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"Programmaktionen und -maßnahmen"


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Drucksache 290/05

... (17) Die Mitgliedstaaten können die Ziele des Programms „Bürger/innen für Europa“ nicht in ausreichendem Maße erreichen. Da dies aufgrund des transnationalen und multilateralen Charakters der Programmaktionen und -maßnahmen auf Gemeinschaftsebene besser möglich ist, kann die Gemeinschaft gemäß dem in Artikel 5 EG-Vertrag festgelegten Subsidiaritätsprinzip Maßnahmen verabschieden. Gemäß dem im selben Artikel festgelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht der Beschluss nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/05




Begründung

3 Einleitung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Umfang des Programms

Artikel 2
Spezifische Programmziele

Artikel 3
Aktionen

Artikel 4
Teilnahme am Programm

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Artikel 7
Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Kohärenz mit anderen Instrumenten der Gemeinschaft und der Europäischen Union

Artikel 10
Finanzielle Ausstattung

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Kommission

Artikel 13
Überprüfung und Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Beschluss

Anhang

I. Beschreibung der Aktionen

II. PROGRAMMVERWALTUNG

III. Kontrollen und Prüfungen

Finanzbogen


 
 
 


Suchbeispiele:


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