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83 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Niederschläge"


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Drucksache 246/06

... " Probenahmen anzuwenden, mit denen nasse Niederschläge und deren Inhaltsstoffe erfasst werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist stoffspezifisch zu erbringen. Hierbei können Kosten entstehen, die z. Z. noch nicht beziffert werden können. Die Erstellung des jährlichen Berichts an die Kommission nach § 18 erfolgt zum überwiegenden Teil kostenneutral im Rahmen der vom Umweltbundesamt gesetzlich zu erfüllenden Aufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

5. § 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 5 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird aufgehoben.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 10 wird wie folgt geändert:

12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

13. § 12 wird wie folgt geändert:

14. § 13 wird wie folgt geändert:

15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:

§ 15
Zielwerte

§ 16
Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen

§ 17
Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

§ 18
Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen

§ 19
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen

17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:

„Anlage 8

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 9

I. Großräumige Standortkriterien

II. Kleinräumige Standortkriterien

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren

Anlage 10

I. Datenqualitätsziele

II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

IV. Standardbedingungen

Anlage 11

I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. EG - Luftqualitätsrichtlinien

2. Regelungsinhalt und Zielstellung

3. Inhalt des Verordnungsentwurfs

4. Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Erster Teil

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zweiter Teil

Überschrift Zweiter Teil:

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Anlagen

Zu Anlagen 1 bis 7:

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11


 
 
 


Drucksache 732/05

... Wasserdämpfe, die von den Flugzeugen ausgestoßen werden, haben einen direkten Treibhausgaseffekt, der jedoch nur geringe Wirkung hat, da er durch Niederschläge rasch wieder aufgehoben wird. Die in großer Höhe ausgestoßenen Wasserdämpfe führen jedoch oft zur Bildung von Kondensstreifen, die zur Erwärmung der Erdoberfläche beitragen können. Auch können sich aus diesen Kondensstreifen Zirruswolken bilden (Wolken aus Eiskristallen). Diese stehen in dem Verdacht, einen erheblichen Erwärmungseffekt zu haben, was jedoch noch unbewiesen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 618/04

... Witterungsbedingungen und deren Messung; Niederschläge, Temperaturen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/04




Begründung

1. Einleitung

2. Überblick über den Vorschlag

3. Die Notwendigkeit von Maßnahmen der Gemeinschaft

4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

5. Ausführliche Folgenabschätzung

6. Anhörung der Beteiligten zu INSPIRE

6.1. Internet-Konsultation

6.2. Anhörung der Öffentlichkeit

7. Rechtliche Elemente des Vorschlags

7.1 Rechtsgrundlage

7.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7.3 In welcher Form wurden die Ergebnisse der Anhörung der Beteiligten und der ausführlichen Folgenabschätzung berücksichtigt?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Kapitel II
Metadaten

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Kapitel III
Interoperabilität von Raumdatensätzen und Raumdatendiensten

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Netzdienste

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel V
Gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Daten

Artikel 23

Artikel 24

Kapitel VI
Koordinierung und ergänzende Maßnahmen

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anhang I
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe A

1. Koordinatenreferenzsysteme

2. Geographische Gittersysteme

3. Geographische Bezeichnungen

4. Verwaltungseinheiten

5. Verkehrsnetze

6. Hydrographie

7. Schutzgebiete

Anhang II
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe B

1. Höhe

2. Identifikatoren für Eigentum

3. Katasterparzellen

4. Bodenbedeckung

5. Orthofotografie

Anhang III
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe B Artikel 14 Buchstabe B

1. Statistische Einheiten

2. Gebäude

3. Boden

4. Geologie

5. Bodennutzung

6. Menschliche Gesundheit und Sicherheit

7. Regierungsdienste und Umweltüberwachung

8. Produktions- und Industriestandorte

9. Landwirtschaft und Aquakultur

10. Verteilung der Bevölkerung - Demographie

11. Bewirtschaftung von Gebieten/Sperrgebiete/geregelte Gebiete & Berichterstattungseinheiten

12. Gebiete mit natürlichen Risiken

13. Atmosphärische Bedingungen

14. Meteorologischgeographische Merkmale

15. Ozeanographischgeographische Merkmale

16. Meeresregionen

17. Biogeographische Regionen

18. Lebensräume und Biotope

19. Verteilung der Arten


 
 
 


Drucksache 500/04 (Beschluss)

... Die Nitratrichtlinie lässt gemäß Anhang III Nr. 2 Buchstabe b andere Mengen an Stickstoff als 170 Kilogramm Stickstoff zu, wenn dies z.B. durch Pflanzen mit hohem Stickstoffbedarf oder hohe Niederschläge begründet ist. Es gibt in Deutschland Standorte oder/und Erzeugungsbedingungen, wo mit Entzügen z.T. weit über 170 Kilogramm Stickstoff/Hektar zu rechnen ist. Es entspricht einer umweltschonenden Düngung zur Deckung des höheren Stickstoffbedarfs - die Stickstoffentzüge auf solchen Flächen erreichen ohne weiteres 300 kg N/ha und mehr-, auch höhere Mengen an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft einzusetzen. Mit dieser Regelung wird erreicht, dass gerade in viehstarken Gebieten nicht unnötig Mineraldüngerstickstoff zusätzlich in die Umwelt eingebracht wird, obwohl betriebseigener Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern in ausreichender Menge verfügbar wäre. Die Regelung ist daher vorrangig auf betriebseigene Wirtschaftsdünger einschließlich Gärrückständen aus nachwachsenden Rohstoffen von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/04 (Beschluss)




Anlage

A. Neufassung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu 4.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 439/14 PDF-Dokument



Drucksache 644/19 PDF-Dokument



Drucksache 655/16 PDF-Dokument



Drucksache 747/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.