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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Parlamentsgesetzes"


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Drucksache 133/10

... 5. weist darauf hin, dass effiziente Parlamente, die ihre gesetzgeberische Rolle erfüllen und die Tätigkeit der Regierungen kontrollieren, die Grundlage der Demokratie sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Parlamentsgesetzes, welches die Funktionsweise des Parlaments erheblich verbessert; stellt fest, dass die Funktionsweise des Parlaments weiter verbessert und die Rolle der Opposition gestärkt werden muss, indem die Geschäftsordnung des Parlaments in Einklang mit bewährten europäischen Verfahren gebracht wird; bedauert den jüngsten Beschluss einer politischen Partei, sich aus der parlamentarischen Arbeit zurückzuziehen, und fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, eine allgemein akzeptierte Lösung zu verfolgen, die zu einer Normalisierung der parlamentarischen Arbeit führen würde;

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Drucksache 133/10




Politische Entwicklungen

Wirtschaftliche und soziale Lage

Regionale Fragen


 
 
 


Drucksache 160/09

... Nach Art. 14 Absatz 3 Satz 2 GG darf eine Enteignung unmittelbar durch förmliches Parlamentsgesetz (Legalenteignung) oder auf der Grundlage eines förmlichen Parlamentsgesetzes durch eine Entscheidung der Verwaltung (Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt) erfolgen.

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Drucksache 160/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu § 7d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 800/07

... Zur Einführung der in § 6 Abs. 1 Satz 1 normierten Beteiligungspflicht bedarf es keines neuen förmlichen Parlamentsgesetzes. Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Bereich der Grundrechtsausübung wesentliche Entscheidungen vom Parlament selbst zu treffen (sog. Wesentlichkeitstheorie, vgl. BVerfGE 77, 170 (230 f)); jedoch erschöpft sich die Regelung für Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen in Verkehr bringen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen können, im Kern darin, dass sie sich zur Gewährleistung einer flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen beteiligen müssen. Es wird die bisher bestehende grundsätzliche unmittelbare Rücknahme- und Entsorgungspflicht (§ 6 Abs. 1 alte Fassung) durch eine bloße Beteiligungspflicht an einem der bereits bestehenden dualen Systeme ersetzt. Statt der bisherigen grundsätzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflicht wird es eine Beteiligungspflicht geben, die für Hersteller und Vertreiber lediglich mit Zahlungspflichten an die Systemvertreiber verbunden ist . Für diese Modifizierung, die bereits ihre Grundlage im

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Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 538/06 (Beschluss)

... Wenn auch § 12 Abs. 2 VSchDG-E in erster Linie auf eine Rechtsbereinigung zielt, hat das Gebrauchmachen von der dort eingeräumten Ermächtigung doch eine den Geltungsrang verunklarende Vermischung zur Folge, da der Exekutive erlaubt wird, Vorschriften im Range einer Rechtsverordnung mit solchen im Range eines Parlamentsgesetzes zu kombinieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 538/1/06

... Wenn auch § 12 Abs. 2 VSchDG-E in erster Linie auf eine Rechtsbereinigung zielt, hat das Gebrauchmachen von der dort eingeräumten Ermächtigung doch eine den Geltungsrang verunklarende Vermischung zur Folge, da der Exekutive erlaubt wird, Vorschriften im Range einer Rechtsverordnung mit solchen im Range eines Parlamentsgesetzes zu kombinieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zu Artikel 1 § 13 und §§ 14 bis 18 VSchDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.