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101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Neuverschuldung"


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Drucksache 288/20

... Die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern sowie in jeder unserer Kommunen vor große Herausforderungen: Die Neuverschuldung betrifft derzeit alle staatlichen Ebenen. Neben zusätzlichen Ausgaben sind dafür die nahezu zeitgleich zurückgehenden Einnahmen verantwortlich.



Drucksache 535/20

... verankert und verpflichtet Bund und Länder dazu, die öffentlichen Haushalte unter Vermeidung struktureller Neuverschuldung aufzustellen. Um die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu schützen, soziale Bedürfnisse dauerhaft zu befriedigen und wirtschaftliche Ressourcen langfristig zu erhalten, ist eine stärkere Verankerung von Nachhaltigkeitszielen, nicht nur bei der Aufstellung der Haushalte in Bezug auf zulässige Nettokreditaufnahmen, sondern auch bei haushalterischen Entscheidungen in Gänze erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 628/19

... Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt..................................



Drucksache 747/17 (Beschluss)

... 5. Die Länder haben im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland Staatsqualität; sie genießen Haushaltsautonomie. Deshalb heißt es in den am 24. Juni 2012 zwischen Ländern und Bund vereinbarten Eckpunkten einer innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspakts: "Durch den Fiskalpakt sowie die noch ausstehende Konkretisierung bestimmter Vorgaben durch die Kommission werden keine Anforderungen begründet, die über die Vorgaben des verfassungsrechtlichen Rahmenwerks zur Begrenzung der Neuverschuldung in den Haushalten von Bund und Ländern hinausgehen. [...] Zur Erfüllung der Vorgaben des Fiskalpaktes tragen die Länder ausschließlich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie durch die Einhaltung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 143d Absatz 1 Satz 4 GG bei. Die Länder treffen keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen. Die Überführung des Fiskal-vertrags in die Strukturen der EU muss diese Grenzen ebenfalls einhalten.



Drucksache 747/1/17

... 9. Die Länder haben im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland Staatsqualität; sie genießen Haushaltsautonomie. Deshalb heißt es in den am 24. Juni 2012 zwischen Ländern und Bund vereinbarten Eckpunkten einer innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspakts: "Durch den Fiskalpakt sowie die noch ausstehende Konkretisierung bestimmter Vorgaben durch die Kommission werden keine Anforderungen begründet, die über die Vorgaben des verfassungsrechtlichen Rahmenwerks zur Begrenzung der Neuverschuldung in den Haushalten von Bund und Ländern hinausgehen. [...] Zur Erfüllung der Vorgaben des Fiskalpaktes tragen die Länder ausschließlich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie durch die Einhaltung ihrer bestehenden Verpflichtungen aus Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 143d Absatz 1 Satz 4 GG bei. Die Länder treffen keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen. Die Überführung des Fiskal-vertrags in die Strukturen der EU muss diese Grenzen ebenfalls einhalten.



Drucksache 315/16 (Beschluss)

... 30. Insbesondere stehen der EU keine Festlegungen über diesbezügliche Prioritäten der nationalen Haushalte zu. Deutschland hat in den letzten Jahren die öffentlichen Bildungsausgaben stark erhöht, wobei die Länder mit rund 70 Prozent den Hauptteil der Ausgaben tragen. Die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse verlangt von den Ländern ab dem Jahr 2020 einen Verzicht auf neue Kredite. Eine Finanzierung zusätzlicher Bildungsausgaben durch eine höhere Neuverschuldung ist vor diesem Hintergrund ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 769/1/16

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die beabsichtigte Stärkung des Stabilitätsrates. Die Umsetzung der vereinbarten Überwachung der Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenregel durch Bund und Länder durch den Stabilitätsrat bedarf allerdings noch der weiteren inhaltlichen Konkretisierung. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der statistische und institutionelle Rahmen, der die Einhaltung der Verpflichtungen Deutschlands aus dem Europäischen Fiskalvertrag und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sicherstellen soll, in wesentlichen Elementen von dem verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbot des Artikels 109 Absatz 3 GG unterscheidet. Die nationale Schuldenregel weicht sowohl hinsichtlich der zu überwachenden Kennziffer als auch hinsichtlich der Erhebungseinheit von der europäischen Schuldenregel ab. Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat fest, dass entgegen der Formulierung in der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung die Einhaltung der nationalen Schuldenregel nicht ohne weiteres geeignet ist, die Einhaltung auch der europäischen Vorgaben abzusichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 315/1/16

