286 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"NATURA"
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... Der derzeitige Gips-Rohstoffmix besteht aus 45 Prozent Naturgips und Naturanhydrit sowie aus 55 Prozent REA-Gips aus den Abgasen von Rauchgasentschwefelungsanlagen. Prognosen zur Substituierung der wegfallenden REA-Gipsmengen gehen etwa von einer Verdoppelung der Naturgipsgewinnung bis 2035 aus. Im Südharz liegen schätzungsweise ca. 50 Prozent der oberflächennahen Naturgips- und Naturanhydritvorräte Deutschlands. Zugleich ist die Südharzer Gipskarstlandschaft das größte und bedeutendste Gipskarstgebiet Mitteleuropas mit einzigartigen Natur- und Landschaftsräumen, die es zu erhalten gilt.
Drucksache 166/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Auch hier bleibt der Regelungsgehalt der Bestimmung weitestgehend unverändert. Ausreichend aber erforderlich ist es, der Ernährung dienende Tiere nebst den für sie erforderlichen Naturalien (Futter und Streu) zu nennen. Einer genaueren Auflistung in Form von Regelbeispielen bedarf es nicht. Die zeitliche Beschränkung des Schutzes bleibt bestehen, wird aber zur Vereinheitlichung der Zeitraumsangaben im Zwangsvollstreckungsrecht auf einen vollen Monat (statt bislang vier Wochen) ausgedehnt.
Drucksache 166/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Auch hier bleibt der Regelungsgehalt der Bestimmung weitestgehend unverändert. Ausreichend aber erforderlich ist es, der Ernährung dienende Tiere nebst den für sie erforderlichen Naturalien (Futter und Streu) zu nennen. Einer genaueren Auflistung in Form von Regelbeispielen bedarf es nicht. Die zeitliche Beschränkung des Schutzes bleibt bestehen, wird aber zur Vereinheitlichung der Zeitraumsangaben im Zwangsvollstreckungsrecht auf einen vollen Monat (statt bislang vier Wochen) ausgedehnt.
Drucksache 5/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
... Viele Betroffene und ihre Interessenverbände sowie nationale und internationale Schutzorganisationen verurteilen diese Praktiken daher schon seit Jahren und fordern deren Verbot. Der Weltärztebund verurteilte im Jahr 2013 sogenannte Konversionstherapien in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser Therapien auf die Gesundheit.
Drucksache 239/1/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetz es und zur Änderung weiterer Vorschriften
... 2. Der Bundesrat sieht die geplante Verlängerung der Mautbefreiung für überwiegend mit Erdgas (Liquefied Natural Gas LNG und Compressed Natural Gas CNG) betriebene Lkw über den 31. Dezember 2020 hinaus äußerst kritisch. Eine Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene Lkw würde zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen und zu Verlagerungen von langlaufenden Verkehren auf die Straße führen. Gleichzeitig werden die notwendigen Investitionen in Strom- und wasserstoffbasierte Antriebe bzw. Kraftstoffe und deren Infrastrukturen verhindert.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... bei Zulassung eines Verkehrsinfrastrukturprojektes aus sonstigen Gründen, welches ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt und darin vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betreffen kann.
Drucksache 161/19
Antrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - "Konversionstherapien"verbieten
... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) entsprechend geändert. Der Weltärztebund (WMA) verurteilte 2013 "Konversionstherapien" in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.
Drucksache 161/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - "Konversionstherapien" verbieten
... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) entsprechend geändert. Der Weltärztebund verurteilte 2013 "Konversionstherapien" in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.
Drucksache 612/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... - Die Ausschlusskriterien der § 13a Absatz 1 Satz 4 (Vorbereitung UVPpflichtiger Vorhaben) und Satz 5 BauGB (Beeinträchtigung von "Natura 2000 -Gebieten oder Planungssituationen im Zusammenhang mit "Seveso-Betrieben) liegen nicht vor.
