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"Qualifizierten"
Drucksache 428/19 (Beschluss)
... Dies ist für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar. Notfallsanitäter genießen eine dreijährige qualitativ hochwertige Ausbildung, die sie speziell auf ihre Aufgaben in medizinischen Notfallsituationen vorbereitet. Sie den unkundig praktizierenden Laien gleichzustellen, vor denen das Heilpraktikergesetz nach seiner historischen Zielsetzung schützen will, lässt jede fachgerechte Einordnung und Wertschätzung dieses hochqualifizierten Gesundheitsfachberufes vermissen.
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Dies ist weder für den Betroffenen noch die Verwaltung zielführend im Sinne einer schnellen und qualifizierten Antragsbearbeitung.
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Vor diesem Hintergrund hat der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz und der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz die Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) bereits im Jahr 2011 beauftragt, sich unter anderem mit dem Thema Cybercrime zu befassen. Die Unterarbeitsgruppe "Cybercrime" unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat aktuelle Rechtsfragen bei der Bekämpfung von Cybercrime erörtert und in ihrem 2013 vorgelegten Abschlussbericht u.a. die Schaffung qualifizierter Begehungsweisen für den Bereich der Computerdelikte empfohlen.
Drucksache 55/19 (Beschluss)
... Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien und dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollte geprüft werden, ob die Altersgrenze nach dem BAföG aufgegeben oder angehoben werden sollte. Aufgrund des demographischen Wandels und des erwarteten Fachkräftebedarfs gilt es, alle Potenziale in der Gesellschaft zu heben. Die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen seit langer Zeit, dass insbesondere Menschen ohne Ausbildung besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Während die Arbeitslosenquote in Deutschland 2017 insgesamt bei 5,8 Prozent lag, lag diese bei beruflich Qualifizierten bei 3,9 Prozent, bei Universitätsabsolventen bei 2,2, Prozent und bei Fachhochschulabsolventen bei 2,4 Prozent. Demgegenüber lag die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Personen ohne berufliche Ausbildung bei 17,9 Prozent. In den neuen Ländern liegt dieser Anteil sogar bei 27 Prozent.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 BAföG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 45 Absatz 3 Satz 1a - neu - BAföG
10. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 45a Absatz 3 BAföG
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Die Gesundheitsministerkonferenz stellte seinerzeit fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärzte an ihre Patienten nach § 47 AMG eine wichtige Rolle spielt.
Drucksache 336/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Der Erfüllungsaufwand für pharmazeutische Unternehmer umfasst im Hinblick auf die Änderung von Verkaufsabgrenzungen von Arzneimitteln die notwendige Änderung der Kennzeichnung auf Packungsmaterialien nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 15 AMG, der Packungsbeilage nach § 11 Absatz 1 und 4 AMG sowie der Fachinformation nach § 11a Absatz 1d AMG. Änderungen dazu übermittelt der pharmazeutische Unternehmer per Änderungsanzeige der Zulassungsbehörde. Beruhend auf den Angaben des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Leitfaden) und auf Angaben aus Fachkreisen wird für den pharmazeutischen Unternehmer für die Änderung der Arzneimitteldokumentation je Fertigarzneimittel von einem Aufwand von fünf Arbeitsstunden und bei Bearbeitung durch einen hoch qualifizierten Mitarbeiter von einem Stundenlohn in Höhe von 53,30 Euro ausgegangen.
Drucksache 629/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... 5. Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Die Gesundheitsministerkonferenz stellte seinerzeit fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärzte an ihre Patienten nach § 47 AMG eine wichtige Rolle spielt.
Drucksache 301/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetz es (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV )
... es vom 23. Mai 2016 (im Falle einer qualifizierten elektronischen Signatur aus beruflichen Gründen) aufzunehmen.
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... c) Der Bundesrat merkt an, dass die auf unbestimmte Tatbestandsmerkmale gestützten Regelungen zum Missbrauch von Abmahnungen die Rechtsunsicherheit für qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände erhöhen können. Gemeinsam mit den Berichtspflichten führt dies zu Mehrbelastungen und Kostenrisiken der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherverbände, die jedenfalls zu einem Teil von den Ländern getragen werden müssen.
