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"NATURA"


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0414/06B
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0565/04
0565/1/04
0327/04
0571/04
0728/1/04
0709/04
Drucksache 51/1/20

... Der derzeitige Gips-Rohstoffmix besteht aus 45 Prozent Naturgips und Naturanhydrit sowie aus 55 Prozent REA-Gips aus den Abgasen von Rauchgasentschwefelungsanlagen. Prognosen zur Substituierung der wegfallenden REA-Gipsmengen gehen etwa von einer Verdoppelung der Naturgipsgewinnung bis 2035 aus. Im Südharz liegen schätzungsweise ca. 50 Prozent der oberflächennahen Naturgips- und Naturanhydritvorräte Deutschlands. Zugleich ist die Südharzer Gipskarstlandschaft das größte und bedeutendste Gipskarstgebiet Mitteleuropas mit einzigartigen Natur- und Landschaftsräumen, die es zu erhalten gilt.



Drucksache 166/20 (Beschluss)

... Auch hier bleibt der Regelungsgehalt der Bestimmung weitestgehend unverändert. Ausreichend aber erforderlich ist es, der Ernährung dienende Tiere nebst den für sie erforderlichen Naturalien (Futter und Streu) zu nennen. Einer genaueren Auflistung in Form von Regelbeispielen bedarf es nicht. Die zeitliche Beschränkung des Schutzes bleibt bestehen, wird aber zur Vereinheitlichung der Zeitraumsangaben im Zwangsvollstreckungsrecht auf einen vollen Monat (statt bislang vier Wochen) ausgedehnt.



Drucksache 166/1/20

... Auch hier bleibt der Regelungsgehalt der Bestimmung weitestgehend unverändert. Ausreichend aber erforderlich ist es, der Ernährung dienende Tiere nebst den für sie erforderlichen Naturalien (Futter und Streu) zu nennen. Einer genaueren Auflistung in Form von Regelbeispielen bedarf es nicht. Die zeitliche Beschränkung des Schutzes bleibt bestehen, wird aber zur Vereinheitlichung der Zeitraumsangaben im Zwangsvollstreckungsrecht auf einen vollen Monat (statt bislang vier Wochen) ausgedehnt.



Drucksache 5/20

... Viele Betroffene und ihre Interessenverbände sowie nationale und internationale Schutzorganisationen verurteilen diese Praktiken daher schon seit Jahren und fordern deren Verbot. Der Weltärztebund verurteilte im Jahr 2013 sogenannte Konversionstherapien in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser Therapien auf die Gesundheit.



Drucksache 239/1/20

... 2. Der Bundesrat sieht die geplante Verlängerung der Mautbefreiung für überwiegend mit Erdgas (Liquefied Natural Gas LNG und Compressed Natural Gas CNG) betriebene Lkw über den 31. Dezember 2020 hinaus äußerst kritisch. Eine Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene Lkw würde zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen und zu Verlagerungen von langlaufenden Verkehren auf die Straße führen. Gleichzeitig werden die notwendigen Investitionen in Strom- und wasserstoffbasierte Antriebe bzw. Kraftstoffe und deren Infrastrukturen verhindert.



Drucksache 579/19

... bei Zulassung eines Verkehrsinfrastrukturprojektes aus sonstigen Gründen, welches ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt und darin vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betreffen kann.



Drucksache 161/19

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) entsprechend geändert. Der Weltärztebund (WMA) verurteilte 2013 "Konversionstherapien" in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.



Drucksache 161/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) entsprechend geändert. Der Weltärztebund verurteilte 2013 "Konversionstherapien" in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.



Drucksache 612/19

... - Die Ausschlusskriterien der § 13a Absatz 1 Satz 4 (Vorbereitung UVPpflichtiger Vorhaben) und Satz 5 BauGB (Beeinträchtigung von "Natura 2000 -Gebieten oder Planungssituationen im Zusammenhang mit "Seveso-Betrieben) liegen nicht vor.



Drucksache 150/19

... Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde feststellt, dass die Vorgaben der §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Satz 1 Nummer 2 und 3 ist ferner jeweils nur anzuwenden, sofern einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung eines "Natura 2000"-Gebiets oder eines bedeutenden Brut- oder Rastgebiets geschützter Vogelarten nicht zu erwarten ist. Satz 1 Nummer 3 ist bei Höchstspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder mehr ferner nur anzuwenden, wenn die Zubeseilung eine Länge von höchstens 15 Kilometern hat.



