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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisfindung"


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Drucksache 74/20

... (5) Die Bewertung der Verträge nach Absatz 4 Nummer 1 soll auf einem Marktpreis basieren, der auf der Grundlage der eigenen Regeln und Vereinbarungen der zentralen Gegenpartei oder einer anderen von der Abwicklungsbehörde als angemessen und nachvollziehbar angesehenen Preisfindungsmethode ermittelt wird. Die Berechnung des Nettobetrages nach Absatz 4 Nummer 2 ist nach Aufforderung der Abwicklungsbehörde durch die zentrale Gegenpartei vorzunehmen. Die Abwicklungsbehörde ist berechtigt, von dem durch die zentrale Gegenpartei berechneten Nettobetrag abzuweichen, wenn dies aus ihrer Sicht im Interesse der Erreichung der Abwicklungsziele erforderlich ist. Eine solche Abweichung ist von der Abwicklungsbehörde zu begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/20




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

Teil 5
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien

§ 152a
Anwendungsbereich

§ 152b
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 152c
Bewertung von Sanierungsplänen

§ 152d
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 152e
Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen

§ 152f
Abwicklungsfähigkeit, Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung

§ 152g
Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen

§ 152h
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 152i
Zwecke der Instrumente der Vertragsbeendigung, der Minderung zu zahlender Gewinne und des zusätzlichen Barmittelabrufs

§ 152j
Instrument der Vertragsbeendigung

§ 152k
Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder

§ 152l
Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs

§ 152m
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber, Gläubiger und Clearingmitglieder

§ 152n
Rechtsschutz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 31
Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Artikel 3
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 5
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Prüfungsberichteverordnung

Artikel 12
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 56/20

... Die Studie "Experimentierklauseln für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Sektorenkopplung" des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität enthält zwei Vorschläge, wie eine Experimentierklausel formuliert werden könnte. Kern der Vorschläge ist die Definition eines neuen Anlagentypus, der Anlagenkopplung. Diese umfasst gekoppelte Erzeugungs-, Speicher- und Umwandlungsanlagen sowie deren Infrastruktur, die als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Die Kopplung von verschiedenen Erzeugungsanlagen, Speicheranlagen und Sektorenkopplungsanlagen (Powerto-X) ermöglicht eine netz- und systemdienliche Lieferung von erneuerbarem Strom nach Fahrplan. Die Einspeisung ins Netz erfolgt damit ausgeregelt wie bei einem Kraftwerk. Gleichzeitig kann über Powerto-X erneuerbarer Strom in andere Sektoren transferiert und dort genutzt werden. Die Anlagenkopplung sieht eine Finanzierung durch den Ausgleich der bei der Powerto-X anfallenden Stromnebenkosten (Stromsteuer, EEG-Umlage, Netzentgelte) vor. Die Preisfindung für die Reduktion der Stromnebenkosten könnte in Form einer Ausschreibung von Sektorenkopplungsprojekten erfolgen. Die Powerto-X wird innerhalb der Anlagenkopplung für den weit überwiegenden Bezug von grünem Strom gefördert und privilegiert.



Drucksache 360/19 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf beschriebenen Verfahrensschritte zur Preisfindung bzw. zu Entgeltverfahren entsprechend der Regelungen des Kollektiv-Vertragssystems der Selbstverwaltung sind für den dynamischen, digitalen Produktmarkt nicht sachgerecht und werden zu lange dauern. Die überwiegende Mehrheit der Medizintechnik- und Digitalunternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), für die die angestrebten, umfänglichen neuen Regularien besonders schwierige Herausforderungen darstellen. Auch der Bezug auf internationale Vergleichspreise wird aufgrund der Systemunterschiede ins Leere laufen. Angesichts zeitlich knapper Produktzyklen und nicht vorhandener bzw. unklarer Evidenzlagen sollten Regelungen für erfolgsabhängige Vergütungsanteile frühestens nach drei Jahren (vergleichbar zu den Fristen des Innovationsfonds) diskutiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 1 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 3 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 2a - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V und Nummer 30a - neu - § 275 Absatz 3 Nummer 5 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 65a Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 68a und § 68b SGB V und Nummer 39 § 303a bis § 303f SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75b Absatz 3 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a und Buchstabe c § 92a Absatz 1 Satz 9a - neu - und Absatz 3 Satz 3a - neu - SGB V und Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd1 - neu - und Doppelbuchstabe ff und Buchstabe b § 92b Absatz 2 Satz 5a - neu -, Satz 5b - neu - und Satz 10 und Absatz 3 Satz 1 bis 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - § 92b Absatz 1 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 9 Satz 2 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 263a SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 291 Absatz 2b Satz 10 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe c § 291 Absatz 2c Satz 6 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 - neu - SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 303a bis § 303e SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 17 Absatz 1a Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 520/19