... 31. Insbesondere stehen der EU keine Festlegungen über diesbezügliche Prioritäten der nationalen Haushalte zu. Deutschland hat in den letzten Jahren die öffentlichen Bildungsausgaben stark erhöht, wobei die Länder mit rund 70 Prozent den Hauptteil der Ausgaben tragen. Die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse verlangt von den Ländern ab dem Jahr 2020 einen Verzicht auf neue Kredite. Eine Finanzierung zusätzlicher Bildungsausgaben durch eine höhere Neuverschuldung ist vor diesem Hintergrund ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/16




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 400/16 (Beschluss)

... c) Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 legt die Bundesregierung das dritte Mal in Folge einen Haushalt vor, der ohne Nettoneuverschuldung auskommt. Die Finanzplanung sieht zudem bis einschließlich des Jahres 2020 vor, Einnahmen und Ausgaben ohne neue Nettokreditaufnahme in Einklang zu bringen. Diese Entwicklung wird weiterhin erheblich vom historisch niedrigen Zinsniveau sowie der sehr guten Lage am Arbeitsmarkt befördert. Die günstigen Rahmenbedingungen erlauben der Bundesregierung gegenwärtig eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik, ohne den Kurs einer Nullverschuldung in Frage stellen zu müssen.



Drucksache 769/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die beabsichtigte Stärkung des Stabilitätsrates. Die Umsetzung der vereinbarten Überwachung der Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenregel durch Bund und Länder durch den Stabilitätsrat bedarf allerdings noch der weiteren inhaltlichen Konkretisierung. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der statistische und institutionelle Rahmen, der die Einhaltung der Verpflichtungen Deutschlands aus dem Europäischen Fiskalvertrag und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sicherstellen soll, in wesentlichen Elementen von dem verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbot des Artikels 109 Absatz 3 GG unterscheidet. Die nationale Schuldenregel weicht sowohl hinsichtlich der zu überwachenden Kennziffer als auch hinsichtlich der Erhebungseinheit von der europäischen Schuldenregel ab. Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat fest, dass entgegen der Formulierung in der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung die Einhaltung der nationalen Schuldenregel nicht ohne weiteres geeignet ist, die Einhaltung auch der europäischen Vorgaben abzusichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 400/1/16

... c) Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 legt die Bundesregierung das dritte Mal in Folge einen Haushalt vor, der ohne Nettoneuverschuldung auskommt. Die Finanzplanung sieht zudem bis einschließlich des Jahres 2020 vor, Einnahmen und Ausgaben ohne neue Nettokreditaufnahme in Einklang zu bringen. Diese Entwicklung wird weiterhin erheblich vom historisch niedrigen Zinsniveau sowie der sehr guten Lage am Arbeitsmarkt befördert. Die günstigen Rahmenbedingungen erlauben der Bundesregierung gegenwärtig eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik, ohne den Kurs einer Nullverschuldung in Frage stellen zu müssen.



Drucksache 516/15

... 2.1.2 Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt



Drucksache 150/15 (Beschluss)

... a) Die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behauptet. Die Stimmung bei Unternehmern und Verbrauchern verbessert sich zunehmend. Die binnenwirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch maßgebliche Einkommenssteigerungen getragen. Eine positive Arbeitsmarktentwicklung bildet die Basis hierfür. Die positive Wirtschaftsentwicklung wirkt sich weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt aus, u.a. bei den Sozialausgaben. Zudem reduzieren sich die Zinsausgaben des Bundes aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus deutlich. Der Bundeshaushalt 2015 wird - wie schon der Haushalt des Vorjahres - ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der Fortführung einer soliden und wachstumsorientierten Finanzpolitik einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Staatsfinanzen unternimmt. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates und das Vertrauen von Unternehmern und Bürgern.



