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101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Niederlassungserfordernis"


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Drucksache 551/08

... Die Förderung von Video-on-Demand-Angeboten wird nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 auf Anbieter mit Sitz oder Niederlassung im Inland beschränkt. Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Video-on-Demand-Anbieter ohne Sitz oder Niederlassung im Inland gemäß § 66a Abs. 2 nicht zur Zahlung einer Filmabgabe herangezogen werden. Das System des Filmförderungsgesetzes beruht auf der Erhebung einer Sonderabgabe, die direkt oder indirekt zugunsten der einzahlenden Gruppe verwendet wird. Mittel aus dem Staatshaushalt werden nicht verwendet. Die Förderung einer Gruppe von Unternehmen, die trotz des Erreichens vergleichbarer Umsätze keine Beiträge leisten, ist einem solidarfinanzierten System fremd und führt zugleich zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen inländischen und ausländischen Video-on-Demand-Anbietern. Zudem ist eine Förderung von Video-on-Demand-Angeboten aus anderen Mitgliedstaaten ohne Heranziehung dieser Anbieter zur Zahlung einer Abgabe nicht finanzierbar. Der Markt für Video-on-Demand im Inland befindet sich noch in der Entstehung. Nur wenige Video-on-Demand-Anbieter werden die Umsatzschwelle für die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe nach § 66a FFG in den nächsten Jahren erreichen. Das Niederlassungserfordernis ist daher unerlässliche Voraussetzung zur Erreichung des Zwecks der Förderung. Ein die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weniger beeinträchtigendes Mittel kommt nicht in Betracht. Das Niederlassungerfordernis steht der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen nicht entgegen. Es betrifft lediglich die Frage, ob diese Dienstleistungen gefördert werden können. Als Alternative käme nur die Heranziehung von ausländischen Video-on-Demand-Anbietern zur Abgabe bei gleichzeitiger Öffnung der Förderung für diese Anbieter in Betracht. Dies würde aber die Erbringung grenzüberschreitender Video-on-Demand-Dienstleistungen deutlich stärker erschweren als der Ausschluss dieser Anbieter von der Förderung. Da gemäß § 67a Abs. 1 Nr. 1 weniger als ein Drittel der Filmabgabe der Videowirtschaft für die Förderung der Videoprogrammanbieter, der Video-on-Demand-Anbieter und der Videotheken zur Verfügung steht, ist davon auszugehen, dass im Regelfall die Summe der für ein Unternehmen zur Verfügung stehenden Fördermittel deutlich unter der von dem betroffenen Unternehmen geleisteten Abgabe liegt. Hinzu kommt, dass eine Heranziehung von Video-on-Demand-Anbietern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Leistung einer Abgabe an die FFA die Veranstaltung grenzüberschreitender Video-on-Demand-Angebote durch die Anwendung verschiedener Rechtsordnungen erschwert. Dies steht dem Ziel der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste entgegen, grenzüberschreitende audiovisuelle Mediendienste durch die Einführung des Herkunftslandsprinzips zu vereinfachen. Zwar hindert die Abgabepflicht nicht den Empfang der Dienstleistung, die Anwendung von Vorschriften aus verschiedenen Rechtsordnungen führt jedoch zu einer Erschwernis der Erbringung grenzüberschreitender Angebote. Somit steht sie auch im Widerspruch zu den Zielen der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt vom 3. Januar 2008 (KOM (2007)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 340/08

... Darüber hinaus muss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge das Niederlassungserfordernis für Kontrollstellen aus dem EU-Ausland im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung

§ 3
Kontrollsystem

§ 4
Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung

§ 5
Pflichten der Kontrollstellen

§ 6
Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen

§ 7
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenübermittlung, Außenverkehr

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Ermächtigungen

§ 12
Strafvorschriften

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Einziehung

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Ausschluss des Abweichungsrechts

Artikel 2
Öko-Kennzeichengesetz *

§ 2
Ermächtigungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Aufhebung bisherigen Bundesrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.