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"Programmangenommen"


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Drucksache 351/05

... Die Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts entspricht einem zentralen Anliegen der Völker, die sich in der Union zusammengeschlossen haben. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat im November 2004 das Haager Programmangenommen, das auf dem 1999 vom Europäischen Rat in Tampere beschlossenen Programm aufbaut. Das Haager Programm enthält eine auf der Grundlage der Ergebnisse des Tampere-Programms erstellte neue Agenda, die die Union in die Lage versetzen soll, auf dem Erreichten aufzubauen und die neuen Herausforderungen zu meistern. Ein Europa der Bürger setzt nicht nur die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, sondern auch deren aktive Förderung voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/05




Mitteilung

1. Einführung

2. Rahmenprogramm „GRUNDRECHTE und Justiz“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. FINANZMITTEL

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ 2007-2013

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms „Bekämpfung von Gewalt DAPHNE sowie Drogenprävention und -aufklärung“ für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Zielgruppen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Beratungsverfahren

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung des Programms

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele und diesbezügliche Indikatoren

3. Bewertung

3.1. Erkenntnisse aufgrund der Zwischen-/Abschlussbewertungen

3.2. Ex-ante-Bewertung

4. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Programmmaßnahmen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Maßnahmen

Artikel 5
Beteiligung

Artikel 6
Zielgruppen

Artikel 7
Teilnahme am Programm

Artikel 8
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 9
Durchführung

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Komplementarität

Artikel 12
Haushaltsmittel

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.