Drucksache 655/1/19

... 75. Der Bundesrat begrüßt, dass die Erhaltung der Biodiversität künftig bei allen politischen Maßnahmen der EU berücksichtigt werden soll. Aus Sicht des Bundesrates besteht die Gefahr der Unterfinanzierung, wenn die Finanzierung zentraler Naturschutzanliegen wie Natura 2000 im bisherigen Rahmen über nicht speziell naturschutzbezogene Fonds - insbesondere der Landwirtschaft - erfolgen soll. Der Bundesrat fordert die Bunderegierung auf, sich für ein "Earmarking" für die Umsetzungsmaßnahmen von Natura 2000 in der zukünftigen europäischen Agrarpolitik einzusetzen, welches sich am erforderlichen Bedarf orientiert. Damit erhalten besonders naturverträglich wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte eine klare Perspektive. Entsprechend sind die von der Kommission vorgeschlagenen massiven Kürzungen in der 2. Säule abzulehnen, da sonst ein dringend erforderlicher Ausbau der Honorierung der Naturschutzleistungen der Landwirte und Waldbesitzer weitgehend ausgeschlossen wird.



Drucksache 193/18

... 29. Natura-2000-Fallstudien zum Zusammenhang zwischen Kultur- und Naturerbe.



Drucksache 166/2/18

... , die gemeinsam das Natura-2000-Schutzgebietsnetz bilden, muss daher sichergestellt sein.



Drucksache 563/18

... - Prüfung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen in den Naturschutzgebieten (NATURA2000-Gebiete)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zum MFR für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stehen für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz können auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung von Natura 2000 in der 2. Säule der GAP spürbar verbessert werden muss.



Drucksache 228/1/18

... 72. Die Beschränkung auf das städtische Umfeld wird der Bedeutung der Maßnahmen für die strukturpolitische Entwicklung der Union nicht gerecht. Auf Grund der erheblichen Unterfinanzierung von europäischen Naturschutzverpflichtungen, des anhaltenden Verlusts der biologischen Vielfalt in der Fläche und der damit verbundenen strukturpolitischen Auswirkungen fordert der Bundesrat daher, dass die Maßnahmen ausschließlich an der maximalen Umweltwirkung ausgerichtet und nicht auf das städtische Umfeld beschränkt werden. Hierbei sollten - ergänzend zur Natura-2000-Förderung über das Finanzierungsinstrument LIFE - auch Räume außerhalb des Schutzgebietsnetzwerks berücksichtigt und die Output-, Ergebnis- und Leistungsindikatoren entsprechend angepasst werden.



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... Die Beschränkung auf das städtische Umfeld wird der Bedeutung der Maßnahmen für die strukturpolitische Entwicklung der Union nicht gerecht. Auf Grund der erheblichen Unterfinanzierung von europäischen Naturschutzverpflichtungen, des anhaltenden Verlusts der biologischen Vielfalt in der Fläche und der damit verbundenen strukturpolitischen Auswirkungen fordert der Bundesrat daher, dass die Maßnahmen ausschließlich an der maximalen Umweltwirkung ausgerichtet und nicht auf das städtische Umfeld beschränkt werden. Hierbei sollten - ergänzend zur Natura-2000-Förderung über das Finanzierungsinstrument LIFE - auch Räume außerhalb des Schutzgebietsnetzwerks berücksichtigt und die Output-, Ergebnis- und Leistungsindikatoren entsprechend angepasst werden.



Drucksache 246/1/18

... 16. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zum MFR für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stehen für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz können auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung von Natura 2000 in der 2. Säule der GAP spürbar verbessert werden muss.



Drucksache 731/1/17

... 13. Er ist außerdem der Auffassung, dass die künftige GAP die Landwirtschaft noch besser darin unterstützen muss, Nährstoffüberschüsse und Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu reduzieren, den Artenverlust im Offenland zu stoppen, Treibhausgase zu reduzieren und zur Umsetzung der Natura-2000-Ziele beizutragen.



Drucksache 268/17 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b ist in § 4e Absatz 1 Satz 2 nach den Wörtern "Natura 2000-Gebiet" das Wort "erheblich" einzufügen.