... Hierdurch wird eine Preisfindung nach Marktgrundsätzen erheblich erschwert. Das Interesse des Verkäufers, mit dem Makler über die Höhe der Maklerprovision zu verhandeln, ist umso geringer, je höher der Anteil des Käufers an der Provision ausfällt. Unabhängig vom jeweiligen Leistungsumfang können Makler daher in der Regel die in der Region übliche Provision verlangen, ohne sich einem Preis- oder Leistungswettbewerb ausgesetzt zu sehen. Sofern von den hergebrachten Sätzen abgewichen wird, erfolgt dies zumeist einseitig zugunsten des Verkäufers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

§ 656a
Textform

§ 656b
Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

§ 656c
Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

§ 656d
Vereinbarungen über die Maklerkosten

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschreibung der aktuellen Situation

2. Regelungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Senkung sonstiger Kaufnebenkosten

2. Regionale Begrenzung der Kostenteilung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Nachweis der gezahlten Maklerprovision, § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu § 656a

Zu § 656b

Zu § 656c

Zu § 656d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Halbteilungsprinzip

4 Textform

4 Verbraucherschutz

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Verkäufer

5 Käufer

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 34/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht das Begehren der Kommission, die klinische Bewertung für nicht unerhebliche Bereiche der Arzneimittel und der Medizinprodukte mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, auch im Hinblick auf die mitgliedstaatliche Einbindung der klinischen Bewertung von Arzneimitteln in die Preisfindung für das Sozialversicherungsrecht in Deutschland kritisch.



Drucksache 34/1/18

... 6. Der Bundesrat sieht das Begehren der Kommission, die klinische Bewertung für nicht unerhebliche Bereiche der Arzneimittel und der Medizinprodukte mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, auch im Hinblick auf die mitgliedstaatliche Einbindung der klinischen Bewertung von Arzneimitteln in die Preisfindung für das Sozialversicherungsrecht in Deutschland kritisch.



Drucksache 601/1/16

... Der Bundesrat hegt Zweifel daran, ob das Verbot einer öffentlichen Listung des tatsächlichen zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbarten Abgabepreises im Einklang mit offenen marktwirtschaftlichen Verfahren der Preisfindung und mit dem freien Warenverkehr nach europäischem Recht steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 490/16

... * eine weitere Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich zu ermöglichen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 544/1/16

... - Keine rückwirkende Begünstigung von Anteilserwerben, also keine Anwendung auf bereits abgeschlossene Sachverhalte. In diesen Fällen wurde der Verlustuntergang regelmäßig bereits bei der Kaufpreisfindung einkalkuliert. Aus rein administrativer Sicht wäre eine erstmalige Anwendbarkeit der Neuregelung auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2016 vorzugswürdig.



Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Circa 35 Länder weltweit referenzieren bei ihrer Preisfindung auf den deutschen Preis - teilweise mit Abschlägen. Außer USA und UK sind praktisch alle großen Pharmamärkte unter diesen Ländern. Dadurch hat der deutsche Arzneimittelpreis eine weltweite Auswirkung für die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 544/16 (Beschluss)

... - Keine rückwirkende Begünstigung von Anteilserwerben, also keine Anwendung auf bereits abgeschlossene Sachverhalte. In diesen Fällen wurde der Verlustuntergang regelmäßig bereits bei der Kaufpreisfindung einkalkuliert. Aus rein administrativer Sicht wäre eine erstmalige Anwendbarkeit der Neuregelung auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2016 vorzugswürdig.



