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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quotenpflicht"


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Drucksache 399/19

... Erdöl und Erdölerzeugnisse sind im Umfang von 90 Tagen der Nettorohmineralölimporte eines Landes zu bevorraten. Damit ist die zu bevorratende Menge u.a. auch abhängig von der Wirtschaftsentwicklung eines Landes. Die jährlichen Bevorratungsquotenpflichten variieren. Eine weitere Spezifizierung der Entwicklung von Kosten und deren Auswirkungen auf Einzelpreise, Preisniveau und für den Verbraucher wäre daher rein spekulativ.



Drucksache 580/16

... enthaltene Gewährleistungspflicht, die als solche nicht sanktionierbar ist, als konkrete Anforderung für das Inverkehrbringen. Damit wird eine der Kernpflichten der EU-verordnung dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechend in einer Weise geregelt, die eine Sanktionierung (als Straftat) zulässt. Um die Einhaltung der Quotenpflicht zu gewährleisten ist eine angemessene Sanktionierung von Übertretungen unabdingbar. Die Sanktionsmöglichkeit ist insbesondere auch deshalb erforderlich, weil die in Artikel 25 Absatz 2 der VO vorgesehene Quotenkürzung keine Abschreckungswirkung erzeugt für Fälle des Inverkehrbringens ohne Quote ohne Wiederholungsabsicht. In Satz 2 werden die in der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 41/13

... Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine weiteren Bürokratiekosten. Für die Erzeuger Erneuerbarer Energien entstehen Kosten angesichts der notwendigen Registrierung. Insoweit greift jedoch ein entlastendes Privileg für Kleinanlagen in § 18 Nr. 2. Durch dieses Gesetz werden keine sonstigen Informationspflichten für die Wirtschaft geschaffen, die über die für alle Quotenpflichtigen geltenden Informationspflichten hinausgehen. Die Informationspflicht für die Übertragungsnetzbetreiber aus § 48

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 330/12

... sind in die Berechnungsgrundlage für die Einhaltung der Quote mit einzubeziehen. Dies ergibt sich bereits aus der gewählten Formulierung, die nicht zwischen entsandten und nichtentsandten Mitgliedern unterscheidet. Diese Regelung ist auch verfassungsgemäß: nähme man die Entsandten vom Anwendungsbereich der Mindestquote aus, verbliebe auf Seiten der Anteilseigner (insbesondere in paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten) ein zu geringer Anwendungsbereich, um zu einer spürbaren Erhöhung des Frauenanteils zu führen. Eine Aufteilung der je Geschlecht zu vergebenden Sitze zwischen entsandten und nichtentsandten Mitgliedern nach Geschlechtern haben die Anteilseigner (gegebenenfalls per Satzung) untereinander zu regeln, gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich das Ergebnis. Dadurch findet auch keine unzumutbare Einschränkung der Rechte der entsendenden Aktionäre oder der Hauptversammlung statt; zwar beeinflusst immer die zeitlich zuerst stattfindende Handlung (Festlegung der entsandten oder frei gewählten Mitglieder) die jeweils andere, weil die Quote nur bei einer Gesamtbetrachtung einzuhalten ist. Allerdings darf gemäß § 101 Absatz 2 Satz 4 AktG höchstens ein Drittel der von den Anteilseignern zu besetzenden Aufsichtsratsmitgliedern von bestimmten Aktionären entsandt werden, so dass den übrigen Anteilseignern aufgrund des jeweils verbleibenden Entscheidungsspielraums von mindestens einem Mitglied je Teilgremium immer noch ein Rest an Wahlfreiheit verbleibt. Sofern aufgrund vorangegangener Wahlen der Hauptversammlung das Entscheidungsrecht der entsendenden Aktionäre eingeschränkt wird, ist dies ebenfalls keine unzumutbare Einschränkung, obwohl sich hier der Fall ergeben kann, dass die Vertreter der übrigen Aktionäre ausschließlich demselben Geschlecht angehören und deswegen die entsandten Mitglieder zur Einhaltung der Quote dem anderen Geschlecht angehören müssen. Grundsätzlich liegt dem Gesetzentwurf nämlich die Annahme zugrunde, dass allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht per se keine schlechtere Eignung zur Besetzung eines Aufsichtsratspostens begründen kann. Auch kann vor dem Hintergrund der Aufgaben des Aufsichtsrats, die häufig als Nebentätigkeit ausgeübt werden, nicht grundsätzlich angenommen werden, dass sich hierfür keine hinreichend geeignete Person des jeweils benötigten Geschlechts finden lasse. Dies gilt auch für Fälle, in denen die öffentliche Hand zur Entsendung berechtigt ist, der als Grundrechtsverpflichteter ohnehin in besonderem Maße die Förderung gleichberechtigter Teilhabe obliegt (die besondere Verpflichtung, auf eine gleichberechtigte Teilhabe hinzuwirken, wird aus § 1 BGremBG deutlich und ist in entsprechenden landesgesetzlichen Regelung ebenso zu regeln). Sofern Einzelfälle ausnahmsweise eine abweichende Beurteilung verlangen (dies ist möglicherweise denkbar, wenn entsandte Mitglieder per Satzung einer bestimmten Familie angehören müssen), ist dies über die Härtefallregelung, nicht aber über eine generelle Ausnahme von der Mindestquotenpflicht zu lösen. Aus diesen Gründen ist die Einbeziehung entsandter Mitglieder zumutbar.



Drucksache 830/08

... Ein Lösungsansatz für diese Problematik besteht darin, auch in den Fällen des Verkaufs sowie der Verlagerung von EBV-Mengen diese für den Wälzpartner und nachgelagerte Vertriebsstufen von der Quotenpflicht zu befreien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37a
Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung.

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 37f
Pflichten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 66a
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

6. Befristung

7. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 621/06

... e durch eine unternehmensbezogene Quotenpflicht einen Beitrag zum Subventionsabbau und zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.