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"Nachfolgebefragung"


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Drucksache 477/05

... Insgesamt füllten 114 Sozialhilfeträger den Fragebogen aus; dies entspricht einer Rücklaufquote von 24 % (vgl. Tabelle 2). Darunter waren 98 Fragebögen von örtlichen Sozialhilfeträgern (22 % Rücklauf), 13 Fragebögen von überörtlichen Trägern (54 % Rücklauf) und 3 Fragebögen aus Berlin, wo die Sozialhilfeträger zugleich örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger sind. Der Rücklauf aus Westdeutschland lag mit 26 % etwas über dem Rücklauf aus Ostdeutschland von 22 %. Der Rücklauf fiel bei dieser Befragung insgesamt geringer aus als bei der Vorjahresbefragung (im Vorjahr füllten 26 % aller befragen Sozialhilfeträger einen Fragebogen aus), was damit zu begründen sein dürfte, dass sich durch die neue VO zu § 72 BSHG auch 2 Jahre nach inkrafttreten keine maßgeblichen Änderungen für die Sozialhilfeträger ergeben haben und dadurch auch die Motivation, zusätzliche Statistiken auszufüllen, zurückgegangen ist. Zudem weisen die Ergebnisse der Befragung des Jahres 2002 und die der Nachfolgebefragung des Jahres 2003 weitgehende Übereinstimmungen bei den Fragen auf, die in beiden Erhebungen gleich lautend gestellt wurden. Nur in einigen Teilbereichen sind leicht veränderte Ergebnisse feststellbar. Dies liegt vor allem daran, dass die Ergebnisse des Jahres 2003 zu gut der Hälfte auf den Angaben von Kreisen beruhen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

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Schriftliche Erhebung 2003

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Expertinnengespräche 2003

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3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

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Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

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Relation von Empfängerinnen und Empfängern

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Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

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- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

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3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

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Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

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Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

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3.3 Verwaltung und Kosten

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3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

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4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

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2 Literaturverzeichnis


 
 
 


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