Drucksache 350/1/15

... 3. Der Bundeshaushalt 2016 wird - wie schon die beiden Vorgängerhaushalte ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Die festgelegten haushaltswirtschaftlichen Eckwerte des Bundeshaushalts 2016 sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2019 fallen besser aus als die Vorgaben der im



Drucksache 150/1/15

... a) Die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behauptet. Die Stimmung bei Unternehmern und Verbrauchern verbessert sich zunehmend. Die binnenwirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch maßgebliche Einkommenssteigerungen getragen. Eine positive Arbeitsmarktentwicklung bildet die Basis hierfür. Die positive Wirtschaftsentwicklung wirkt sich weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt aus, u.a. bei den Sozialausgaben. Zudem reduzieren sich die Zinsausgaben des Bundes aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus deutlich. Der Bundeshaushalt 2015 wird - wie schon der Haushalt des Vorjahres - ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der Fortführung einer soliden und wachstumsorientierten Finanzpolitik einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Staatsfinanzen unternimmt. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates und das Vertrauen von Unternehmern und Bürgern.



Drucksache 350/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundeshaushalt 2016 wird - wie schon die beiden Vorgängerhaushalte ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Die festgelegten haushaltswirtschaftlichen Eckwerte des Bundeshaushalts 2016 sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2019 fallen besser aus als die Vorgaben der im



Drucksache 571/14

... 2.2 Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt..................................



Drucksache 580/14

... - Umkehrung des Investitionsrückgangs sowie Förderung der Arbeitsplatzbeschaffung und wirtschaftlichen Erholung ohne Belastung der nationalen Haushalte und Neuverschuldung - entscheidende Fortschritte bei der Erfüllung der langfristigen Erfordernisse der Wirtschaft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 101/14

... Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung ermöglichen soll. Zur Erreichung dieses Ziels kann die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund ihrer derzeit günstigen Finanzlage vorübergehend beitragen. In den letzten Jahren hat sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung positiv entwickelt. Die Krankenkassen und der Gesundheitsfonds konnten Finanzreserven aufbauen. Vor diesem Hintergrund konnte der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds schon im Jahr 2013 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts von 14 auf 11,5 Milliarden Euro gesenkt werden.



Drucksache 350/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopolitischen Unruhen z.B. in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Euroraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Entwicklung. Zudem würde eine Normalisierung des allgemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusichern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Dabei ist auch die Sicherung der gesamtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zukunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten.



Drucksache 350/1/14

... b) Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopolitischen Unruhen z.B. in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Euroraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Entwicklung. Zudem würde eine Normalisierung des allgemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusichern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Dabei ist auch die Sicherung der gesamtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zukunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten.



Drucksache 207/13

... vorgeschrieben. Auch im Bundeshaushalt 2013 wird die ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung (0,35 Prozent des BIP) unterschritten. An diesen Erfolg knüpft die Bundesregierung an und schreibt den erfolgreichen Konsolidierungskurs fort. Die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sehen dementsprechend ab dem Jahr 2014 einen Verzicht auf jegliche strukturelle Neuverschuldung vor. Somit wird die ab dem Jahr 2016 dauerhaft geltende Obergrenze nicht nur eingehalten, sondern sogar beträchtlich unterschritten. Mit diesen Eckwerten setzt die Bundesregierung einen bedeutenden finanzpolitischen Meilenstein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 400/12 (Beschluss)

... - Durch den Fiskalpakt sowie die noch ausstehende Konkretisierung bestimmter Vorgaben durch die Kommission werden keine Anforderungen begründet, die über die Vorgaben des verfassungsrechtlichen Rahmenwerks zur Begrenzung der Neuverschuldung in den Haushalten von Bund und Ländern hinausgehen. - Die innerstaatliche Umsetzung geschieht durch Festlegung der Obergrenze für das gesamtstaatliche strukturelle Defizit von max. 0,5 Prozent des BIP entsprechend den Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Haushaltsgrundsätzegesetz. Durch die noch zu konkretisierende innerstaatliche Umsetzung wird die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern nicht beeinträchtigt werden.



Drucksache 699/12

... Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt



Drucksache 130/1/12

... d) Der Bundesrat erinnert daran, dass Deutschland mit den verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregeln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrats bereits umfassende institutionelle und rechtliche Regelungen verabschiedet hat, die die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern im Einklang mit den Vorgaben des mittelfristigen Haushaltsziels sichern. Er geht daher davon aus, dass durch den Fiskalpakt auch nach der noch ausstehenden Konkretisierung bestimmter Vorgaben keine zusätzlichen Anforderungen an das rechtliche Rahmenwerk zur Begrenzung der Neuverschuldung in den öffentlichen Haushalten in Deutschland begründet werden.