Drucksache 447/14

... Die Neuregelung rechtfertigt sich durch das Ziel, Wohnungssuchende vor der Ausnutzung faktischer Zwangslagen zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, die eingetretene Marktentwicklung bei der Vermittlung von Mietwohnungen zu korrigieren. Im Wirtschaftsleben trägt regelmäßig der Besteller einer Leistung die Kosten und bewirkt dadurch die Preisfindung nach Marktgrundsätzen. Auf Mietwohnungsmärkten mit einem Nachfrageüberhang hat sich die hiervon abweichende Ausnahme als Regel herausgebildet. Hier zahlt regelmäßig der Wohnungssuchende die Courtage, sei es durch direkte Kostenübernahme, sei es durch Abschluss eines Maklervertrags mit dem vom Vermieter bereits eingeschalteten Makler. Die Abwälzung hat nicht nur zur Folge, dass der Wohnungssuchende regelmäßig für Leistungen aufkommt, die primär im Interesse des Vermieters erbracht werden. Hinzu kommt, dass die Preisfindung nach Marktgrundsätzen ausbleibt. Makler können unabhängig vom Leistungsumfang die gesetzlich höchste zulässige Courtage verlangen, denn der Vermieter hat kein Interesse an Preisverhandlungen und der Wohnungssuchende kann marktbedingt weder Preis noch Leistung beeinflussen. Die Neuregelung ist geeignet und erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des sozialen Marktes zu sichern, indem gewährleistet wird, dass vom Vermieter veranlasste Vermittlungen von diesem bezahlt werden. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die beim Vermieter anfallenden Kosten nicht auf den in der Verhandlungsposition wesentlich schwächeren Wohnungssuchenden abgewälzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 156/13

... Die Börse ist verpflichtet, eine angemessene Größe der kleinstmöglichen Preisänderung bei den gehandelten Finanzinstrumenten festzulegen, um negative Auswirkungen auf die Marktintegrität und - liquidität zu verringern. Bei der Festlegung der Mindestgröße nach Satz 1 ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese den Preisfindungsmechanismus und das Ziel eines angemessenen Order-Transaktions-Verhältnisses im Sinne des § 26a nicht beeinträchtigt. Nähere Bestimmungen kann die Börsenordnung treffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Börsengesetzes

§ 26a
Order-Transaktions-Verhältnis

§ 26b
Mindestpreisänderungsgröße

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64p
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz.

§ 64p
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 263/13

... Im Übrigen geht der Eingriff in die freie Preisgestaltung der pharmazeutischen Unternehmer durch das gesetzliche Preisfindungsverfahren bei der behördlichen Einleitungsentscheidung für Arzneimittel des Bestandsmarktes nicht weiter als bei der gesetzlichen Einleitungsentscheidung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Die Erwartung, dass der Bestandsmarkt in der Zukunft dauerhaft ausgespart bleibt, wird gesetzlich nicht geschützt. Bei einem planmäßig nachvollziehbaren Bestandsmarktaufruf des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht kein Anspruch darauf, dauerhaft mit denjenigen pharmazeutischen Unternehmern gleichgestellt zu bleiben, die noch nicht aufgerufene Arzneimittel des Bestandsmarktes vertreiben. Aus Gründen der Gleichbehandlung der pharmazeutischen Unternehmer ist es vielmehr geboten, die Nutzenbewertungen für versorgungs- und wettbewerbsrelevante Arzneimittel des Bestandsmarktes zu veranlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2526: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 598/13

... Wenngleich bezüglich der Preisbildung und Erstattung bislang vergleichsweise wenige Erfahrungen vorliegen, so kann doch zusammenfassend festgestellt werden, dass sich die dem AMNOG zu Grunde liegende Idee einer Verhandlungslösung grundsätzlich bewährt hat. Die Spannbreite der bisher verhandelten Rabatte deutet darauf hin, dass sich die differenzierten Ergebnisse der Nutzenbewertung auch in den Ergebnissen der Verhandlungen über die Erstattungsbeträge niederschlagen, wohl aber nicht alleiniges Kriterium bei der Preisfindung sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 607/12

... Die Börse ist verpflichtet, eine angemessene Größe der kleinstmöglichen Preisänderung bei den gehandelten Finanzinstrumenten festzulegen, um negative Auswirkungen auf die Marktintegrität und -liquidität zu verringern. Bei der Festlegung der Mindestgröße nach Satz 1 ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese den Preisfindungsmechanismus und das Ziel eines angemessenen Order-Transaktions-Verhältnisses im Sinne des § 26a nicht beeinträchtigt. Nähere Bestimmungen kann die Börsenordnung treffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/12




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Börsengesetzes

§ 26a
Order-Transaktions-Verhältnis

§ 26b
Mindestpreisänderungsgröße

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64p
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

1. Änderung des Börsengesetzes

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

4. Änderung des Investmentgesetzes

5. Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

6. Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2265: Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hoch frequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 72/11

... Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch bereits klar, dass sowohl auf den zugrunde liegenden physischen Märkten als auch auf den Derivatemärkten die Transparenz verstärkt und die Berichtspflichten verschärft werden müssen. Eine größere Transparenz und leicht zugängliche Informationen über die physischen Märkte werden es Investoren ermöglichen, begründete Entscheidungen zu treffen, zu einem angemessenen Preisfindungsprozess beitragen und die Feststellung und Vermeidung von Missbrauch erleichtern. Zudem hat die jüngste Preisvolatilität gezeigt, dass für die Akteure auf den physischen Märkten die Möglichkeiten aufrechterhalten werden müssen, ihre Preisrisiken abzusichern, dass aber gleichzeitig eine enge und wirksame Überwachung der Marktentwicklungen sichergestellt werden muss. Dies ist besonders wichtig für Entwicklungsländer, die Lebensmittel einführen. Erwägenswert in diesem Kontext wären auch zusätzliche zielgerichtete Regulierungsmaßnahmen, wie etwa die Einführung von Obergrenzen für Positionen in Fällen, in denen dies für erforderlich gehalten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 296/09

... Dabei wird die Abschreibung anders als in der bisherigen Verordnung (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 1 WertV) nicht mehr aufgeführt. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen werden von den Marktteilnehmern bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt und daher bei der Ableitung der grundstücksartbezogenen Liegenschaftszinssätze erfasst.



Drucksache 799/08

... A. in der Erwägung, dass alternative Anlageinstrumente wie Hedge Fonds und Private Equity den Fondsverwaltern anerkanntermaßen neue Diversifizierungsvorteile und den Anlegern die Aussicht auf höhere Rendite bieten, die allgemeine Liquidität am Markt erhöhen, zum Preisfindungsprozess, zur Risikodiversifizierung und zur finanziellen Integration beitragen und die Markteffizienz verbessern können,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt der geforderten Vorschläge

Hedge Fonds und Private Equity

Konkret zu Hedge Fonds

Optionsvereinbarungen gelten sollten.

Konkret zu Private-Equity


 
 
 


Drucksache 798/08

... K. in der Erwägung, dass Hedge-Fonds und Private Equity in vielen Fällen durch die Schaffung von Nachfrage nach innovativen Produkten für Liquidität sorgen und die Diversifizierung der Märkte und die Markteffizienz fördern, und dass sie auch die Preisfindung unterstützen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge

Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben

Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz

Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung

Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte

Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen


 
 
 


Drucksache 278/07

... entschieden, dass zwar letztlich nicht die Art der Preisfindung, sondern deren Ergebnis den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstelle. Doch könne der Ansatz insbesondere einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren ein Indiz dafür sein, dass der so gewonnene Preis missbräuchlich überhöht ist, wenn anzunehmen sei dass der auf ihrer Grundlage kalkulierte Preis bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ziele und Grundzüge der Änderungen

a Verschärfung der Missbrauchsaufsicht im Energiesektor

b Änderung des Verbots von Untereinstandspreisverkäufen

c Weitere Änderungen in GWB und EnWG

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Gender Mainstreaming

4. Kosten

5. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage


 
 
 


Drucksache 245/05

... § 19 regelt, dass in Fällen, bei denen die Lastverläufe bzw. die Leistungsaufnahme deutlich von jenen Annahmen abweichen, die den Preisfindungsgrundsätzen nach § 16 zugrunde liegen, ein individuelles Netzentgelt gebildet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

Teil 2
Methode zur Ermittlung der Netzentgelte

Abschnitt 1
Kostenartenrechnung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Behandlung von Netzverlusten

§ 11
Periodenübergreifende Saldierung

Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung

§ 12
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 13
Kostenstellen

§ 14
Kostenwälzung

Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung

§ 15
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 16
Gleichzeitigkeitsgrad

§ 17
Ermittlung der Netzentgelte

§ 18
Entgelt für dezentrale Einspeisung

§ 19
Sonderformen der Netznutzung

§ 20
Verprobung

§ 21
Änderungen der Netzentgelte

Teil 3
Vergleichsverfahren

§ 22
Verfahren

§ 23
Vergleich

§ 24
Strukturklassen

§ 25
Kostenstruktur

§ 26
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 4
Pflichten der Netzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

Teil 5
Sonstige Bestimmungen

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlage 2
(zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Anlage 3
(zu § 14 Abs. 3) Kostenträger

Anlage 4
(zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

Anlage 5
(zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Teil 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Teil 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Teil 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33


 
 
 


Drucksache 171/10 PDF-Dokument



Drucksache 291/17 PDF-Dokument



Drucksache 360/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 465/19 PDF-Dokument



Drucksache 562/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.