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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pflegephase"


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Drucksache 355/13

... es wird für den Zeitraum der Pflegephase zusätzlich zu den Dienstbezügen nach § 6 Absatz 1 ein Vorschuss gewährt. Dieser Vorschuss ist während der Nachpflegephase mit den laufenden Dienstbezügen zu verrechnen oder in einer Summe zurückzuzahlen.

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Drucksache 355/13




§ 7
Besoldung bei Familienpflegezeit, Verordnungsermächtigung

§ 7a
Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand


 
 
 


Drucksache 815/12

... Die Einführung der Familienpflegezeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ist grundsätzlich kostenneutral. Mehrausgaben, die dadurch entstehen, dass der Bund in der sogenannten Pflegephase einen Vorschuss leistet, werden in der sogenannten Nachpflegephase durch Verrechnung ausgeglichen.

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Drucksache 815/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

§ 92a
Familienpflegezeit

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 7
Besoldung bei Familienpflegezeit, Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu Artikel 3

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2364: Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes / Familienpflegezeitgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 207/1/11

... b) Der Bundesrat begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu fördern, und befürwortet hierfür grundsätzlich Arbeitszeitmodelle mit einer zeitweiligen Verringerung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufstockung des Entgelts. Er beurteilt auch den vorgesehenen besonderen Kündigungsschutz während der Pflegezeit und der Nachpflegephase positiv.

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Drucksache 207/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 FPfZG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 207/11 (Beschluss)

... Mit der Änderung wird eine Härtefallregelung für die bislang ungeregelte Frage getroffen, wie zu verfahren ist, wenn der Einbehalt von Arbeitsentgelt in der Nachpflegephase zu einer besonderen Härte für den Beschäftigten führt. Von einer besonderen Härte ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Beschäftigte infolge des Entgelteinbehalts nicht mehr über die zur Deckung seines Lebensunterhalts notwendigen Finanzmittel verfügt.

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Drucksache 207/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 8a - neu, § 11 Absatz 1a - neu - FPfZG

§ 8a
Härtefallregelung

Zu § 8a

Zu Absatz 3

Zu § 11

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 207/2/11

... Mit der Änderung wird eine Härtefallregelung für die bislang ungeregelte Frage getroffen, wie zu verfahren ist, wenn der Einbehalt von Arbeitsentgelt in der Nachpflegephase zu einer besonderen Härte für den Beschäftigten führt. Von einer besonderen Härte ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Beschäftigte infolge des Entgelteinbehalts nicht mehr über die zur Deckung seines Lebensunterhalts notwendigen Finanzmittel verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/2/11




Zu Artikel 1

§ 8a
Härtefallregelung

Zu § 8a

Zu den Absätzen 1 und 2:

Zu Absatz 3

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 785/11

... a) In Nummer 2a werden vor dem Semikolon die Wörter "oder der Familienpflegezeit nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes" und vor dem Komma die Wörter "oder die Dauer der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Familienpflegezeitgesetzes" eingefügt.



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 158/16 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 207/11 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 463/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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