Drucksache 467/1/12

... Die Verkürzung der Restschuldbefreiung dient dem Ziel, dem redlichen Schuldner einen schnelleren Neustart zu ermöglichen. Eine Vielzahl von Schuldnern verschuldet sich aber erfahrungsgemäß während des laufenden Verfahrens neu. Eine solche Neuverschuldung konterkariert das Ziel eines schnellen Neustarts. Daher sollte, auch zum Schutz der Insolvenzgläubiger vor neuen fälligen Forderungen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner begründet werden, eine Neuverschuldung des Insolvenzschuldners während des laufenden Insolvenzverfahrens bzw. während der Wohlverhaltensphase zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *

§ 305a
Antrag auf Zustimmungsersetzung

§ 306a
Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung

§ 307
Zustellung an die Gläubiger

§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans

§ 309
Ersetzung der Zustimmung

§ 311
Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG

25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO

26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG


 
 
 


Drucksache 400/1/12

... - Durch den Fiskalpakt sowie die noch ausstehende Konkretisierung bestimmter Vorgaben durch die Kommission werden keine Anforderungen begründet, die über die Vorgaben des verfassungsrechtlichen Rahmenwerks zur Begrenzung der Neuverschuldung in den Haushalten von Bund und Ländern hinausgehen. - Die innerstaatliche Umsetzung geschieht durch Festlegung der Obergrenze für das gesamtstaatliche strukturelle Defizit von max. 0,5 Prozent des BIP entsprechend den Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Haushaltsgrundsätzegesetz. Durch die noch zu konkretisierende innerstaatliche Umsetzung wird die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern nicht beeinträchtigt werden.



Drucksache 694/12

... Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt



Drucksache 450/12 (Beschluss)

... b) Vor dem Hintergrund gesamtwirtschaftlich großer Unsicherheiten kommt der Finanz- und Haushaltspolitik die Aufgabe zu, verlässlich zu agieren, um den Erwartungen nach Stabilität seitens der Unternehmen wie der privaten Haushalte gerecht zu werden. Weiterhin gilt die Bundesrepublik Deutschland als Stabilitätsanker. Dies zeigt sich vor allem in den gegenwärtig äußerst günstigen Refinanzierungsbedingungen von Bund und Ländern. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Herausforderungen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken ist jedoch nach Auffassung des Bundesrates die Beibehaltung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses unverzichtbar. Nur so können die Neuverschuldung nachhaltig reduziert und die Vorgaben des

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Drucksache 450/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 130/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erinnert daran, dass Deutschland mit den verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregeln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrats bereits umfassende institutionelle und rechtliche Regelungen verabschiedet hat, die die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern im Einklang mit den Vorgaben des mittelfristigen Haushaltsziels sichern. Er geht daher davon aus, dass durch den Fiskalpakt auch nach der noch ausstehenden Konkretisierung bestimmter Vorgaben keine zusätzlichen Anforderungen an das rechtliche Rahmenwerk zur Begrenzung der Neuverschuldung in den öffentlichen Haushalten in Deutschland begründet werden.



Drucksache 450/1/12

... b) Vor dem Hintergrund gesamtwirtschaftlich großer Unsicherheiten kommt der Finanz- und Haushaltspolitik die Aufgabe zu, verlässlich zu agieren, um den Erwartungen nach Stabilität seitens der Unternehmen wie der privaten Haushalte gerecht zu werden. Weiterhin gilt die Bundesrepublik Deutschland als Stabilitätsanker. Dies zeigt sich vor allem in den gegenwärtig äußerst günstigen Refinanzierungsbedingungen von Bund und Ländern. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Herausforderungen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken ist jedoch nach Auffassung des Bundesrates die Beibehaltung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses unverzichtbar. Nur so können die Neuverschuldung nachhaltig reduziert und die Vorgaben des



Drucksache 467/12 (Beschluss)

... Die Verkürzung der Restschuldbefreiung dient dem Ziel, dem redlichen Schuldner einen schnelleren Neustart zu ermöglichen. Eine Vielzahl von Schuldnern verschuldet sich aber erfahrungsgemäß während des laufenden Verfahrens neu. Eine solche Neuverschuldung konterkariert das Ziel eines schnellen Neustarts. Daher sollte, auch zum Schutz der Insolvenzgläubiger vor neuen fälligen Forderungen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner begründet werden, eine Neuverschuldung des Insolvenzschuldners während des laufenden Insolvenzverfahrens bzw. während der Wohlverhaltensphase zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

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Drucksache 467/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

7. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

10. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

11. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

12. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 64/12

... Für eine gerechte Besteuerung besonders wichtig ist der Spitzensteuersatz. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte hält der Bundesrat unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten einen höheren Beitrag von Besserverdienenden zur Finanzierung des Gemeinwesens als bisher für notwendig. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes ist zudem dringend geboten, damit der Staat durch höhere Einnahmen beim Abbau der Neuverschuldung vorankommt.