Drucksache 397/2/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... "2. den Einsatz von fachlich und - im Falle eines hauptberuflichen Einsatzes - auch pädagogisch qualifizierten Lehrkräften, insbesondere mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung in Pharmazie für die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts oder mit einer pharmazeutischtechnischen Ausbildung für die Durchführung des praktischen Unterrichts und jeweils einer pädagogischen Zusatzqualifizierung,"
Drucksache 504/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Diese Regelung droht einen Großteil der bereits bestehenden Studienplätze an Dualen Hochschulen sowie der Modellstudiengänge für Hebammen zu gefährden. Die Studiengangsleitungen an Dualen Hochschulen und Universitäten sind meist keine Hebammen, sondern kommen aus fachverwandten Bereichen. Zurzeit steht keine ausreichende Zahl an entsprechend qualifizierten Personen zur Verfügung, die zugleich die hochschulrechtlichen Anforderungen an eine Studiengangsleitung erfüllen.
Drucksache 572/19
... 3. Personen, die für die Ausübung einer inländischen qualifizierten Beschäftigung über besondere, vor allem unternehmensspezifische Spezialkenntnisse verfügen."
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... 1. eine hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau,
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Eine Aufwertung der Rolle der FKS im Ermittlungsverfahren und die Übertragung eigenständiger Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnisse - egal nach welchem Modell - setzt jedoch zwingend eine deutliche Aufstockung der Ressourcen der FKS sowie eine Qualitätssteigerung bei der Arbeit der FKS voraus. Bei der derzeitigen Ausstattung der FKS dürfte diese nicht in der Lage sein, die zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Die neue Rolle im Ermittlungsverfahren erfordert umfassende fachliche und juristische Schulungen der Mitarbeiter der FKS sowie die Einstellung zusätzlichen qualifizierten Personals. Es fehlen belastbare Aussagen dazu, wie die FKS ertüchtigt werden soll, eigenständig Ermittlungsverfahren durchführen zu können. Die Verlagerung von Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnissen auf die FKS würde entgegen dem Zweck des Gesetzes zu einer Verschlechterung der Bekämpfung von Straftaten nach § 266a
Drucksache 428/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes
... Dies ist für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar. Notfallsanitäter genießen eine dreijährige qualitativ hochwertige Ausbildung, die sie speziell auf ihre Aufgaben in medizinischen Notfallsituationen vorbereitet.
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Durch die Anträge auf Eintragung in die neue Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände und die Berichtspflichten dieser Verbände wird die Wirtschaft einmalig mit 2100 Euro und jährlich mit 7 600 Euro belastet.
Drucksache 254/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat erinnert an den Beschluss der 81. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Absicherung und Stärkung der Hämophiliebehandlung in Deutschland. Die Gesundheitsministerkonferenz stellte einstimmig fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärzte an ihre Patienten nach § 47 AMG eine wichtige Rolle spielt. Die GMK bat zugleich die Kultusministerkonferenz, sich für den Erhalt und die Stärkung der Hämophiliebehandlung in interdisziplinären Behandlungszentren (Comprehensive Care Centres, CCC) an den Universitätskliniken einzusetzen.
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... 1. eine hauptberufliche Leitung durch eine fachlich und pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen fachlich geeigneten Hochschulausbildung auf Masterniveau oder vergleichbarem Niveau,
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... (2) Wird ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, muss diese den nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 bekanntgemachten Vorgaben entsprechen. An oder in jedem elektronischen Dokument, das qualifiziert elektronisch zu signieren ist, sind qualifizierte elektronische Signaturen einzeln anzubringen.
Drucksache 589/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
... /EG /EG ist ein Anpassungslehrgang "die Ausübung eines reglementierten Berufs, die in dem Aufnahmemitgliedstaat unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen erfolgt und gegebenenfalls mit einer Zusatzausbildung einhergeht". Der Schwerpunkt von Anpassungslehrgängen sollte daher regelmäßig in Praxiseinsätzen liegen. Diese können nach dem Hebammengesetz jedoch nicht an Hochschulen stattfinden. Davon abgesehen wird bezweifelt, dass die Hochschulen allein in der Lage wären, ausreichende Kapazitäten für Anpassungslehrgänge bereitzustellen; ein neuer Flaschenhals in der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wäre damit absehbar.
Drucksache 669/19
... sowie der Fachinformation nach § 11a Absatz 1d AMG. Änderungen dazu übermittelt der pharmazeutische Unternehmer per Änderungsanzeige der Zulassungsbehörde. Beruhend auf den Angaben des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Leitfaden) und auf Angaben aus Fachkreisen wird für den pharmazeutischen Unternehmer für die Änderung der Arzneimitteldokumentation je Fertigarzneimittel von einem Aufwand von fünf Arbeitsstunden und bei Bearbeitung durch einen hoch qualifizierten Mitarbeiter von einem Stundenlohn in Höhe von 53,30 Euro ausgegangen.
