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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nutzungs- und Schutzinteressen"


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Drucksache 558/06 (Beschluss)

... " geradezu Vorschub mit unter Umständen gravierenden Folgen für Natur und Landschaft. Die unrichtige Beurteilung der Anwendungsvoraussetzung für einen vom Flächennutzungsplan abweichenden Bebauungsplan nach § 13a Abs. 2 Nr. 2, nämlich dass die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt werden darf, soll zukünftig nicht mehr als verletzte Verfahrensvorschrift zur Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplans führen. Damit würde die Kernfunktion des Flächennutzungsplans, nämlich die geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungs- und Schutzinteressen zu gewährleisten, aufgehoben. Schließlich ist es unangemessen, wenn gravierende Mängel in der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie auch für beschleunigte Verfahren in § 13a Abs. 2 geregelt ist, bei der der Beurteilung der Rechtswirksamkeit eines in diesem Verfahren aufgestellten Bebauungsplans unbeachtlich bleiben sollen. Insgesamt unterstellen die Regelungen des § 214 Abs. 2a Satz 1, dass die Gemeinden in einem so großen und erheblichen Maß Verfahrens- und Formvorschriften verletzen, dass eine gesetzliche Freistellung von der Folge der Rechtsunwirksamkeit der hierbei zustande gekommenen Bebauungspläne erforderlich ist.

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Drucksache 558/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB , Nr. 13 § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB , Nr. 14 § 164 Abs. 1 BauGB , Nr. 17 § 235 Abs. 4 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB

7. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO ,


 
 
 


Drucksache 505/06 (Beschluss)

... 51. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine fundierte Daten- und Informationsgrundlage Basis einer Europäischen Meerespolitik sein sollte, sowohl für die politische Planung wie auch für Forschung sowie für Nutzungs- und Schutzinteressen. Auch Satelliten-, Flugzeug- und Bodenmessungen können wichtige Beiträge zu den oben genannten Forschungsgebieten bieten.

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Drucksache 505/06 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragenkomplexen:

Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

3 Clustering

Der rechtliche Rahmen

Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Entwicklung des Küstentourismus

Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

Daten für vielfältige Tätigkeiten

Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

Gestaltung der Politik innerhalb der EU

Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

Berücksichtigung der geografischen Realitäten

Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 558/1/06

... " geradezu Vorschub mit unter Umständen gravierenden Folgen für Natur und Landschaft. Die unrichtige Beurteilung der Anwendungsvoraussetzung für einen vom Flächennutzungsplan abweichenden Bebauungsplan nach § 13a Abs. 2 Nr. 2, nämlich dass die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt werden darf, soll zukünftig nicht mehr als verletzte Verfahrensvorschrift zur Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplans führen. Damit würde die Kernfunktion des Flächennutzungsplans, nämlich die geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungs- und Schutzinteressen zu gewährleisten, aufgehoben. Schließlich ist es unangemessen, wenn gravierende Mängel in der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie auch für beschleunigte Verfahren in § 13a Abs. 2 geregelt ist, bei der der Beurteilung der Rechtswirksamkeit eines in diesem Verfahren aufgestellten Bebauungsplans unbeachtlich bleiben sollen. Insgesamt unterstellen die Regelungen des § 214 Abs. 2a Satz 1, dass die Gemeinden in einem so großen und erheblichen Maß Verfahrens- und Formvorschriften verletzen, dass eine gesetzliche Freistellung von der Folge der Rechtsunwirksamkeit der hierbei zustande gekommenen Bebauungspläne erforderlich ist.

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Drucksache 558/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB , Nr. 7 Buchstabe b Doppelbuchst. bb § 13 Abs. 3 Satz 3 BauGB , Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB , Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 5 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB ,

7. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB

10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO , Nr. 2 § 195 Abs. 7 VwGO

11. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO , Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 1 - neu - BauGB , Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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