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde feststellt, dass die Vorgaben der §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Satz 1 Nummer 2 und 3 ist ferner jeweils nur anzuwenden, sofern einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung eines "Natura 2000"-Gebiets oder eines bedeutenden Brut- oder Rastgebiets geschützter Vogelarten nicht zu erwarten ist. Satz 1 Nummer 3 ist bei Höchstspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder mehr ferner nur anzuwenden, wenn die Zubeseilung eine Länge von höchstens 15 Kilometern hat.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 75. Der Bundesrat begrüßt, dass die Erhaltung der Biodiversität künftig bei allen politischen Maßnahmen der EU berücksichtigt werden soll. Aus Sicht des Bundesrates besteht die Gefahr der Unterfinanzierung, wenn die Finanzierung zentraler Naturschutzanliegen wie Natura 2000 im bisherigen Rahmen über nicht speziell naturschutzbezogene Fonds - insbesondere der Landwirtschaft - erfolgen soll. Der Bundesrat fordert die Bunderegierung auf, sich für ein "Earmarking" für die Umsetzungsmaßnahmen von Natura 2000 in der zukünftigen europäischen Agrarpolitik einzusetzen, welches sich am erforderlichen Bedarf orientiert. Damit erhalten besonders naturverträglich wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte eine klare Perspektive. Entsprechend sind die von der Kommission vorgeschlagenen massiven Kürzungen in der 2. Säule abzulehnen, da sonst ein dringend erforderlicher Ausbau der Honorierung der Naturschutzleistungen der Landwirte und Waldbesitzer weitgehend ausgeschlossen wird.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 29. Natura-2000-Fallstudien zum Zusammenhang zwischen Kultur- und Naturerbe.
Drucksache 166/2/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin, Hamburg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... , die gemeinsam das Natura-2000-Schutzgebietsnetz bilden, muss daher sichergestellt sein.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... - Prüfung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen in den Naturschutzgebieten (NATURA2000-Gebiete)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 12. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zum MFR für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stehen für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz können auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung von Natura 2000 in der 2. Säule der GAP spürbar verbessert werden muss.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 72. Die Beschränkung auf das städtische Umfeld wird der Bedeutung der Maßnahmen für die strukturpolitische Entwicklung der Union nicht gerecht. Auf Grund der erheblichen Unterfinanzierung von europäischen Naturschutzverpflichtungen, des anhaltenden Verlusts der biologischen Vielfalt in der Fläche und der damit verbundenen strukturpolitischen Auswirkungen fordert der Bundesrat daher, dass die Maßnahmen ausschließlich an der maximalen Umweltwirkung ausgerichtet und nicht auf das städtische Umfeld beschränkt werden. Hierbei sollten - ergänzend zur Natura-2000-Förderung über das Finanzierungsinstrument LIFE - auch Räume außerhalb des Schutzgebietsnetzwerks berücksichtigt und die Output-, Ergebnis- und Leistungsindikatoren entsprechend angepasst werden.
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... Die Beschränkung auf das städtische Umfeld wird der Bedeutung der Maßnahmen für die strukturpolitische Entwicklung der Union nicht gerecht. Auf Grund der erheblichen Unterfinanzierung von europäischen Naturschutzverpflichtungen, des anhaltenden Verlusts der biologischen Vielfalt in der Fläche und der damit verbundenen strukturpolitischen Auswirkungen fordert der Bundesrat daher, dass die Maßnahmen ausschließlich an der maximalen Umweltwirkung ausgerichtet und nicht auf das städtische Umfeld beschränkt werden. Hierbei sollten - ergänzend zur Natura-2000-Förderung über das Finanzierungsinstrument LIFE - auch Räume außerhalb des Schutzgebietsnetzwerks berücksichtigt und die Output-, Ergebnis- und Leistungsindikatoren entsprechend angepasst werden.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 16. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zum MFR für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stehen für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz können auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung von Natura 2000 in der 2. Säule der GAP spürbar verbessert werden muss.
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 13. Er ist außerdem der Auffassung, dass die künftige GAP die Landwirtschaft noch besser darin unterstützen muss, Nährstoffüberschüsse und Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu reduzieren, den Artenverlust im Offenland zu stoppen, Treibhausgase zu reduzieren und zur Umsetzung der Natura-2000-Ziele beizutragen.
Drucksache 268/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
... In Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b ist in § 4e Absatz 1 Satz 2 nach den Wörtern "Natura 2000-Gebiet" das Wort "erheblich" einzufügen.