Drucksache 39/17 (Beschluss)

... Die in § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 LuftVO vorgesehene Einführung eines Betriebsverbots für unbemannte Fluggeräte in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten wird uneingeschränkt unterstützt. Es ergibt sich jedoch ein Widerspruch mit der zugehörigen Verordnungsbegründung:



Drucksache 164/1/17

... es oder Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des



Drucksache 39/1/17

... Die in § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 LuftVO vorgesehene Einführung eines Betriebsverbots für unbemannte Fluggeräte in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten wird uneingeschränkt unterstützt. Es ergibt sich jedoch ein Widerspruch mit der zugehörigen Verordnungsbegründung:



Drucksache 721/17

... Der Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hat in letzter Zeit an Dynamik gewonnen. In den letzten Jahren waren - auch dank der Förderung durch die EU - wichtige Fortschritte zu verzeichnen. Ende September 2017 gab es nach Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe 118 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, 3458 Tankstellen für Fahrzeuge und Schiffe, die mit komprimiertem Erdgas (compressed natural gas - CNG) oder mit Flüssigerdgas (liquefied natural gas - LNG) angetrieben werden, sowie 82 Tankstellen für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb.



Drucksache 673/17

... Das neue Wort "Nebenbezüge" nebst Beispielen ersetzt die bisherigen Wörter "geldwerte Vorteile". Damit wird die Regelung, dem Steuerrecht folgend, systematisiert. Soweit dort der Begriff "Entgelt" verwendet wird, umfasst er sämtliche Nebenbezüge wie geldwerte Vorteile, Naturalleistungen (Sachbezüge) und steuerpflichtige Bestandteile sonstiger Personalnebenkosten. Diese Systematik war mit der bisherigen Formulierung unvollständig abgebildet, was Unsicherheiten in der betrieblichen Umsetzung ausgelöst hat. Diese zu überwinden bezweckt die neue Begrifflichkeit.



Drucksache 168/1/17

... "Bei Natura 2000-Gebieten wird die Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles angenommen." '



Drucksache 168/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sowie in einem Streifen von 3 000 Metern Breite um solche Schutzgebiete in das



Drucksache 731/17 (Beschluss)

... d) Er ist außerdem der Auffassung, dass die künftige GAP die Landwirtschaft noch besser darin unterstützen muss, Nährstoffüberschüsse und Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu reduzieren, den Artenverlust im Offenland zu stoppen, Treibhausgase zu reduzieren und zur Umsetzung der Natura-2000-Ziele beizutragen.



Drucksache 173/17

... i) die Einkommensteuer der natürlichen Personen (Impuesto sobre la Renta de Personas Naturales),



Drucksache 599/17

... Der Bericht beschreibt in den zehn Themenfeldern Landwirtschaftsflächen, Küsten und Meere, Flüsse und Auen, Wälder, Wildnis, Schutzgebiete, Natura 2000 und Biotopverbund, Grün in der Stadt, Internationale Verantwortung, Kennen und Verstehen sowie Finanzierung die Entwicklungen und Fortschritte seit dem ersten Bericht aus dem Jahr 2013.



Drucksache 731/17

... 9. Z.B. Bewirtschaftungspläne und prioritäre Aktionsrahmen für Natura 2000, Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete, Programme zur Verbesserung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung, Biodiversitätsstrategien.



Drucksache 120/17

... - das Natura-2000-Netz erzielt EU-weit Gewinne in Höhe von schätzungsweise 200 bis 300 Mrd. EUR pro Jahr und durch seine vollständige Umsetzung würden zusätzlich 174 000 Arbeitsplätze geschaffen5.



Drucksache 351/16

... Der Umweltschutz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kommission. Die Kommission hat den Vorschlag für nationale Emissionshöchstwerte als vorrangiges Ziel des Gesetzgebungsprozesses vorgegeben und arbeitet weiterhin mit den beiden gesetzgebenden Organen an einer Reihe anderer wichtiger anhängiger Vorschläge. Die Kommission hat am 2. März 2016 eine Mitteilung (COM(2016) 110 final) vorgelegt, in der sie die Folgen des Pariser Klimaschutzübereinkommens bewertet. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an Folgemaßnahmen zu dem im Dezember 2015 vorgelegten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft {COM(2015) 614 .final} und bereitet gegenwärtig die nächsten Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft im Lichte der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Ferner arbeitet die Kommission zurzeit an der Eignungsprüfung der Natura-Richtlinien. Die Eignungsprüfung war Gegenstand umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen. Sie wird eine solide und fundierte Grundlage für künftige Überlegungen über das weitere Vorgehen bilden.



