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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Planungs- und Auswertungsgrundlage"


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Drucksache 200/07

... Eine Stichprobenverteilung im 4 x 4 km-Quadratverband über das gesamt Bundesgebiet ist ein Minimalstandard zur Erfüllung der Informationsbedürfnissen des Bundes. Die Länder verdichten das Stichprobennetz im Quadratverband wie in der Anlage festgehalten. Damit verbessern sie die Aussagekraft der Inventur inhaltlich und regional in sensiblen Bereichen (z.B. Nutzung und Zuwachs in hohen Altersklassen, Informationen zu seltenen Baumarten). Die Daten aus der Stichprobenverdichtung der Länder sind für den Bund eine unentbehrliche Planungs- und Auswertungsgrundlage. Auf Seiten des Bundes ist die Struktur und Indizierung der Datenbank und die Datenübermittlung vor der Erhebung vorzubereiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Aufhebung der zweiten Bundeswaldinventur-Verordnung

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


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