Drucksache 743/1/11

... 3. Der Bundesrat sieht angesichts der unsicheren konjunkturellen Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft eine Fortführung der Haushaltskonsolidierung als erforderlich an. Dies setzt neben einer unverändert notwendigen Begrenzung der staatlichen Ausgaben auch die Sicherung der Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte voraus. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesrat die von der Bundesregierung beabsichtigten Steuersenkungen mit Nachdruck zurück, die die Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in zwei Schritten ab dem Jahr 2013 um dauerhaft 6 Mrd. Euro jährlich verringern würden, soweit sie nicht verfassungsrechtlich geboten sind; auch in letzterem Fall sind geeignete Gegenfinanzierungsmaßnahmen unerlässlich. Aus der gegenwärtigen konjunkturellen Erholung resultierende Steuermehreinnahmen als Grundlage für dauerhafte Steuersenkungen zu verwenden, widerspricht der mit der verfassungsrechtlichen Schuldenregel intendierten, konjunkturgerechten Finanzpolitik und ist aus Sicht des Bundesrates mit dem Leitbild einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik nicht vereinbar. Vorrang hat aus Sicht des Bundesrates vielmehr der Abbau der strukturellen Neuverschuldung in den öffentlichen Haushalten, um die Handlungsfähigkeit des Staates im Falle einer erneuten Verschärfung der Wirtschaftskrise sowie zur Gestaltung wichtiger Zukunftsbereiche wie Bildung und öffentlicher Infrastruktur - nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene - dauerhaft sicherzustellen.



Drucksache 743/11

... Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt



Drucksache 313/1/10

... 8. Der Bundesrat hält überdies eine europäische Übereinkunft zum nachhaltigen Abbau der Neuverschuldung in den Mitgliedstaaten ("



Drucksache 313/10 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat hält überdies eine europäische Übereinkunft zum nachhaltigen Abbau der Neuverschuldung in den Mitgliedstaaten ("



Drucksache 1/10

... Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise und das Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren machen eine vorübergehende und deutliche Erhöhung der Neuverschuldung unumgänglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/10




Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Ermächtigungen

§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

§ 2
Kreditermächtigungen

§ 3
Gewährleistungsermächtigungen

§ 4
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 5
Flexibilisierte Ausgaben

§ 6
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung

§ 7
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen

§ 8
Bewilligung von Zuwendungen

§ 9
Bezüge

§ 10
Verbriefung von Verpflichtungen

§ 11
Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung

§ 12
Rückzahlung, Titelverwechslung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen

§ 13
Verbindlichkeit des Stellenplans

§ 14
Ausbringung von Planstellen und Stellen

§ 15
Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen

§ 16
Ausbringung von Leerstellen

§ 18
Sonderregelungen bei kw-Vermerken

§ 19
Überhangpersonal

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20
Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte

§ 21
Begleitregelungen zum Regierungsumzug

§ 22
Fortgeltung

§ 23
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Artikel 115
Grundgesetz

Auswirkungen auf das Preisniveau

Kosten für die Wirtschaft

Gleichstellung von Frauen und Männern

3 Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 3

Absatz 1

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 4

Absätze 1 und 2

Absatz 3

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 2

Absatz 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 17

Zu § 18

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Absatz 1

Zu § 20

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 21

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 22

Zu § 23

Entwurf


 
 
 


Drucksache 760/1/10

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich deutliche wirtschaftliche Erholungstendenzen zeigen, die nach der gravierenden Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise den öffentlichen Haushalten dazu verhelfen, allmählich zur Normalität zurückzukehren. Im Bundeshaushalt für 2011 werden die aufgrund der konjunkturellen Aufwärtsbewegung rückläufigen Belastungen sowohl auf der Einnahmenseite als auch insbesondere in konjunkturbeeinflussten Ausgabenbereichen zu Recht dazu eingesetzt, die Neuverschuldung abzusenken. Auch dem zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldengrenze erforderlichen Konsolidierungspfad wird Rechnung getragen.



