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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Notrufabfragstelle"


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Drucksache 967/08

... Mit Nummer 4 wird festgelegt, dass der Netzbetreiber die nach Nummer 3 ermittelten Standortangaben an die Notrufabfragestelle zu übermitteln hat. In Fällen, in denen im Netz die genaueren Standortangaben nach Nummer 3 Satz 2 nicht verfügbar sind, sind bis zur Verfügbarkeit genauerer Daten als Standortangaben die Angaben zur Funkzelle an die Notrufabfragstelle zu übermitteln ist, die der Netzbetreiber gemäß Nummer 3 Satz 3 als Ursprung der Notrufverbindung ermittelt hat. Dabei kann es sich um die Angabe der sog. Cell-ID oder auch – vorzugsweise – um Angaben zum Standort der Funkantenne handeln. Durch Satz 2 wird ergänzend festgelegt, dass der Netzbetreiber in den Fällen, in denen er der Notrufabfragestelle als Standortangabe lediglich eine netzinterne Bezeichnung der Funkzelle oder der Sendeantenne übermittelt dafür zu sorgen hat, dass der Notrufabfragestelle die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für eine Umsetzung dieser Angaben in geografische interpretierbare Informationen erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 967/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Notrufnummern

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einzugsgebiete

§ 4
Notrufverbindungen

§ 5
Anforderungen an Notrufanschlüsse

§ 6
Technische Richtlinie

§ 7
Übergangsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Zielsetzung

2 Sachverhalt

3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung

4 Informationspflichten

5 Befristung

6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

8 Änderungen zur geltenden Rechtslage

9 Gesetzesfolgen

9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten

9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen

9.2.2 Kosten für die Wirtschaft

9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Überprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Suchbeispiele:


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