Drucksache 39/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Die in § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 LuftVO vorgesehene Einführung eines Betriebsverbots für unbemannte Fluggeräte in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten wird uneingeschränkt unterstützt. Es ergibt sich jedoch ein Widerspruch mit der zugehörigen Verordnungsbegründung:
Drucksache 164/1/17
... es oder Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des
Drucksache 39/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Die in § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 LuftVO vorgesehene Einführung eines Betriebsverbots für unbemannte Fluggeräte in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten wird uneingeschränkt unterstützt. Es ergibt sich jedoch ein Widerspruch mit der zugehörigen Verordnungsbegründung:
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... Der Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hat in letzter Zeit an Dynamik gewonnen. In den letzten Jahren waren - auch dank der Förderung durch die EU - wichtige Fortschritte zu verzeichnen. Ende September 2017 gab es nach Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe 118 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, 3458 Tankstellen für Fahrzeuge und Schiffe, die mit komprimiertem Erdgas (compressed natural gas - CNG) oder mit Flüssigerdgas (liquefied natural gas - LNG) angetrieben werden, sowie 82 Tankstellen für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb.
Drucksache 673/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen
... Das neue Wort "Nebenbezüge" nebst Beispielen ersetzt die bisherigen Wörter "geldwerte Vorteile". Damit wird die Regelung, dem Steuerrecht folgend, systematisiert. Soweit dort der Begriff "Entgelt" verwendet wird, umfasst er sämtliche Nebenbezüge wie geldwerte Vorteile, Naturalleistungen (Sachbezüge) und steuerpflichtige Bestandteile sonstiger Personalnebenkosten. Diese Systematik war mit der bisherigen Formulierung unvollständig abgebildet, was Unsicherheiten in der betrieblichen Umsetzung ausgelöst hat. Diese zu überwinden bezweckt die neue Begrifflichkeit.
Drucksache 168/1/17
... "Bei Natura 2000-Gebieten wird die Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles angenommen." '
Drucksache 168/17 (Beschluss)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sowie in einem Streifen von 3 000 Metern Breite um solche Schutzgebiete in das
Drucksache 731/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... d) Er ist außerdem der Auffassung, dass die künftige GAP die Landwirtschaft noch besser darin unterstützen muss, Nährstoffüberschüsse und Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu reduzieren, den Artenverlust im Offenland zu stoppen, Treibhausgase zu reduzieren und zur Umsetzung der Natura-2000-Ziele beizutragen.
Drucksache 173/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
... i) die Einkommensteuer der natürlichen Personen (Impuesto sobre la Renta de Personas Naturales),
Drucksache 599/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
... Der Bericht beschreibt in den zehn Themenfeldern Landwirtschaftsflächen, Küsten und Meere, Flüsse und Auen, Wälder, Wildnis, Schutzgebiete, Natura 2000 und Biotopverbund, Grün in der Stadt, Internationale Verantwortung, Kennen und Verstehen sowie Finanzierung die Entwicklungen und Fortschritte seit dem ersten Bericht aus dem Jahr 2013.
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 9. Z.B. Bewirtschaftungspläne und prioritäre Aktionsrahmen für Natura 2000, Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete, Programme zur Verbesserung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung, Biodiversitätsstrategien.
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... - das Natura-2000-Netz erzielt EU-weit Gewinne in Höhe von schätzungsweise 200 bis 300 Mrd. EUR pro Jahr und durch seine vollständige Umsetzung würden zusätzlich 174 000 Arbeitsplätze geschaffen5.
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Der Umweltschutz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kommission. Die Kommission hat den Vorschlag für nationale Emissionshöchstwerte als vorrangiges Ziel des Gesetzgebungsprozesses vorgegeben und arbeitet weiterhin mit den beiden gesetzgebenden Organen an einer Reihe anderer wichtiger anhängiger Vorschläge. Die Kommission hat am 2. März 2016 eine Mitteilung (COM(2016) 110 final) vorgelegt, in der sie die Folgen des Pariser Klimaschutzübereinkommens bewertet. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an Folgemaßnahmen zu dem im Dezember 2015 vorgelegten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft {COM(2015) 614 .final} und bereitet gegenwärtig die nächsten Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft im Lichte der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Ferner arbeitet die Kommission zurzeit an der Eignungsprüfung der Natura-Richtlinien. Die Eignungsprüfung war Gegenstand umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen. Sie wird eine solide und fundierte Grundlage für künftige Überlegungen über das weitere Vorgehen bilden.
