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173 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Omnibus"


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Drucksache 9/20

... über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und (EU) Nr. 181/2011 über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr zuständige Behörde ist.



Drucksache 239/20

... 4. die Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienomnibusse und Taxen betreffen. Von Satz 2 ausgenommen sind Aufgaben der Polizei."



Drucksache 42/20

... d) In § 2 Absatz 2 Nummer 2 wird hinter dem Wort "Baulast" der Satzteil "(zum Beispiel Bau und Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen)" eingefügt.



Drucksache 572/19

... Kraftomnibuss



Drucksache 376/19

... Kraftomnibuss



Drucksache 581/19 (Beschluss)

... "3. Bau und Ausbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 608/19

... b) im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;".



Drucksache 581/2/19

... "3. Bau und Ausbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 514/19

... b) im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen,



Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 51. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission Anstrengungen unternimmt, die aufwändigen Regelungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu vereinfachen, um den Aufwand für die Programmverwaltungen und die Zuwendungsempfänger verhältnismäßig zu gestalten. Dazu gehören insbesondere vereinfachte Benennungsverfahren für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden der Programme, vereinfachte Kostenoptionen bei der Abrechnung, der "Single-Audit"-Ansatz sowie das Stichprobenverfahren für die Vorhabenprü-fungen. Der Bundesrat bedauert, dass die in die Omnibusverordnung eingeflossenen Erfahrungen für die laufende Förderperiode, zum Beispiel im Hinblick auf die Regelungen zur Personalkostenabrechnung, nicht in die neue Interreg-Verordnung aufgenommen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 274/18

... Mit Artikel 4 der so genannten Omnibusverordnung (Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... 58. [Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission Anstrengungen unternimmt, die aufwändigen Regelungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu vereinfachen, um den Aufwand für die Programmverwaltungen und die Zuwendungsempfänger verhältnismäßig zu gestalten. Dazu gehören insbesondere vereinfachte Benennungsverfahren für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden der Programme, vereinfachte Kostenoptionen bei der Abrechnung, der Single-Audit-Ansatz sowie das Stichprobenverfahren für die Vorhabenprüfun-gen.] Der Bundesrat bedauert, dass die in die Omnibusverordnung eingeflossenen Erfahrungen für die laufende Förderperiode, zum Beispiel im Hinblick auf die Regelungen zur Personalkostenabrechnung, nicht in die neue Interreg-Verordnung aufgenommen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/18




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 207/1/18

... Kraftomnibuss



Drucksache 462/18 (Beschluss)

... Kraftomnibuss



Drucksache 575/18

... Kraftomnibuss



Drucksache 213/18

... Zu diesem Zweck werden die gesetzgeberischen Maßnahmen die aktuellen Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung abändern. Da viele der notwendigen Änderungen kleine Veränderungen an den bestehenden Gesetzestexten wären, können sie in einer Omnibus-Verordnung zusammengefasst werden. Die gesetzliche Grundlage für die Verordnungen der Prospekt- und Marktmissbrauchsverordnung ist Artikel 114(1) AEUV. Jede ändernde Verordnung hat daher dieselbe Rechtsgrundlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 462/18

... Kraftomnibuss



Drucksache 218/17

... In den Anpassungsvorschlägen von 2013 wurde der Rechtsetzungsansatz gewählt, nicht die in Rede stehenden Basisrechtsakte einzeln zu ändern, sondern allgemein vorzusehen, dass die in den Basisrechtsakten enthaltenen Bezugnahmen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle als Bezugnahmen auf Artikel 290 bzw. Artikel 290 oder 291 zu verstehen sind. Nach diesem Ansatz hätte jeder einzelne Basisrechtsakt immer zusammen mit der einschlägigen Omnibus-Verordnung gelesen werden müssen, wenn diese verabschiedet worden wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anpassungsmethode und Kernpunkte des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

ANNEX 1 Anhang zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text with EEA relevance)

Anhang

1. Verordnung EG Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen1

Artikel 19a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 19b
Ausübung der Befugnisübertragung