Drucksache 229/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Das Studium soll zusätzlich zu Hebammenwissen auch Kompetenzen in der Beratung und Anleitung von studierenden Hebammen im Rahmen einer Praxisanleitung vermitteln. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Ländern eine qualifizierte Praxisanleitung durchgehend von Bedarf ist, sollten bereits Hebammenstudierende für diesen Aufgabenbereich sensibilisiert werden. Die eigenständige Vermittlung von Erlerntem trägt überdies zu einem tieferen Verständnis und einer umfassenderen Verknüpfung der Lerninhalte bei.
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... "1. eine hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau,"
Drucksache 589/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
... /EG /EG ist ein Anpassungslehrgang "die Ausübung eines reglementierten Berufs, die in dem Aufnahmemitgliedstaat unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen erfolgt und gegebenenfalls mit einer Zusatzausbildung einhergeht". Der Schwerpunkt von Anpassungslehrgängen sollte daher regelmäßig in Praxiseinsätzen liegen. Diese können nach dem Hebammengesetz jedoch nicht an Hochschulen stattfinden. Davon abgesehen wird bezweifelt, dass die Hochschulen allein in der Lage wären, ausreichende Kapazitäten für Anpassungslehrgänge bereitzustellen; ein neuer Flaschenhals in der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wäre damit absehbar.
Drucksache 234/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Ausbildungsberuf "Straßenwärter/Straßenwärterin" ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft. Gemäß laufender Nummer 18, Buchstabe g des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin als Anlage zu § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, werden Auszubildende zur Ausübung ihrer späteren qualifizierten beruflichen Tätigkeit im sicheren und wirtschaftlichen Führen von Fahrzeugkombinationen der Klasse CE unter Beachtung der Schutzbestimmungen auf öffentlichen Straßen über 10 Wochen lang unterrichtet. Bevor die Auszubildenden selbstständig Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen führen, wurden sie von Fahrlehrern und Fahrlehreranwärtern gewissenhaft ausgebildet, die ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln, die das
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... Grundsätzlich ist bei der Reinigungsleistung zu berücksichtigen, dass Anlagen nach DIN EN 12566-3 mit der vollen Zulauffracht beaufschlagt werden, wohingegen es sich bei Anlagen nach DIN EN 12566-6 um Anlagen handelt, die einer Anlage zur mechanischen Vorbehandlung nachgeschaltet sind. Entsprechend können Anlagen nach DIN EN 125666 aufgrund der Vorreinigung keine so hohen Reinigungsleistungen im Hinblick auf ihre (geringeren) Zulaufwerte erzielen Daher sind in Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 die Reinigungsleistungen nach Anlagentyp zu unterscheiden. Demgegenüber sind die Konzentrationswerte nach Teil C Absatz 1, also am Ablauf der Anlage, von beiden Anlagentypen zum Schutz der Gewässer grundsätzlich einzuhalten. Sofern zukünftig in der Leistungserklärung des Herstellers, in Übereinstimmung mit den Vorschriften zur CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA des Entwurfs zur Norm EN 12566-3 (Ausgabe Dezember 2018) bzw. weiterer noch zu erwartender, geänderter Normenreihen der EN 12566, neben der Angabe der Reinigungsleistung der Anlage von der Option der zusätzlichen Ausdrucksweise der minimalen und maximalen Ablaufkonzentrationen in mg/l für den Zufluss und Abfluss der Parameter CSB, BSB5 oder weiterer Parameter Gebrauch gemacht werden sollte, sind diese Ablaufkonzentrationen nach Absatz 5 Satz 2 maßgeblich und müssen dann die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Bei den im europäischen Prüfverfahren genommenen 20 Proben handelt es sich dabei allerdings um 24-h-Proben, wohingegen die Überwachungswerte nach Anhang 1 Teil C Absatz 1 auf deutlich strengeren 2-h-Proben oder qualifizierten Stichproben basieren. Dementsprechend gilt - um eine Absenkung der derzeitigen Anforderungen durch Verwendung eines weniger strengen Prüfverfahrens zu vermeiden - nach Absatz 5 Satz 3 bei Verwendung von 24-h-Proben abweichend von Absatz 1 anstelle eines CSB-Wertes von 150 mg/l ein strengerer Wert von 100 mg/l sowie anstelle eines BSB5-Wertes von 40 mg/l ein strengerer Wert von 25 mg/l.
