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"Pfanderhebung"


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Drucksache 18/20

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.



Drucksache 18/20 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen


 
 
 


Drucksache 208/13

... § 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Verordnung. Die Verordnung gilt für Einweggetränkeverpackungen, die nach § 9 der Verpackungsverordnung einer Pfanderhebungspflicht unterliegen (ökologisch nicht vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen) sowie für bepfandete Mehrweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis einschließlich 3,0 Liter, welche eines der Getränke enthalten, an die § 9 Absatz 2 der Verpackungsverordnung die Pfandpflichtigkeit von Einweggetränkeverpackungen anknüpft. Die Verordnung erfasst mithin die nach der Verpackungsverordnung pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen sowie die zu diesen in direkter Konkurrenz stehenden, freiwillig bepfandeten Mehrweggetränkeverpackungen gleichen Inhalts und gleicher Größe. Die Beschränkung auf diese Getränkeverpackungen resultiert aus dem Ziel der Verordnung, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine ausreichende Transparenz für ihre Kaufentscheidung zwischen unmittelbar konkurrierenden, bepfandeten Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen zu verschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hinweispflichten

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2468: Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Wirtschaft

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 70/09

... (1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 800/1/07

... Die Änderung greift die Regelungsintention der Bundesregierung auf, die Kunststoff-Getränkeverpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen für einen Übergangszeitraum von den Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten der Verordnung freizustellen, um deren Markteinführung zu fördern. Damit dieses Ziel aber erreicht werden kann, ist es erforderlich, den Übergangszeitraum bis zur vorgesehenen uneingeschränkten Geltung der Verordnung zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *

Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3

24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *

25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2

26. Zu Artikel 4 Satz 1


 
 
 


Drucksache 800/07 (Beschluss)

... Die Änderung greift die Regelungsintention der Bundesregierung auf, die Kunststoff-Getränkeverpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen für einen Übergangszeitraum von den Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten der Verordnung freizustellen, um deren Markteinführung zu fördern. Damit dieses Ziel aber erreicht werden kann, ist es erforderlich, den Übergangszeitraum bis zur vorgesehenen uneingeschränkten Geltung der Verordnung zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2

16. Zu Artikel 4 Satz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 800/07

... § 9 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 591/3/05

... auch schon jetzt zahlreiche Ausnahmen von der Pfanderhebungspflicht. Sie ist zudem ökonomisch kontraproduktiv, da sie geeignet ist, die ohnehin zumeist strukturschwachen Grenzregionen weiter zu schwächen.



Drucksache 919/04

... vom 21. August 1998. Zukünftig ist grundsätzlich auf alle ökologisch nicht vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen ein Pfand zu erheben. Die Pfanderhebung wird einfacher gestaltet, indem für alle erfassten Getränkeverpackungen unabhängig von ihrem Füllvolumen eine einheitliche Pfandhöhe festgelegt und die Pfandpflicht auf Verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3,0 Liter beschränkt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 707/04

... Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.