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, die nunmehr für das Aufgabengebiet zuständig ist, als Mitglied des Stiftungsrates zu benennen und bitte einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates herbeizuführen.



Drucksache 376/1/14

... Ministerialrätin Petra Häußling

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/14




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 376/14 (Beschluss)

... Ministerialrätin Petra Häußling Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/14 (Beschluss)




Anlage
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 246/14 (Beschluss)

... Frau Ministerialrätin Sigrid Humpert, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, und Herrn Regierungsdirektor Jörg Muck, Thüringer Ministerium für Soziales Familie und Gesundheit, Erfurt.



Drucksache 246/1/14

... Frau Ministerialrätin Sigrid Humpert Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf und Herrn Regierungsdirektor Jörg Muck Thüringer Ministerium für Soziales Familie und Gesundheit Erfurt.



Drucksache 246/14

... Düsseldorf und Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 14/1/12

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) für den Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts Florenz eine Vertreterin des Landes Saarland, Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft (Ministerialrätin Heike Mark).



Drucksache 385/12

... -Verordnung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Beirat eingerichtet, der das Ministerium bei der Anwendung und Weiterentwicklung des Deutschlandstipendiums unterstützt. Die beiden Vertreter oder Vertreterinnen der zuständigen obersten Landesbehörden in diesem Gremium werden vom Bundesrat benannt. Bislang waren dies Frau Ministerialrätin Gabriela Lichtenthäler (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg) und Herr Regierungsdirektor Stefan Jungeblodt (Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen).



Drucksache 19/12

... Aus diesem Kreis hat die bisherige Vertreterin des Landes Brandenburg, Frau Ministerialrätin Gabriele Lichtenthäler, innerhalb des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Aufgabe außerhalb des Bereichs der "Ausbildungsförderung" übernommen und aus diesem Grunde mit sofortiger Wirkung die Beendigung ihrer Mitgliedschaft im Beirat erklärt. Nach einem meinem



Drucksache 14/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) für den Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts Florenz eine Vertreterin des Landes Saarland, Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft (Ministerialrätin Heike Mark).



Drucksache 504/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Ministerialdirigenten Dr. Werner Trützschler von Falkenstein Frau Leitende Ministerialrätin Elke Harjes-Ecker, Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst, als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 178/1/11

... Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 3 StipV dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Stefan Jungeblodt, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Niedersachsen) und Frau Ministerialrätin Gabriela Lichtenthäler, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg) sowie als Vertreter der Studierenden Frau Nina Klett, Tübingen (Baden-Württemberg) und Herrn Florian Krause, Trier (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 178/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, gemäß § 12 des Stipendienprogramm-Gesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 3 Stipendienprogramm-Verordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Stefan Jungeblodt, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Niedersachsen) und Frau Ministerialrätin Gabriela Lichtenthäler, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg) sowie als Vertreter der Studierenden Frau Nina Klett, Tübingen (Baden-Württemberg) und Herrn Florian Krause, Trier (Rheinland-Pfalz) vorzuschlagen.



Drucksache 101/10

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 248/10 (Beschluss)

... " für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger von Herrn Dr. Veit Steinle Frau Ministerialrätin Jutta Ulmer-Straub Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 101/10 (Beschluss)

... Frau Ministerialrätin Claudia Simanski-Fuchs



Drucksache 101/1/10

... Frau Ministerialrätin Claudia Simanski-Fuchs



Drucksache 248/10

... die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, Frau Ministerialrätin Jutta Ulmer-Straub, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "



Drucksache 273/10 (Beschluss)

... Gleichzeitig wird der Ernennung von Frau Ministerialrätin Dr. Ute R e t t l e r zur Stellvertretenden Direktorin des Bundesrates mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 zugestimmt.



Drucksache 273/10

... Gleichzeitig wird der Ernennung von Frau Ministerialrätin Dr. Ute R e t t l e r zur stellvertretenden Direktorin des Bundesrates mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 zugestimmt.



Drucksache 223/1/08

... Frau Ministerialrätin Gabriela Lichtenthäler Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur



Drucksache 523/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, gemäß § 20 Abs. 3 HHG folgende Benennung für den Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die restliche Amtszeit bis zum 30. April 2010 vorzuschlagen: als stellvertretendes Mitglied Frau Ministerialrätin Claudia Simanski-Fuchs Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit



Drucksache 223/08 (Beschluss)

... Frau Ministerialrätin



Drucksache 523/08

... Ole von Beust Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, mit Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2006 wurde u. a. Frau Ministerialrätin Heike Schrade, Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, als stellvertretendes Mitglied der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die Amtszeit vom 1. Mai 2006 bis 30. April 2010 vorgeschlagen.



Drucksache 523/1/08

... 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 20 Abs. 3 HHG für den Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die restliche Amtszeit bis zum 30. April 2010 als stellvertretendes Mitglied Frau Ministerialrätin Claudia Simanski-Fuchs Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. vorzuschlagen.



Drucksache 87/1/06

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 88/06 (Beschluss)

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 88/1/06

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 87/06 (Beschluss)

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 65/2/06

... Die Benennung eines vorhabenbezogenen Ländervertreters ist erforderlich, da die Länder an der innerstaatlichen Umsetzung maßgeblichen Anteil haben werden. Frau Ministerialrätin Oetzmann ist Leiterin der Bescheinigenden Stelle des niedersächsischen Finanzministeriums und war bereits im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Integrierten Internen Kontrollrahmens (BR-Drucksache 596/05) vom Finanzausschuss des Bundesrates für die entsprechende Expertengruppe sowie evtl. Folgegremien benannt worden.



Drucksache 88/06

... Ministerialrätin



Drucksache 615/05

... Leitende Direktorin, Leitender Direktor Ministerialrätin, Ministerialrat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

㤠14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 990/1/04

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



Drucksache 990/04 (Beschluss)

... Frau Ministerialrätin Heike Schrade



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