Drucksache 687/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausbeutung von Kindern in Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung der Kinderarbeit
... 7. ersucht die Kommission sicherzustellen, dass die Handelspolitik der Union im Einklang mit ihrer Verpflichtung steht, die Rechte der Kinder zu schützen und zu fördern, und sorgfältig zu prüfen, ob eine EU-Regelung über die Kennzeichnung von in die Europäische Union eingeführten Gütern eingeführt werden sollte, damit bescheinigt werden kann, dass die betreffenden Güter ohne Rückgriff auf Kinderarbeit an irgendeiner Stelle der Produktions- und Angebotskette hergestellt wurden, und die betreffenden Produkte mit dem Label „garantiert ohne Kinderarbeit hergestellt“ zu versehen, während gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass bei dieser Regelung die Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) über internationalen Handel eingehalten werden; verlangt, dass die Ergebnisse der betreffenden Untersuchung dem Ausschuss für internationalen Handel vorgelegt werden; in der Zwischenzeit sollten landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produkte aus Entwicklungsländern mit dem Label „ohne Kinderarbeit verantwortungsbewusst angebaut/hergestellt“ gekennzeichnet werden;
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