2. Verordnung EG Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen2

Artikel 31
Änderung der Anhänge

Artikel 31a
Ausübung der Befugnisübertragung

3. Verordnung EG Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten Zustellung von Schriftstücken und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1348/2000 des Rates3

Artikel 17
Änderung der Anhänge

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung


 
 
 


Drucksache 441/17 (Beschluss)

... Mit der Erweiterung der im einzelstaatlichen Register einzutragenden Daten entstehen für die Wirtschaft umfassende Mitteilungspflichten und für die Verwaltung nennenswerter Aufwand für die Datenpflege. Betroffen sind hiervon neben den Güterkraftverkehrsbehörden auch die für den Kraftomnibusverkehr zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem



Drucksache 441/1/17

... Mit der Erweiterung der im einzelstaatlichen Register einzutragenden Daten entstehen für die Wirtschaft umfassende Mitteilungspflichten und für die Verwaltung nennenswerter Aufwand für die Datenpflege. Betroffen sind hiervon neben den Güterkraftverkehrsbehörden auch die für den Kraftomnibusverkehr zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem



Drucksache 436/2/17

... Kraftomnibuss



Drucksache 443/1/17

... Kraftomnibuss



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... es (StromStG) beträgt die Steuer auf Strom 20,50 Euro für jede Megawattstunde. Nach § 9 Absatz 2 des StromStG unterliegt Strom einem ermäßigten Steuersatz von 11,42 Euro für eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr entnommen wird.



Drucksache 664/2/17

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass im Entwurf der auf Ebene der Europäischen Union noch zu beschließenden sogenannten Omnibus-Verordnung eine zusätzliche Variante von ökologischen Vorrangflächen in Form der Brache mit pollen- und nektarliefernden Blühpflanzen vorgesehen ist, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken. Mit der dabei gegenüber der selbstbegrünten Brache vorgesehenen Besserstellung beim Greening soll die Attraktivität für die Landwirte zusätzlich erhöht werden.



Drucksache 70/1/17

... Kraftomnibuss



Drucksache 664/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass im Entwurf der auf Ebene der Europäischen Union noch zu beschließenden sogenannten Omnibus-Verordnung eine zusätzliche Variante von ökologischen Vorrangflächen in Form der Brache mit pollen- und nektarliefernden Blühpflanzen vorgesehen ist, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken. Mit der dabei gegenüber der selbstbegrünten Brache vorgesehenen Besserstellung beim Greening soll die Attraktivität für die Landwirte zusätzlich erhöht werden.



Drucksache 157/1/17

... es (StromStG) beträgt die Steuer auf Strom 20,50 Euro für jede Megawattstunde. Nach § 9 Absatz 2 des StromStG unterliegt Strom einem ermäßigten Steuersatz von 11,42 Euro für eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr entnommen wird.



Drucksache 573/17

... - Die Kommission wird weiterhin mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Kontext der laufenden Diskussionen zur Omnibus-Verordnung42 zusammenarbeiten, um transnationale Investitionen weiter zu erleichtern, beispielsweise bei der Umsetzung von Vorhaben außerhalb des Programmbereichs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 436/1/17

... Kraftomnibuss



Drucksache 676/16

... Seit November 2015 müssen europaweit nahezu alle neu zugelassenen Omnibusse und Güterkraftfahrzeuge ab 8 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem Notbremssystem ausgestattet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/16




Entschließung

I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner

II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 49/16 (Beschluss)

... 12. Artikel 33 begrenzt die maximale Gültigkeit von Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klassen M, N und O, also Pkw, Omnibusse, Lkw, (Sattel-) Zugmaschinen und Anhänger sowie deren Zubehör- oder Austauschteile auf fünf Jahre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 409/1/16

... (Taxen, Mietwagen, Mietomnibusse, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Länder sind dort bislang nicht aufgeführt. Dies hat zur Folge, dass gegenseitige Informations- und Unterrichtungspflichten nicht bestehen, sodass eine effektive Zusammenarbeit in diesem Bereich erschwert wird bzw. von vorneherein ausgeschlossen ist. Da Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung jedoch schwerpunktmäßig - insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen - auch im Bereich des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46