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Im Modul B, Teil 1 werden die monetarisierten Umweltwirkungen aus der Kosten-Nutzen-Analyse übernommen. Im Modul B, Teil 2 werden die nicht monetarisierten Umweltwirkungen erfasst. Im Fokus des Bewertungsmoduls steht vor allem die Frage, ob und in welchem Maße schutzwürdige Flächen, die wie Natura 2000-Gebiete und Naturschutzvorrangflächen eine besondere Bedeutung haben oder empfindlich gegenüber Eingriffen durch Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind, durch die untersuchten Verkehrsprojekte von Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen oder Durchfahrungen betroffen wären.
Drucksache 493/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz es
... Der Höhe nach ist der Regressanspruch des Scheinvaters zum einen auf den Betrag beschränkt, den der leibliche Vater im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit dem Kind geschuldet hätte, zum anderen kann der Scheinvater nicht mehr verlangen als er selbst dem Kind tatsächlich geleistet hat. Umfasst wird nach der derzeitigen Gesetzeslage der Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zur Einstellung der Zahlungen, also regelmäßig bis zum Abschluss des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens. Unerheblich ist, ob der Scheinvater den Kindesunterhalt durch Zahlung von Barunterhalt oder durch Naturalleistungen im gemeinsamen Haushalt erbracht hat. Naturalleistungen sind in einen Geldanspruch umzurechnen.
Drucksache 358/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... es sowie in oder unter Natura 2000-Gebieten nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des
Drucksache 353/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... 7. Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz nicht klarstellt, dass der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz bei der Prüfung der Vorhaben heranzuziehen ist. So bleibt zu befürchten, dass der Schutz des Grundwassers im Genehmigungsverfahren nicht hinreichend gewährleistet werden kann. Kritisch sieht er weiterhin, dass der Einsatz der Technologie zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Einsatz von umwelttoxischen Substanzen weder in landesplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Trinkwasserversorgung noch unter Natura-2000-Gebieten verboten ist.
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Im Modul B werden Umweltwirkungen erfasst, die nicht bereits über die Nutzen-KostenAnalyse abgebildet werden. Im Fokus des Bewertungsmoduls steht vor allem die Frage, ob und in welchem Maße schutzwürdige Flächen, die wie Natura 2000-Gebiete und Naturschutzvorrangflächen eine besonderer Bedeutung haben oder empfindlich gegenüber Eingriffen durch Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind, durch die untersuchten Verkehrsprojekte von Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungswirkungen oder Durchfahrungen betroffen wären.
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Bei der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen durch kollaborative Plattformen und durch die Nutzer solcher Plattformen handelt es sich grundsätzlich um mehrwertsteuerpflichtige Umsätze. Probleme kann es bei der Einstufung von Teilnehmern als Steuerpflichtige geben, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder des Bestehens eines direkten Zusammenhangs zwischen der Lieferung bzw. Erbringung und der Naturalentlohnung (z.B. bei "bankmäßigen" Modalitäten, bei denen Teilnehmer Waren oder Dienstleistungen zu einem gemeinsamen Pool beitragen und im Gegenzug das Recht erhalten, diesen Pool zu nutzen).
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der Schutz der Umwelt ist unerlässlich für die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Mehrere Nachhaltigkeitsziele enthalten eine starke umweltpolitische Dimension. Dazu zählen die Ziele Nr. 6 (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten), Nr. 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) und Nr. 15 (Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen). Die in den letzten Jahren in der EU erreichten Umweltverbesserungen wurden durch neue Rechtsvorschriften der EU vorangetrieben, die ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie der Wasserqualität und dem Naturschutz bewirkt haben. Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie schützen Ökosysteme, und die Ausweitung des Naturschutzgebiete-Netzes "Natura 2000" auf 18 % der Fläche der EU hat viel bewirkt. Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um - wie von der EU angestrebt - dem Verlust der Artenvielfalt bis 2020 Einhalt zu gebieten und mindestens 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen. Die lange unter Überfischung leidenden Fischbestände der EU sind dank der massiv an wissenschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Gemeinsamen Fischereipolitik im Begriff, sich wieder zu erholen. Die vor kurzem angenommene Gemeinsame Mitteilung über internationale Meerespolitik12 enthält einen Maßnahmenkatalog zur Förderung sicherer, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Weltmeere.
