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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quotenkürzungen"


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Drucksache 427/18

... Neben der Quotenkürzung haben die EU-Fischereiminister die Einführung einer Schonzeit während der Laichzeit des Dorsches im Februar und März sowie die Beschränkung der Freizeitfischerei durch die Festlegung einer Tageshöchstfangmenge ("Bag-limit") beschlossen, um eine rasche Erholung des Bestandes zu ermöglichen. Nach der jüngsten Bestandsanalyse des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) vom Mai 2018 ist diese inzwischen erfolgt.



Drucksache 285/18 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat kritisiert, dass eine Zahlung von Stillliegeprämien für Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag nicht vorgesehen ist. Damit ginge eine wichtige Möglichkeit verloren, auf deutliche Bestandsschwankungen und damit verbundene Quotenkürzungen mit zusätzlichen kurzfristigen Schonungsmaßnahmen zu reagieren und den Fischern für dafür notwendige Stillliegetage auf relativ unbürokratischem Weg eine Prämie zu zahlen. Mit entsprechenden Maßnahmen ist es in den letzten beiden Jahren gelungen, den deutlichen Quotenkürzungen bei Dorsch und Hering in der Ostsee zu begegnen und die existenzbedrohende Situation für die handwerkliche Ostseefischerei abzufedern.



Drucksache 285/1/18

... 14. Der Bundesrat kritisiert, dass eine Zahlung von Stillliegeprämien für Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag nicht vorgesehen ist. Damit ginge eine wichtige Möglichkeit verloren, auf deutliche Bestandsschwankungen und damit verbundene Quotenkürzungen mit zusätzlichen kurzfristigen Schonungsmaßnahmen zu reagieren und den Fischern für dafür notwendige Stillliegetage auf relativ unbürokratischem Weg eine Prämie zu zahlen. Mit entsprechenden Maßnahmen ist es in den letzten beiden Jahren gelungen, den deutlichen Quotenkürzungen bei Dorsch und Hering in der Ostsee zu begegnen und die existenzbedrohende Situation für die handwerkliche Ostseefischerei abzufedern.



Drucksache 310/11 (Beschluss)

... 4. als Alternative vorzuschlagen, Quotenkürzungen von 25 Prozent auf die Mitgliedstaaten zu beschränken, die ihrer Verpflichtung zur Datenlieferung nicht nachgekommen sind.



Drucksache 310/1/11

... 4. als Alternative vorzuschlagen, Quotenkürzungen von 25 Prozent auf die Mitgliedstaaten zu beschränken, die ihrer Verpflichtung zur Datenlieferung nicht nachgekommen sind.



Drucksache 534/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass zusätzliche staatliche Regelungsvorgaben zur Begrenzung der Angebotsmengen von Milch - Quotenkürzungen, Rücknahme der beschlossenen Quotenerhöhungen, Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten - trotz mehrfacher Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene offenbar nicht mehrheitsfähig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise


 
 
 


Drucksache 534/1/09

... Der Bundesrat stellt fest, dass zusätzliche staatliche Regelungsvorgaben zur Begrenzung der Angebotsmengen von Milch - Quotenkürzungen, Rücknahme der beschlossenen Quotenerhöhungen, Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten - trotz mehrfacher Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene offenbar nicht mehrheitsfähig sind.]



Drucksache 118/06

... 2. einer zeitweiligen Quotenkürzung nach Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. xxxx/2006 in einem zwischen dem Zuckerunternehmen und dem Betriebsinhaber bis spätesten 30. Juni 2006 abgeschlossenen Vertrag nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. xxxx/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 bestimmt ist, mit dem nach Maßgabe des Absatzes 3 festgesetzten Ausgleichsbetrag je Tonne Zucker multipliziert wird. In den Fällen, in denen der Betriebsinhaber einen Vertrag über die Lieferung von Zuckerrüben (Liefervertrag) mit einem Vermarkter abgeschlossen hat, der seinerseits unter den Voraussetzungen des Satzes 1 für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 einen Vertrag nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. xxxx/2006 mit dem Zuckerunternehmen abgeschlossen hat, wird die jeweils zwischen dem Vermarkter und dem Betriebsinhaber im Liefervertrag nach Maßgabe des Satzes 1 bestimmte Zuckermenge für die Berechnung nach Satz 1 zugrunde gelegt. In den Fällen, in denen der Betriebsinhaber einen Vertrag nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. xxxx/2006 für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 mit einem niederländischen Zuckerunternehmen abgeschlossen hat, wird die der Berechnung nach Satz 1 zugrunde zu legende Zuckermenge ermittelt, indem die in diesem Vertrag festgelegte nach der polarimetrischen Methode ermittelte Zuckermenge mit dem Faktor 0,875 multipliziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 543/05 (Beschluss)

... - - den Verzicht der Kommission auf dauerhafte Quotenkürzungen zum jetzigen Zeitpunkt,



Drucksache 555/05

... Bei den Erörterungen über die notwendigen wirtschaftlichen Anpassungen des Sektors wurde das Konzept der Übertragbarkeit von Quoten von einem Mitgliedstaat auf einen anderen sehr zurückhaltend aufgenommen. Damit werden obligatorische Quotenkürzungen zur Erhaltung des internen Marktgleichgewichts ab 2006/07 undurchführbar, insbesondere in Anbetracht der Feststellungen des WTO-Zuckerpanels.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/05