Drucksache 654/1/16

... Auch erscheint fraglich, ob ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf und somit Anlass für die Wahl des Omnibusverfahrens besteht. Es werden keine Zahlen vorgelegt, die belegen, dass sich Schuldner, die einen unvollständigen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben und diesen innerhalb der vom Richter gesetzten Frist nachgebessert haben, tatsächlich einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ausgesetzt sehen. Aufgrund der vielen offenen Fragen und der praktischen Probleme, die durch die dem Grunde nach befürwortete gesetzliche Klarstellung hervorgerufen werden, sollte erwogen werden, die Frage, wie einer möglicherweise extensiven Auslegung von § 15a Absatz 4 InsO-E durch die strafrechtliche Praxis durch gesetzliche Klarstellungen begegnet werden kann, zunächst unter Beteiligung der Länder und der gerichtlichen Praxis zu erörtern, um eine praxisgerechte und den Bedürfnissen aller Verfahrensbeteiligten gerecht werdende Lösung zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 § 13 Absatz 3, § 15a Absatz 4 InsO

2. Zu Artikel 3 Artikel 102c § 4 EGInsO

3. Zu Artikel 3 Artikel 102c § 5 Satz 1 EGInsO

4. Zu Artikel 3 Artikel 102c §§ 11 bis 19 EGInsO

5. Zu Artikel 3 Artikel 102c Artikel 102c § 17 Absatz 1 EGInsO

6. Zu Artikel 3 Artikel 102c § 17 Absatz 2 EGInsO


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... Bleibt die Kommission bei der verpflichtenden Einführung (EFRE) bzw. Ausweitung (ESF) von Pauschalen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung nicht ausreichend ist und zumindest auf zwölf Monate verlängert werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 409/16 (Beschluss)

... (Taxen, Mietwagen, Mietomnibusse, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen) zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Länder sind dort bislang nicht aufgeführt. Dies hat zur Folge, dass gegenseitige Informations- und Unterrichtungspflichten nicht bestehen, sodass eine effektive Zusammenarbeit in diesem Bereich erschwert wird bzw. von vorneherein ausgeschlossen ist. Da Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung jedoch schwerpunktmäßig - insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen - auch im Bereich des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46



Drucksache 552/16

... Kraftomnibusse



Drucksache 49/1/16

... 18. Artikel 33 begrenzt die maximale Gültigkeit von Typgenehmigungen f Fahrzeuge der Klassen M, N und O, also Pkw, Omnibusse, Lkw, (Sattel Zugmaschinen und Anhänger sowie deren Zubehör- oder Austauschteile a fünf Jahre. Die fallweise zugrundeliegenden Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (United Nation Economic Commission for Europe - UN/ECE) kennen im Allgemeinen keine solche Gültigkeitsbegrenzung, was Wettbewerbsverzerrungen verursachen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 195/16

... Seit 2004 wird in der Fachserie des Statistischen Bundesamts nur noch zwischen öffentlichen, gemischtwirtschaftlichen und privaten Unternehmen unterschieden. Darüber hinaus weist die Bundesstatistik zwischenzeitlich die im Schienen- und Liniennahverkehr erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistungen, differenziert nach Leistungen mit Omnibussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen, aus. Die Analysen im vorliegenden 7. Kostendeckungsbericht beziehen sich nunmehr auf drei Unternehmensgruppen. Trotz Aggregation der fünf Unternehmensgruppen des 6. Kostendeckungsberichtes in drei Unternehmensgruppen kann die Vergleichbarkeit mit den Vorgängerberichten sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 676/16 (Beschluss)

... Seit November 2015 müssen europaweit nahezu alle neu zugelassenen Omnibusse und Güterkraftfahrzeuge ab 8 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem Notbremssystem ausgestattet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten

I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner

II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 281/1/16

... Kraftomnibuss



Drucksache 166/16

... Kraftomnibuss



Drucksache 3/16

... Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes



Drucksache 289/16

... 5. Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 2 sowohl der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr als auch der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 543/1/14

... aaa) In Nummer 1 sind nach dem Wort "Güterkraftverkehr" die Wörter "sowie für den Kraftomnibusverkehr" einzufügen.