Drucksache 432/16

... Im Modul B, Teil 1 werden die monetarisierten Umweltwirkungen aus der Kosten-Nutzen-Analyse übernommen. Im Modul B, Teil 2 werden die nicht monetarisierten Umweltwirkungen erfasst. Im Fokus des Bewertungsmoduls steht vor allem die Frage, ob und in welchem Maße schutzwürdige Flächen, die wie Natura 2000-Gebiete und Naturschutzvorrangflächen eine besondere Bedeutung haben oder empfindlich gegenüber Eingriffen durch Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind, durch die untersuchten Verkehrsprojekte von Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen oder Durchfahrungen betroffen wären.



Drucksache 493/16

... Der Höhe nach ist der Regressanspruch des Scheinvaters zum einen auf den Betrag beschränkt, den der leibliche Vater im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit dem Kind geschuldet hätte, zum anderen kann der Scheinvater nicht mehr verlangen als er selbst dem Kind tatsächlich geleistet hat. Umfasst wird nach der derzeitigen Gesetzeslage der Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zur Einstellung der Zahlungen, also regelmäßig bis zum Abschluss des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens. Unerheblich ist, ob der Scheinvater den Kindesunterhalt durch Zahlung von Barunterhalt oder durch Naturalleistungen im gemeinsamen Haushalt erbracht hat. Naturalleistungen sind in einen Geldanspruch umzurechnen.



Drucksache 358/16

... es sowie in oder unter Natura 2000-Gebieten nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des



Drucksache 353/1/16

... 7. Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz nicht klarstellt, dass der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz bei der Prüfung der Vorhaben heranzuziehen ist. So bleibt zu befürchten, dass der Schutz des Grundwassers im Genehmigungsverfahren nicht hinreichend gewährleistet werden kann. Kritisch sieht er weiterhin, dass der Einsatz der Technologie zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Einsatz von umwelttoxischen Substanzen weder in landesplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Trinkwasserversorgung noch unter Natura-2000-Gebieten verboten ist.



Drucksache 433/16

... Im Modul B werden Umweltwirkungen erfasst, die nicht bereits über die Nutzen-KostenAnalyse abgebildet werden. Im Fokus des Bewertungsmoduls steht vor allem die Frage, ob und in welchem Maße schutzwürdige Flächen, die wie Natura 2000-Gebiete und Naturschutzvorrangflächen eine besonderer Bedeutung haben oder empfindlich gegenüber Eingriffen durch Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind, durch die untersuchten Verkehrsprojekte von Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen oder Durchfahrungen betroffen wären.



Drucksache 311/16

... Bei der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen durch kollaborative Plattformen und durch die Nutzer solcher Plattformen handelt es sich grundsätzlich um mehrwertsteuerpflichtige Umsätze. Probleme kann es bei der Einstufung von Teilnehmern als Steuerpflichtige geben, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder des Bestehens eines direkten Zusammenhangs zwischen der Lieferung bzw. Erbringung und der Naturalentlohnung (z.B. bei "bankmäßigen" Modalitäten, bei denen Teilnehmer Waren oder Dienstleistungen zu einem gemeinsamen Pool beitragen und im Gegenzug das Recht erhalten, diesen Pool zu nutzen).



Drucksache 701/16

... Der Schutz der Umwelt ist unerlässlich für die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Mehrere Nachhaltigkeitsziele enthalten eine starke umweltpolitische Dimension. Dazu zählen die Ziele Nr. 6 (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten), Nr. 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) und Nr. 15 (Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen). Die in den letzten Jahren in der EU erreichten Umweltverbesserungen wurden durch neue Rechtsvorschriften der EU vorangetrieben, die ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie der Wasserqualität und dem Naturschutz bewirkt haben. Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie schützen Ökosysteme, und die Ausweitung des Naturschutzgebiete-Netzes "Natura 2000" auf 18 % der Fläche der EU hat viel bewirkt. Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um - wie von der EU angestrebt - dem Verlust der Artenvielfalt bis 2020 Einhalt zu gebieten und mindestens 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen. Die lange unter Überfischung leidenden Fischbestände der EU sind dank der massiv an wissenschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Gemeinsamen Fischereipolitik im Begriff, sich wieder zu erholen. Die vor kurzem angenommene Gemeinsame Mitteilung über internationale Meerespolitik12 enthält einen Maßnahmenkatalog zur Förderung sicherer, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Weltmeere.



