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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quoten- oder Zufallsstichprobe"


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Drucksache 621/05 (Beschluss)

... Der Begriff "mathematischstatistisches Verfahren" lässt im Gegensatz zum Begriff "Zufallsverfahren" die Wahl des Verfahrens (Quoten- oder Zufallsstichprobe) offen. Denn ein Zufallsverfahren ist im Statistikrecht eine echte Zufallsstichprobe, d. h auch die Erhebung zum Modul Haushalte müsste methodisch als Zufallsstichprobe realisiert werden und könnte nicht als

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Drucksache 621/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu § 1

3. Zu § 2 Satz 1

4. Zu § 2 Satz 2

5. Zu § 6 Satz 1


 
 
 


Drucksache 621/1/05

... Der Begriff "mathematischstatistisches Verfahren" lässt im Gegensatz zum Begriff "Zufallsverfahren" die Wahl des Verfahrens (Quoten- oder Zufallsstichprobe) offen. Denn ein Zufallsverfahren ist im Statistikrecht eine echte Zufallsstichprobe, d. h auch die Erhebung zum Modul Haushalte müsste methodisch als Zufallsstichprobe realisiert werden und könnte nicht als Quotenstichprobe erfolgen. Die Erhebung zum Modul Haushalte mit Quotenstichprobe ist jedoch deutlich günstiger, da bei der Quotenstichprobe nur die durch den Mikrozensus bekannten Haushalte durchgesehen und aus ihnen anteilig Single- und Mehrpersonenhaushalte entsprechend der gesamten Landesbevölkerung ausgewählt werden. Müsste dagegen auch im Modul Haushalte die Erhebung mit Zufallsstichprobe erfolgen und aus allen Haushalten landesweit zufällig einige zur Befragung ausgewählt werden, wäre dies wegen der nötigen Beschaffung aller Adressen mit höheren Kosten verbunden. Deswegen erscheint die korrekte Formulierung im Gesetz sinnvoll.



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