Drucksache 87/1/10

... 9. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 41/1/10

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, angesichts der sich allmählich erholenden Konjunktur auf eine konsistente und geordnete Exit-Strategie aus den staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen umzusteigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einfluss des Staates auf die Wirtschaft wieder spürbar zu reduzieren und die Staatsquote mittelfristig auf das Niveau vor der Krise zu senken. Die immense Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte muss ab 2011 konsequent zurückgeführt werden. Das erfordert die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse ebenso wie das Gebot der Generationengerechtigkeit. Der Bundesrat teilt die Forderung des Sachverständigenrates, wonach die Haushaltskonsolidierung vornehmlich durch drastische Kürzungen bei den Ausgaben erfolgen muss. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Konsolidierung dabei nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur sein muss. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Wachstum der öffentlichen Ausgaben deutlich unter dem Wachstum der Wirtschaftsleistung zu halten, öffentliche Mittel umzuschichten, Gegenwartsausgaben zurückzuführen, Zukunftsinvestitionen zu stärken, Subventionen abzubauen und Effizienzreserven zu heben.



Drucksache 1/1/10

... verankerten Schuldenbremse erforderlich, die Neuverschuldung des Bundes in den Folgejahren zurückzuführen. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen in künftigen Bundeshaushalten ohne Lastenverlagerungen auf die Haushalte anderer staatlicher Ebenen realisiert.



Drucksache 1/10 (Beschluss)

... verankerten Schuldenbremse erforderlich, die Neuverschuldung des Bundes in den Folgejahren zurückzuführen. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen in künftigen Bundeshaushalten ohne Lastenverlagerungen auf die Haushalte anderer staatlicher Ebenen realisiert.



Drucksache 29/10 (Beschluss)

... Die Haushaltssituation in den Ländern ist so angespannt, dass die übrigen und sich weiterhin ausweitenden Pflichtaufgaben kaum noch geleistet werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Übernahme weiterer Pflichtaufgaben ohne finanziellen Ausgleich nicht möglich. Schon die Umsetzung des jetzigen EU-Rechts stellt die Länder vor erhebliche Personal- und Haushaltsprobleme. Bei der zwingend notwendigen Reduzierung der Neuverschuldung sind Überlegungen zur Anhebung des Finanzierungsvolumens nur bei Bereitstellung der Mittel durch die EU akzeptabel.



Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 32/10

... Durch die Föderalismusreform II wurde die Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung verfassungsrechtlich neu geregelt. Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen einzelner Gebietskörperschaften wurde der Stabilitätsrat eingerichtet, der die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend überwachen wird. Um Aufgabenüberschneidungen und parallele Strukturen zu verhindern, wird der Finanzplanungsrat abgeschafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1119: Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates


 
 
 


Drucksache 450/1/10

... b) Die strukturelle Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte ist für eine solide Finanzpolitik, für die Handlungsfähigkeit des Staates und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar. Sowohl der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt als insbesondere auch die neue nationale Schuldenbremse verpflichten Bund und Länder zur deutlichen Reduzierung ihrer strukturellen Defizite. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2011 und ihrer Finanzplanung bis 2014 den Weg der Konsolidierung beschreitet. Für die Erreichung des Konsolidierungsziels können Risiken nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Vielmehr dürfen die Länder nicht dabei behindert werden, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.



Drucksache 29/1/10

... 29. Schon die Umsetzung des jetzigen EU-Rechts stellt die Länder vor erhebliche Personal- und Haushaltsprobleme. Bei der zwingend notwendigen Reduzierung der Neuverschuldung sind Überlegungen zur Anhebung des Finanzierungsvolumens nur bei Bereitstellung der Mittel durch die EU akzeptabel.