Drucksache 453/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
... Nach Satz 1 entfällt entsprechend Absatz 3b Satz 1 die Haftung, wenn der Unternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt. Satz 2 ermöglicht entsprechend Absatz 3b Satz 2 die vollständige Entlastung des Hauptunternehmers durch Einsatz eines präqualifizierten Nachunternehmers. Dazu ist insbesondere die Eintragung der Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers in das von den Industrie- und Handelskammern geführte bundesweite amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich geeignet. Dieser Eintrag entspricht den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie
Drucksache 229/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Das Studium soll zusätzlich zu Hebammenwissen auch Kompetenzen in der Beratung und Anleitung von studierenden Hebammen im Rahmen einer Praxisanleitung vermitteln. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Ländern eine qualifizierte Praxisanleitung durchgehend von Bedarf ist, sollten bereits Hebammenstudierende für diesen Aufgabenbereich sensibilisiert werden. Die eigenständige Vermittlung von Erlerntem trägt überdies zu einem tieferen Verständnis und einer umfassenderen Verknüpfung der Lerninhalte bei.
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Vor diesem Hintergrund hat der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz und der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz die Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) bereits im Jahr 2011 beauftragt, sich unter anderem mit dem Thema Cybercrime zu befassen. Die Unterarbeitsgruppe "Cybercrime" unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat sich mit den aktuellen Rechtsfragen bei der Bekämpfung von Cybercrime befasst und in ihrem 2013 vorgelegten Abschlussbericht u.a. die Schaffung qualifizierter Begehungsweisen für den Bereich der Computerdelikte empfohlen.
Drucksache 444/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: "Arbeitszeiten familienfreundlich und unbürokratisch gestalten - Digitalisierung im Sinn von Beschäftigten und Unternehmen nutzen"
... 5. Mögliche Lösungen müssen auch berücksichtigen, dass Schutzvorschriften zielgenau dort ankommen, wo tatsächlich Schutz benötigt wird, d.h. insbesondere bei geringqualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die sich nicht "auf Augenhöhe" mit ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf zu prüfen, inwieweit über die Forderungen der Ziffern 1 - 4 hinaus für weniger schutzbedürftige Arbeitnehmer (namentlich hochbezahlte Experten) im Rahmen des durch die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union (2003/88/EG) vorgegebenen Spielraums noch weitergehende flexiblere und familienfreundlichere Arbeitszeiten erreicht werden können.
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... (https: //www.unesco.de/kulturundnatur/immaterielleskulturerbe/immaterielleskulturerbeweltweit) aufgenommen worden. Um ein Handwerk selbst dauerhaft zu erhalten und traditionelle Techniken und Fachwissen zu sichern, die zur Erhaltung kultureller Ausdrucksformen erforderlich sind, ist es des Weiteren erforderlich, dass in dem entsprechenden Handwerk eine qualifizierte Fachkräftebasis gesichert wird. Der Austausch und die Weitergabe von Können, traditionellen Techniken und Fachwissen sind für den Erhalt und die Entwicklung eines Handwerks und eine qualitativ hochwertige handwerkliche Leistung unbedingt erforderlich. Ein solch essentieller Wissens- und Könnenstransfer ist aber nur möglich, wenn ausreichend Menschen eine entsprechende Ausbildung in dem Handwerk absolvieren. Nur dann können traditionelle Techniken und Fachwissen von erfahrenen Handwerkern weitergegeben, weiterentwickelt und somit dauerhaft erhalten werden. Mit der Abschaffung der Zulassungspflicht in den betroffenen Handwerken ist die Anzahl an Meisterbetrieben und auch an Auszubildenden und Gesellen seit 2004 gesunken. Ausbildung findet weit überwiegend aber nur in von Meistern geführten Handwerksbetrieben statt. Sinkt die Anzahl solcher Handwerksbetriebe, die ausbilden, weiter ab, wird das fachliche Wissen und Können des Handwerks auch an immer weniger Personen weitergegeben werden. Das immaterielle Kulturerbe kann dann verloren gehen.
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Dies ist weder für den Betroffenen noch die Verwaltung zielführend im Sinne einer schnellen und qualifizierten Antragsbearbeitung.
Drucksache 184/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik - Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit - COM(2019) 186 final
...
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik - Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit - COM(2019) 186 final
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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