Begründung

1. Einleitung

2. vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Zucker

2.1. Laufzeit der Zuckerregelung

2.2. Preise

2.3. Quoten

2.4. Instrumente zur Sicherung des Marktgleichgewichts Übertragungsmechanismus

2.5. Sondermaßnahmen für die Chemie- und die Pharmaindustrie

2.6. Internationale Verpflichtungen

3. vorgeschlagene Massnahmen für die Umstrukturierung des EU-Zuckersektors

3.1. Umstrukturierungsregelung

3.2. Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

4. vorgeschlagene Massnahmen für die direkte Einkommensstützung für Zuckerrübenerzeuger

5. Haushaltsauswirkungen der Vorschläge für die Reform des Zuckersektors

Anhang 1
- Vorgeschlagene institutionelle Preise im EU-Zuckersektor

Anhang 2
- Mittelrahmen für die direkte Einkommensstützung für Landwirte

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Binnenmarkt

Kapitel 1
Preise

Artikel 3
Referenzpreise

Artikel 4
Mitteilung der Preise

Artikel 5
Mindestpreis für Zuckerrüben

Artikel 6
Branchenvereinbarungen und Verträge

Kapitel 2
Erzeugung IM Rahmen der Quoten

Artikel 7
Zuteilung der Quoten

Artikel 8
Zusätzliche Zuckerquote

Artikel 9
Zusätzliche Isoglucosequote

Artikel 10
Verwaltung der Quote

Artikel 11
Neuzuteilung der nationalen Quote

Kapitel 3
Erzeugung ausserhalb der Quoten

Artikel 12
Geltungsbereich

Artikel 13
Industriezucker

Artikel 14
Übertragung von Überschusszucker

Artikel 15
Überschussbetrag

Kapitel 4
Marktverwaltung

Artikel 16
Produktionsabgabe

Artikel 17
Zugelassene Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 18
Private Lagerhaltung

Artikel 19
Marktrücknahme von Zucker

Artikel 20
Lagerhaltung im Rahmen sonstiger Maßnahmen

Titel III
Handel mit Drittländern

Kapitel 1
gemeinsame Vorschriften für Ein- und Ausfuhren

Artikel 21
Kombinierte Nomenklatur

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 24
Aktiver Veredelungsverkehr

Artikel 25
Schutzmaßnahme

Kapitel 2
Vorschriften für Einfuhren

Artikel 26
Einfuhrzölle

Artikel 27
Verwaltung der Einfuhren

Artikel 28
Zollkontingente

Artikel 29
Traditioneller Versorgungsbedarf für die Raffination

Artikel 30
Garantiepreis

Artikel 31
Verpflichtungen aus dem Zuckerprotokoll

Kapitel 3
Vorschriften für Ausfuhren

Artikel 32
Geltungsbereich der Ausfuhrerstattungen

Artikel 33
Festsetzung der Ausfuhrerstattung

Artikel 34
Ausfuhrbegrenzungen

Artikel 35
Ausfuhreinschränkungen

Titel IV
allgemeine und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Staatliche Beihilfe

Artikel 37
Störungsklausel

Artikel 38
Mitteilungen

Artikel 39
Verwaltungsausschuss für Zucker

Artikel 40
Durchführungsbestimmungen

Artikel 41
Änderung der Verordnung (EG) Nr /2005

Artikel 42
Besondere Maßnahmen

Artikel 43
Finanzielle Bestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 44
Übergangsmaßnahmen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang I
Standardqualitäten

Anhang II
Bedingungen für den Zuckerrübenkauf

Abschnitt I

Abschnitt II

Abschnitt III

Abschnitt IV

Abschnitt V

Abschnitt VI

Abschnitt VII

Abschnitt VIII

Abschnitt IX

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Anhang III
nationale und regionale Quoten

Anhang IV
ZUSÄTZLICHE Zuckerquoten

Anhang V
Modalitäten für die Übertragung von Zucker- oder Isoglucose-Quoten

Anhang VI
Staaten GEMÄSS Artikel 2 Absatz 11

Anhang VII
Verarbeitungserzeugnisse

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I wird nach der Zeile für Hopfen folgende Zeile eingefügt:

2. Anhang II erhält folgende Fassung:

3. Dem Anhang VI wird folgende Zeile angefügt:

4. Dem Anhang VII wird folgender Abschnitt angefügt:

5. Anhang VIII erhält folgende Fassung:

6. Anhang VIIIa erhält folgende Fassung:

Vorschlag

Artikel 1
Befristeter Umstrukturierungsfonds

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Artikel 3
Umstrukturierungsbeihilfen

Artikel 4
Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

Artikel 5
Höchstbeträge

Artikel 6
Befristeter Umstrukturierungsbetrag

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Spezifische Maßnahmen

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/05

... - - den Verzicht der Kommission auf dauerhafte Quotenkürzungen zum jetzigen Zeitpunkt,


 
 
 


Drucksache 566/1/04

... - Durch die in den Reformvorschlägen vorgesehenen Preis- und Quotenkürzungen ergeben sich massive Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte und die Strukturen im ländlichen Raum. Viele Zuckerrübenanbaubetriebe werden zur Einkommenssicherung ein zweites Einkommensstandbein entwickeln müssen. Vielfach sind entsprechende außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zumindest kurzfristig nicht verfügbar.



Drucksache 566/04 (Beschluss)

... - Durch die in den Reformvorschlägen vorgesehenen Preis- und Quotenkürzungen ergeben sich massive Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte und die Strukturen im ländlichen Raum. Viele Zuckerrübenanbaubetriebe werden zur Einkommenssicherung ein zweites Einkommensstandbein entwickeln müssen. Vielfach sind entsprechende außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zumindest kurzfristig nicht verfügbar.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.