Drucksache 201/16
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... Im internationalen Einheitensystem ist die Maßeinheit für das Volumen Kubikmeter (im Festmaß - m3/f). Dies entspricht der in der Forstwirtschaft üblichen Maßeinheit Festmeter ohne Rinde, welche im Rohholzverkauf, der forstlichen Naturalbuchführung und für statistische Zwecke weiterhin gültig ist. Zur Fortführung und Sicherung der bisher schon üblichen Rechtsanwendungspraxis erfolgt nun die ausdrückliche Festsetzung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit als Erntefestmeter "Derbholz ohne Rinde". Zugleich erfolgt hierdurch eine Klarstellung bei der Nutzung von Holz als
Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... ). Die Errichtung der notwendigen Aufsuchungs- und Gewinnungsanlagen in den besonders geschützten Nationalparks sowie Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten wäre mit den Zielen des Naturschutzes nicht vereinbar.
Drucksache 129/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Der Bundesrat hält eine weniger restriktive Kriterienbestimmung für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgrund von naturschutz- bzw. artenschutzfachlichen Aspekten für erforderlich, die es ermöglicht, bei - Betroffenheit von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten oder
Drucksache 129/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Der Bundesrat hält eine weniger restriktive Kriterienbestimmung für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgrund von naturschutz- bzw. artenschutzfachlichen Aspekten für erforderlich, die es ermöglicht, bei - Betroffenheit von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten oder
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 69. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission fortwährend die Wirksamkeit ihres Handelns und die Zeitgemäßheit ihrer Regulierungsansätze überprüfen will. Der Bundesrat weist jedoch in Bezug auf den Fitness-Check von Natura 2000 (Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) darauf hin, dass eine solche Prüfung auch zu dem Ergebnis führen kann, dass keine Veränderungen im Sinne einer "Vereinfachung" erforderlich sind.
Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... , bei Natura 2000 und beim Luftreinhaltepaket konkret gewährleisten will.
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... Natura 2000
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... 31. Siehe CIS-Policy Document on Natural Water Retention Measures, abrufbar über https://circabc.europa.eu/w/browse/2457165b-3f12-4935-819ac40324d22ad3.
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... ), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, oder in Natura 2000-Gebieten nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des
Drucksache 62/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem
... a) Der Bundesrat teilt die Sorgen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) über die durch Stickstoffeinträge hervorgerufenen Umweltbelastungen. Vor allem eutrophierungsempfindliche Lebensräume, die Meere und das Grundwasser werden erheblich durch zu hohe Einträge von reaktivem Stickstoff belastet, so dass die Ziele der Natura-2000 Richtlinie, der
Drucksache 143/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... "(1a) In und unter Natura 2000-Gebieten sind Benutzungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des
Drucksache 82/2/14
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG )
... § 15 Absatz 1 bestimmt eine pauschale Ausweisung von Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten als umweltsensibles Dauergrünland gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. Dies ist nach EU-Recht nicht erforderlich und fachlich gesehen nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus sind in den §§ 16 und 17 weiter gehende Ermächtigungen für den Erlass von Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands vorgesehen, die insbesondere die Schwellen für eine Genehmigung des Grünlandumbruchs sowie Regelungen zur Rückumwandlung umgewandelten Grünlands betreffen. Umweltsensibles Dauergrünland sollte auf FFH-Gebiete und Grünland in Drucksache 82/2/14 -2- Torf- und Feuchtgebieten in der Natura 2000-Kulisse begrenzt werden. Natura 2000 umfasst FFH-Gebiete, die u.a. wegen ihrer Pflanzenzusammensetzung geschützt sind. Dem sollte auch mit einem Grünlandumbruchverbot Rechnung getragen werden. Torf- und Feuchtgebieten ist ebenfalls eine besondere ökologische Bedeutung und Rolle im Klimaschutz zuzuweisen. Diese Gebiete wurden im Zuge der Diskussion um einen neuen CC-Standard bereits ermittelt.
