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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mittel- und Langstrecken"


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Drucksache 286/1/13

... 7. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche außerhalb von Großraum- oder Schwertransporten oder Arbeitsmaschinen, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Maße und Gewichte beim Transport teilbarer Ladung überschreiten, sind prädestiniert für Mittel- und Langstreckenverkehre, die auch nach Ansicht der EU vornehmlich im Schienenverkehr und Kombinierten Verkehr ausgeführt werden sollten. Die geplante Erlaubnis begünstigt Straßentransporte einseitig und ermöglicht Wettbewerbsverzerrungen im Transportwesen des gemeinsamen EU-Markts (nationale Binnenverkehre, grenzüberschreitende EU-Verkehre, Kabotageverkehre, Verkehre mit Drittstaaten). Die vorgesehene Erlaubnis würde den Straßenverkehr begünstigen und die Verlagerungspotenziale schmälern. Dies steht der Zielsetzung des Weißbuches "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" von 2011 entgegen. Eine Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung belegt, dass es zu einer Verlagerung von bis zu 35 Prozent im Einzelwagenverkehr und 13 Prozent im Kombinierten Verkehr kommen kann.



Drucksache 286/13 (Beschluss)

... 5. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche außerhalb von Großraum- oder Schwertransporten oder Arbeitsmaschinen, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Maße und Gewichte beim Transport teilbarer Ladung überschreiten, sind prädestiniert für Mittel- und Langstreckenverkehre, die auch nach Ansicht der EU vornehmlich im Schienenverkehr und Kombinierten Verkehr ausgeführt werden sollten. Die geplante Erlaubnis begünstigt Straßentransporte einseitig und ermöglicht Wettbewerbsverzerrungen im Transportwesen des gemeinsamen EU-Markts (nationale Binnenverkehre, grenzüberschreitende EU-Verkehre, Kabotageverkehre, Verkehre mit Drittstaaten). Die vorgesehene Erlaubnis würde den Straßenverkehr begünstigen und die Verlagerungspotenziale schmälern. Dies steht der Zielsetzung des Weißbuches "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" von 2011 entgegen. Eine Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung belegt, dass es zu einer Verlagerung von bis zu 35 Prozent im Einzelwagenverkehr und 13 Prozent im Kombinierten Verkehr kommen kann.



Drucksache 301/12 (Beschluss)

... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner- und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 301/2/12

... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner - und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/2/12




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 703/08

... " (d.h. Großraumflugzeuge mit zwei Gängen): Diese Flugzeuge werden auf den Mittel- und Langstrecken eingesetzt (5500 – 15000 km) und haben eine Kapazität von 250 bis ca. 550 Sitzplätzen; relevante Modelle sind die Airbus-Flugzeuge A 330, A 340, A 350 und A 380 sowie die Boeing-Modelle B 747, B 767, B 777 und B 787. Die dritte Gruppe bilden so genannte Regional Jets und Turboprops, die auf der Kurzstrecke (800-2500 km) eingesetzt werden. Die Hersteller in diesem Bereich sind der kanadische Hersteller Bombardier (CRJ 100 / 200 / 700 und 800 und Dash Q 8), der brasilianische Flugzeugbauer Embraer (E 145, E 170, E 190) sowie das französisch–italienische Unternehmen ATR. Viertens sind im Frachtsegment die Modelle der beiden Hersteller Airbus und Boeing zu nennen (A 300-600F, A 330F und A 380F, B 747-400F, B 747-8F und B 777F).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.