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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Novellierungsverfahren"


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Drucksache 227/10

... ÄndG berücksichtigt. Dies betrifft die von den am Projekt beteiligten Ämtern für Ausbildungsförderung als besonders prioritär genannten beiden Punkte zur Pauschalierung des Mietkostenzuschlags und zur Vereinfachung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG. Weitere Einzelvorschläge, wie auch die vom Normenkontrollrat exemplarisch angesprochenen, betreffen Bereiche, die neben ihrer entbürokratisierenden Auswirkung im BAföG-Bewilligungsverfahren auch einer breiten förderungs- und bildungspolitischen Diskussion und Bewertung bedürfen, die im Rahmen des Projekts selbst naturgemäß nicht geleistet werden konnte. Diese komplexe Prüfung und Bewertung durch alle für die BAföG-Gesetzgebung relevanten Akteure wird begleitend zum laufenden Gesetzgebungsverfahren und nötigenfalls auch noch über dieses einzelne Novellierungsverfahren zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 87/07

... zwischenzeitlich vorgenommen. Unter Bezugnahme auf die verbesserten technischen Normen und mit weiteren eher redaktionellen Klarstellungen wurde die Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ende 2004 novelliert und aus Gründen der Übersichtlichkeit insgesamt neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 3146). Die neuen technischen Regeln haben sich mittlerweile in der Praxis eingespielt; nachhaltige Kritik hieran wurde auch im Rahmen des gegenwärtigen Novellierungsverfahrens nicht geäußert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/07




Bericht

Anlass des Berichtes:

Zwischenzeitlich fortgeschriebener Rechtsrahmen:

Anforderungskriterium Primärenergie:

Erfahrungen mit neuen technischen Normen:

Auswirkungen der EnEV auf Energieeinsparung und Klimaschutz / CO2 - Reduktion:


 
 
 


Drucksache 715/05 (Beschluss)

... 3. Nach Auffassung des Bundesrates genügt der vorliegende Verordnungsvorschlag in wesentlichen Teilen den zu stellenden Anforderungen noch nicht. Teilweise wird die Regelungskompetenz der EU überschritten, die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit werden verletzt, außerdem sind unzweckmäßige und unklare Regelungen beabsichtigt, die ohne Sicherheitsgewinn betriebliche Erschwernisse nach sich ziehen oder sogar materielle Sicherheitslücken erzeugen würden. Das Novellierungsverfahren ist wegen der weit reichenden Auswirkungen der beabsichtigten Regelungen auf die Luftverkehrsindustrie mit der gebotenen Umsicht ohne unangemessenen Zeitdruck zu betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/05 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 14

Zum Anhang

Zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.2 Nr. 4 und 5

Zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.3

Zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.5


 
 
 


Drucksache 715/1/05

... 5. Das Novellierungsverfahren ist wegen der weit reichenden Auswirkungen der beabsichtigten Regelungen auf die Luftverkehrsindustrie mit der gebotenen Umsicht ohne unangemessenen Zeitdruck zu betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/1/05




Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 14

Zum Anhang

Zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.2 Nr. 4 und 5

Zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.3

Zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.5


 
 
 


Drucksache 1005/04

eingetretenen, energierechtlichen Veränderungen und Novellierungsverfahren wird an dem



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.