Drucksache 4/2/10

... Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bestätigt bereits nach kürzester Zeit die politischen und fachlichen Bedenken, die im Vorfeld hierzu geäußert worden sind. Nicht nur, dass sich die zu erwartenden Steuermindereinnahmen von fast einer Milliarde Euro p.a. angesichts nur vereinzelter Preissenkungen zunehmend als Branchensubvention erweisen, die bei einer gesamtstaatlichen Neuverschuldung für 2010 von ca. 144 Mrd. Euro unverantwortlich ist, so führt diese Regelung darüber hinaus noch zu einer finanziellen Mehrbelastung bei weiten Teilen der Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/2/10




Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 532/2/10

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Entlastungsmaßnahmen für den Bund zu negativen Rückwirkungen auf die Haushalte von Ländern, Kommunen und der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme führen. Auch dies erschwert den Ländern den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/2/10




A. Zur grundsätzlichen Kritik am Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

B. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

C. Sanierung und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

D. Zu den sozial unausgewogenen Einzelmaßnahmen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011


 
 
 


Drucksache 87/10 (Beschluss)

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 450/10 (Beschluss)

... 2. Die strukturelle Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte ist für eine solide Finanzpolitik, für die Handlungsfähigkeit des Staates und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar. Sowohl der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt als insbesondere auch die neue nationale Schuldenbremse verpflichten Bund und Länder zur deutlichen Reduzierung ihrer strukturellen Defizite. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2011 und ihrer Finanzplanung bis 2014 den Weg der Konsolidierung beschreitet. Für die Erreichung des Konsolidierungsziels können Risiken nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Vielmehr dürfen die Länder nicht dabei behindert werden, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.



Drucksache 760/3/10

... 1. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht für das Jahr 2010 von einem Wachstum des BIP von 3,7 % und von 2,2 % für das Jahr 2011 aus. Die Neuverschuldung erreicht dennoch mit 48,4 Mrd. Euro einen historischen hohen Stand. Deshalb muss die Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte voran getrieben werden. Für eine solide Finanzpolitik, für die Handlungsfähigkeit des Staates und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit ist die Rückführung der Neuverschuldung unabdingbar. Vor dem Hintergrund, dass die Wirtschaftskrise erhebliche Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen hat, ist für Steuersenkungen weiterhin kein Spielraum.



Drucksache 500/1/09

... Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.



Drucksache 500/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/09 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 263/09

... In diesem Fall wird nach Absatz 1 im Stabilitätsrat über ein Sanierungsprogramm für die betroffene Gebietskörperschaft verhandelt, das grundsätzlich einen 5-Jahreszeitraum umfassen soll, sich je nach Haushaltslage in der betreffenden Gebietskörperschaft aber auch über einen kürzeren oder längeren Zeitraum erstrecken kann. Ziel ist es, durch Ausschöpfung aller eigenen Konsolidierungsspielräume auf der Ausgaben-und Einnahmenseite die drohende Haushaltsnotlage abzuwenden und den Haushalt nachhaltig zu sanieren. Ausgangspunkt ist die zur dauerhaften Sanierung des Haushalts erforderliche jährliche Rückführung der Nettokreditaufnahme. Die Gebietskörperschaft und der Stabilitätsrat stellen Einvernehmen über den angestrebten Abbaupfad bei der jährlichen Neuverschuldung her.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 121/09

... Nettoneuverschuldung / Nettotilgung am Kreditmarkt (Saldo aus 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4)



Drucksache 262/09

... Höhe und Entwicklung des in den vergangenen Jahrzehnten aufgelaufenen Schuldenstandes in Deutschland zeigen, dass die bislang geltenden Fiskalregeln die Neuverschuldung nicht nachhaltig eindämmen und damit auch den Anstieg der Schuldenstandsquote (Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt) nicht verhindern konnten. Seit Einführung der für den Bund bislang geltenden Regel des Artikels 115 im Zuge der Finanzverfassungsreform 1967/69 ist die Schuldenstandsquote der öffentlichen Haushalte von damals rund 20 vom Hundert auf heute knapp 70 vom Hundert gestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91c

Artikel 91d

Artikel 109a

Artikel 143d

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reform der nationalen Verschuldungsregeln Artikel 109, 115 und 143d

Hintergrund und Ziele der Änderung der Artikel 109 und 115

Änderung des Artikels 109

Änderung des Artikels 115

Konsolidierungshilfen Artikel 143d

Verfahren zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen Artikel 109a

Gewährung von Finanzhilfen Artikel 104b

IT -Zusammenarbeit Artikel 91c

Leistungsvergleiche Artikel 91d

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 91c

Zu Artikel 91d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 500/2/09

... Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung. Diese vorübergehend höheren Finanzierungsdefizite zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise ändern jedoch nichts an dem Erfordernis, bei konjunktureller Normallage und abseits krisenhafter Ausnahmesituationen im Grundsatz einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Schulden sicherzustellen.



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