Drucksache 396/13 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 445/13 (Beschluss)

... Kraftomnibuss



Drucksache 677/13

... EIOPA-Berichte für den Omnibus-II-Trilog

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 577/1/13

... 39. Artikel 11 Absatz 5 verpflichtet den Reiseveranstalter in den Fällen, in denen eine rechtzeitige Rückbeförderung der Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für nicht länger als drei Nächte pro Reisenden bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Nacht zu übernehmen. Die Regelung lehnt sich an den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 an (vgl. Erwägungsgrund 30). Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Pauschalreisen nicht immer als Flugreisen, sondern z.B. auch als Busreisen durchgeführt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28. Februar 2011, S. 1) sieht in Artikel 21 eine Beschränkung auf 80 Euro für höchstens zwei Nächte vor. Der Bundesrat bittet auch vor diesem Hintergrund um Überprüfung.



Drucksache 182/13

... 2. im grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Straße für einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland grenzüberschreitende Fahrten mit einem im Sitzstaat des Arbeitgebers zugelassenen Fahrzeug durchführt. Dies gilt im grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Omnibussen auch dann, wenn das Fahrzeug im Inland zugelassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 120/1/13

... Da insbesondere die selbstfahrenden Kraftomnibus-Lenker im gewerblichen Personenverkehr häufig unter starkem Wettbewerbsdruck stehen, würde das Einfügen der Wörter "Abhängig beschäftigte" dazu führen, dass "selbstfahrende Unternehmer" im Gegensatz zu "abhängigen Fahrern" einen rechtlichen Vorteil erlangen würden und daher ein Anreiz zur Scheinselbständigkeit gesetzt wäre.



Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 28. Artikel 11 Absatz 5 verpflichtet den Reiseveranstalter in den Fällen, in denen eine rechtzeitige Rückbeförderung der Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für nicht länger als drei Nächte pro Reisenden bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Nacht zu übernehmen. Die Regelung lehnt sich an den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 an (vgl. Erwägungsgrund 30). Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Pauschalreisen nicht immer als Flugreisen, sondern z.B. auch als Busreisen durchgeführt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28. Februar 2011, S. 1) sieht in Artikel 21 eine Beschränkung auf 80 Euro für höchstens zwei Nächte vor. Der Bundesrat bittet auch vor diesem Hintergrund um Überprüfung.



Drucksache 108/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 120/13 (Beschluss)

... Da insbesondere die selbstfahrenden Kraftomnibus-Lenker im gewerblichen Personenverkehr häufig unter starkem Wettbewerbsdruck stehen, würde das Einfügen der Wörter "Abhängig beschäftigte" dazu führen, dass "selbstfahrende Unternehmer" im Gegensatz zu "abhängigen Fahrern" einen rechtlichen Vorteil erlangen würden und daher ein Anreiz zur Scheinselbständigkeit gesetzt wäre.



Drucksache 445/1/13

... "3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste." '



Drucksache 396/13

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004



Drucksache 108/1/13

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 82/12

... Die Freistellungs-Verordnung erfasst Beförderungsfälle, die im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht besonders ins Gewicht fallen. Einzelne Freistellungstatbestände können zu Kollisionen mit dem Gemeinschaftsrecht führen, wenn die Personenbeförderungen entgeltlich mit einem Kraftomnibus durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Sonstige Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1892: Zweite Verordnung zur Änderung der Freistellungs-Verordnung


 
 
 


Drucksache 81/1/12

... Kraftomnibuss



Drucksache 773/12 (Beschluss)

... Kraftomnibuss



Drucksache 81/12

... Kraftomnibuss

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Behörden

§ 3
Antragstellung

§ 4
Anhörungsverfahren

§ 5
Pflichten des Unternehmers und des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin

§ 6
Aufsicht, Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden

§ 7
Maßnahmen der Kontrolle

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Weitere Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1894: Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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