Drucksache 201/16

... Im internationalen Einheitensystem ist die Maßeinheit für das Volumen Kubikmeter (im Festmaß - m3/f). Dies entspricht der in der Forstwirtschaft üblichen Maßeinheit Festmeter ohne Rinde, welche im Rohholzverkauf, der forstlichen Naturalbuchführung und für statistische Zwecke weiterhin gültig ist. Zur Fortführung und Sicherung der bisher schon üblichen Rechtsanwendungspraxis erfolgt nun die ausdrückliche Festsetzung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit als Erntefestmeter "Derbholz ohne Rinde". Zugleich erfolgt hierdurch eine Klarstellung bei der Nutzung von Holz als



Drucksache 143/15

... ). Die Errichtung der notwendigen Aufsuchungs- und Gewinnungsanlagen in den besonders geschützten Nationalparks sowie Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten wäre mit den Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.



Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält eine weniger restriktive Kriterienbestimmung für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgrund von naturschutz- bzw. artenschutzfachlichen Aspekten für erforderlich, die es ermöglicht, bei - Betroffenheit von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten oder



Drucksache 129/1/15

... Der Bundesrat hält eine weniger restriktive Kriterienbestimmung für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgrund von naturschutz- bzw. artenschutzfachlichen Aspekten für erforderlich, die es ermöglicht, bei - Betroffenheit von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten oder



Drucksache 510/1/15

... 69. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission fortwährend die Wirksamkeit ihres Handelns und die Zeitgemäßheit ihrer Regulierungsansätze überprüfen will. Der Bundesrat weist jedoch in Bezug auf den Fitness-Check von Natura 2000 (Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) darauf hin, dass eine solche Prüfung auch zu dem Ergebnis führen kann, dass keine Veränderungen im Sinne einer "Vereinfachung" erforderlich sind.



Drucksache 242/1/15

... , bei Natura 2000 und beim Luftreinhaltepaket konkret gewährleisten will.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... Natura 2000



Drucksache 93/15

... 31. Siehe CIS-Policy Document on Natural Water Retention Measures, abrufbar über https://circabc.europa.eu/w/browse/2457165b-3f12-4935-819ac40324d22ad3.



Drucksache 144/15

... ), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, oder in Natura 2000-Gebieten nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des



Drucksache 62/1/15

... a) Der Bundesrat teilt die Sorgen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) über die durch Stickstoffeinträge hervorgerufenen Umweltbelastungen. Vor allem eutrophierungsempfindliche Lebensräume, die Meere und das Grundwasser werden erheblich durch zu hohe Einträge von reaktivem Stickstoff belastet, so dass die Ziele der Natura-2000 Richtlinie, der



Drucksache 143/15 (Beschluss)

... "(1a) In und unter Natura 2000-Gebieten sind Benutzungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des



Drucksache 82/2/14

... § 15 Absatz 1 bestimmt eine pauschale Ausweisung von Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten als umweltsensibles Dauergrünland gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. Dies ist nach EU-Recht nicht erforderlich und fachlich gesehen nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus sind in den §§ 16 und 17 weiter gehende Ermächtigungen für den Erlass von Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands vorgesehen, die insbesondere die Schwellen für eine Genehmigung des Grünlandumbruchs sowie Regelungen zur Rückumwandlung umgewandelten Grünlands betreffen. Umweltsensibles Dauergrünland sollte auf FFH-Gebiete und Grünland in Drucksache 82/2/14 -2- Torf- und Feuchtgebieten in der Natura 2000-Kulisse begrenzt werden. Natura 2000 umfasst FFH-Gebiete, die u.a. wegen ihrer Pflanzenzusammensetzung geschützt sind. Dem sollte auch mit einem Grünlandumbruchverbot Rechnung getragen werden. Torf- und Feuchtgebieten ist ebenfalls eine besondere ökologische Bedeutung und Rolle im Klimaschutz zuzuweisen. Diese Gebiete wurden im Zuge der Diskussion um einen neuen CC-Standard bereits ermittelt.



