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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisforderungen"


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Drucksache 431/1/18

... Der derzeitige Bußgeldrahmen von bis zu 50 000 Euro bei Mietpreisüberhöhung gilt seit nunmehr 23 Jahren. Die letzte Erhöhung von 50 000 DM auf 100 000 DM erfolgte durch Artikel 2 Nummer 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Juli 1993 (BGBl. I S. 1257). Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2002 auf 50 000 Euro umgerechnet. Er reicht mittlerweile nicht mehr aus, der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit gerecht zu werden und besonders gravierende Verstöße gegen das Verbot der Mietpreisüberhöhung adäquat ahnden zu können. Die angespannte Versorgungslage gerade in Ballungsräumen und auf den Nordseeinseln lässt vielen Wohnungssuchenden häufig keine andere Wahl, als auf überhöhte Mietpreisforderungen einzugehen und jeden verlangten Preis zu zahlen. Überhöhte Mietpreise tragen durch ihre Berücksichtigung bei der Mietspiegelerstellung zur Erhöhung des gesamten Mietenniveaus bei. Dadurch treffen überhöhte Preise mittelbar alle Mieterinnen und Mieter in der Gemeinde. Um eine signifikante, generalpräventive Wirkung zu erzielen, muss der Bußgeldrahmen in Relation zur Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt deutlich erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse der in Frage kommenden Täterinnen und Täter erscheint ein Bußgeldrahmen bis zu 100 000 Euro angemessen.



Drucksache 73/16

... Der neue § 46 Absatz 2 Satz 4 EnWG normiert den objektivierten Ertragswert als maßgeblichen Wert zur Bestimmung der "wirtschaftlich angemessenen Vergütung", die als Gegenleistung für die Übereignung des Netzes zu entrichten ist. Hierfür besteht trotz der nach wie vor geltenden "Kaufering"-Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16. November 1999, KZR 12/97; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014, Az. EnVR 10/ 13 - Stromnetz Homberg) ein Bedürfnis, da in der Vergangenheit zahlreiche Netzübernahmen durch überhöhte Kaufpreisforderungen des vormaligen Wegenutzungsrechtsinhabers erheblich verzögert wurden. Eine solche Praxis widerspricht jedoch dem mit der Konzeption des in § 46 EnWG verfolgten Ziels eines funktionierenden "Wettbewerbs um das Netz".



Drucksache 707/1/06

... auf und stellt die derzeitige Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003 klar. Danach können Ansprüche nur gekürzt werden, wenn das medizinisch notwendige Maß der Heilbehandlung überschritten wurde. Bis zur Grenze des Wucherverbots ist dies allerdings nicht möglich, wenn überhöhte Preisforderungen gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1, § 61 Abs. 1 VVG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 2 VVG

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1a - neu - VVG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 VVG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 VVG

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - VVG

11. Zu Artikel 1 § 7 VVG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - VVG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 4 - neu - VVG

14. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 2 VVG

15. Zu Artikel 1 § 29a - neu - VVG

16. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

17. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

18. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 1 VVG

19. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 3 - neu - VVG

20. Zu Artikel 1 § 92 Abs. 1a - neu - VVG

21. Zu Artikel 1 § 105 VVG

22. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG

23. Zu Artikel 1 § 127 Abs. 1 Satz 1 VVG

24. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - VVG

25. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 3 Satz 1a - neu - VVG

26. Zu Artikel 1 § 158 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 181 Abs. 1 Satz 2 - neu - VVG

27. Zu Artikel 1 § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG

28. Zu Artikel 1 § 165 VVG

29. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 2 VVG

30. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 5 Satz 2 - neu - VVG

31. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 1 Abs. 3 EGVVG

33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 4 Abs. 2 EGVVG


 
 
 


Suchbeispiele:


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