Drucksache 82/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG )
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Rechtsverordnungen nach § 17 Absatz 2 und 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ein sofort anzuwendendes Autorisierungssystem für die Umwandlung von Dauergrünland in eine anderweitige Nutzung vorzusehen, das Umwandlungsverbote in umweltsensiblen Bereichen (z.B. Natura 2000-Gebiete, Überschwemmungsgebiete, erosionsgefährdete Flächen, kohlenstoffreiche Böden wie z.B. Moore) mit einschließt. Außerhalb von umweltsensiblen Bereichen soll die Umwandlung von Dauergrünland in eine anderweitige Nutzung nur dann erlaubt werden, wenn neues Dauergrünland an anderer Stelle mit derselben Flächengröße angelegt wird.
Drucksache 272/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - Bestandsaufnahme und Ausblick - COM(2014) 368 final
... 29. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Richtlinien zur Umsetzung von Natura 2000 in den Mitgliedstaaten grundsätzlich bewährt haben. Der bestehende Rechtsrahmen sollte daher gesichert werden. Für eine Änderung des Rechtsrahmens wird insbesondere im Hinblick auf eine Abschwächung der Vorschriften und fachlichen Standards vor dem Hintergrund der Defizite beim Erhalt der Biodiversität keine Notwendigkeit gesehen.
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme26 unterliegen. Schließen maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement auch Natura 2000-Gebiete ein, kann eine derartige Prüfung der Umweltauswirkungen auch mit den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG verbunden werden, um Dopplungen zu vermeiden.
Drucksache 768/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit
... können Änderungen zur Anpassung ihrer Anhänge I und V an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nach dem "Regelungsverfahren mit Kontrolle" vorgenommen werden. Anhang I umfasst die besonders schützenswerten Vogelarten, für deren Erhaltung u.a. die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten (Natura 2000-Gebieten) zu erklären sind. Anhang V enthält die Themen, zu denen die Mitgliedstaaten zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten verstärkt forschen sollen. Besonders die aufgrund des gegenständlichen Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit, Anhang I der
Drucksache 294/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [RD] betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DP], (EU) Nr. [HZ] und (EU) Nr. [sCMO] hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final; Ratsdok. 8340/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt den vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung mit bestimmten Übergangsvorschriften, um trotz der Verzögerung bei der Rechtsetzung der Förderrahmen für die kommende Förderperiode die Kontinuität in elementaren Bereichen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu gewährleisten. Die vorgesehenen Übergangsregelungen für die Agrarumwelt-, Waldumweltund Klimamaßnahmen, die NATURA 2000-Gebiete und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind für die ökologische Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik unverzichtbar.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform
Zu den Agrarumweltmaßnahmen
Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen
Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe
Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen
Zur Mittelausstattung
Zur Kappung der Direktzahlungen
Zur nationalen Umsetzung
Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen
Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 461/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
... Für die Integration sind andere Aspekte von ungleich größerer Bedeutung als die Frage, ob die Betroffenen neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Dabei hat auch die Einbürgerung selbst eine erhebliche integrationsfördernde Wirkung. Eine Studie im Auftrag der OECD aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass die Einbürgerung besonders bei Nicht-EU-Staatsangehörigen eine signifikante Verbesserung der Einkommenssituation bereits unmittelbar nach der Einbürgerung, aber auch in der Folgezeit aufzeigt (Liebig, T.; Steinhardt, M.; von Haaren, F.: Naturalisation and the Labour Market Integration of Immigrants, SOPEMI 2010, International Migration Outlook, pp. 157 bis 186, OECD Publishing). Auch nach der o.g. BAMF-Studie sind Eingebürgerte unbeschadet eines Besitzes weiterer Staatsangehörigkeiten insgesamt sehr viel besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 Prozent) höhere Bildungsabschlüsse als Nicht-Eingebürgerte (35 Prozent) erreicht.
Drucksache 768/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13
... können Änderungen zur Anpassung ihrer Anhänge I und V an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nach dem "Regelungsverfahren mit Kontrolle" vorgenommen werden. Anhang I umfasst die besonders schützenswerten Vogelarten, für deren Erhaltung u.a. die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten (Natura 2000-Gebieten) zu erklären sind. Anhang V enthält die Themen, zu denen die Mitgliedstaaten zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten verstärkt forschen sollen. Besonders die aufgrund des gegenständlichen Verordnungsvorschlags vorgesehene Möglichkeit, Anhang I der
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... Artikel 36 Buchstabe a Ziffer iii - Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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