Drucksache 82/1/14

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Rechtsverordnungen nach § 17 Absatz 2 und 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ein sofort anzuwendendes Autorisierungssystem für die Umwandlung von Dauergrünland in eine anderweitige Nutzung vorzusehen, das Umwandlungsverbote in umweltsensiblen Bereichen (z.B. Natura 2000-Gebiete, Überschwemmungsgebiete, erosionsgefährdete Flächen, kohlenstoffreiche Böden wie z.B. Moore) mit einschließt. Außerhalb von umweltsensiblen Bereichen soll die Umwandlung von Dauergrünland in eine anderweitige Nutzung nur dann erlaubt werden, wenn neues Dauergrünland an anderer Stelle mit derselben Flächengröße angelegt wird.



Drucksache 272/1/14

... 29. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Richtlinien zur Umsetzung von Natura 2000 in den Mitgliedstaaten grundsätzlich bewährt haben. Der bestehende Rechtsrahmen sollte daher gesichert werden. Für eine Änderung des Rechtsrahmens wird insbesondere im Hinblick auf eine Abschwächung der Vorschriften und fachlichen Standards vor dem Hintergrund der Defizite beim Erhalt der Biodiversität keine Notwendigkeit gesehen.



Drucksache 193/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme26 unterliegen. Schließen maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement auch Natura 2000-Gebiete ein, kann eine derartige Prüfung der Umweltauswirkungen auch mit den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG verbunden werden, um Dopplungen zu vermeiden.



Drucksache 768/13 (Beschluss)

... können Änderungen zur Anpassung ihrer Anhänge I und V an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nach dem "Regelungsverfahren mit Kontrolle" vorgenommen werden. Anhang I umfasst die besonders schützenswerten Vogelarten, für deren Erhaltung u.a. die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten (Natura 2000-Gebieten) zu erklären sind. Anhang V enthält die Themen, zu denen die Mitgliedstaaten zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten verstärkt forschen sollen. Besonders die aufgrund des gegenständlichen Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit, Anhang I der



Drucksache 294/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung mit bestimmten Übergangsvorschriften, um trotz der Verzögerung bei der Rechtsetzung der Förderrahmen für die kommende Förderperiode die Kontinuität in elementaren Bereichen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu gewährleisten. Die vorgesehenen Übergangsregelungen für die Agrarumwelt-, Waldumweltund Klimamaßnahmen, die NATURA 2000-Gebiete und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind für die ökologische Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik unverzichtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform

Zu den Agrarumweltmaßnahmen

Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen

Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe

Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen

Zur Mittelausstattung

Zur Kappung der Direktzahlungen

Zur nationalen Umsetzung

Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen

Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 461/13 (Beschluss)

... Für die Integration sind andere Aspekte von ungleich größerer Bedeutung als die Frage, ob die Betroffenen neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Dabei hat auch die Einbürgerung selbst eine erhebliche integrationsfördernde Wirkung. Eine Studie im Auftrag der OECD aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass die Einbürgerung besonders bei Nicht-EU-Staatsangehörigen eine signifikante Verbesserung der Einkommenssituation bereits unmittelbar nach der Einbürgerung, aber auch in der Folgezeit aufzeigt (Liebig, T.; Steinhardt, M.; von Haaren, F.: Naturalisation and the Labour Market Integration of Immigrants, SOPEMI 2010, International Migration Outlook, pp. 157 bis 186, OECD Publishing). Auch nach der o.g. BAMF-Studie sind Eingebürgerte unbeschadet eines Besitzes weiterer Staatsangehörigkeiten insgesamt sehr viel besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 Prozent) höhere Bildungsabschlüsse als Nicht-Eingebürgerte (35 Prozent) erreicht.



Drucksache 768/1/13

... können Änderungen zur Anpassung ihrer Anhänge I und V an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nach dem "Regelungsverfahren mit Kontrolle" vorgenommen werden. Anhang I umfasst die besonders schützenswerten Vogelarten, für deren Erhaltung u.a. die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten (Natura 2000-Gebieten) zu erklären sind. Anhang V enthält die Themen, zu denen die Mitgliedstaaten zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten verstärkt forschen sollen. Besonders die aufgrund des gegenständlichen Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit, Anhang I der



Drucksache 294/13

... Artikel 36 Buchstabe a Ziffer iii - Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.