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59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ratsverfahren"


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Drucksache 75/1/20

... 3.[c) Der Bundesrat bedauert, dass diese Regelungen von der Bundesregierung nicht in einem eigenen Gesetz vorgelegt wurden. Die Einbringung als Änderungsanträge aus dem Deutschen Bundestag zum GKV-FKG führt zu einer Umgehung eines vollständigen Bundesratsverfahrens und verhindert so eine umfassende Beteiligung der Länder bei der wichtigen Frage der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung weitere erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit unter angemessener Beteiligung der Länder zu prüfen.]



Drucksache 98/1/20

... für alle Betroffenen zukunftssicher und praktikabel zu machen. Durch das Vorgehen des Bundes zur Erarbeitung der Verordnung wurde eine Mitwirkung der Länder im Bundesratsverfahren de facto verhindert.



Drucksache 75/20 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat bedauert, dass diese Regelungen von der Bundesregierung nicht in einem eigenen Gesetz vorgelegt wurden. Die Einbringung als Änderungsanträge aus dem Deutschen Bundestag zum GKV-FKG führt zu einer Umgehung eines vollständigen Bundesratsverfahrens und verhindert so eine umfassende Beteiligung der Länder bei der wichtigen Frage der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung weitere erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit unter angemessener Beteiligung der Länder zu prüfen.



Drucksache 608/1/19

... bb) Die Bundesregierung hat in ihrem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Der Bund verfügt über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO



Drucksache 279/1/19

... Darüber hinaus ist die Befassung des Vermittlungsausschusses angezeigt, da insgesamt die Anregungen aus dem Bundesratsverfahren in zu geringem Umfang aufgegriffen und im Bundestagsverfahren neue Regelungen eingebracht wurden, mit denen der Bundesrat sich bisher nicht im Einzelnen auseinandersetzen konnte.



Drucksache 456/19 (Beschluss)

... 2. Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Finanztableau vorzulegen und darin darzulegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben werden.



Drucksache 456/1/19

... b) Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Finanztableau vorzulegen und darin darzulegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben werden.



Drucksache 275/1/19

... Darüber hinaus ist die Befassung des Vermittlungsausschusses angezeigt, da insgesamt die Anregungen aus dem Bundesratsverfahren in zu geringem Umfang aufgegriffen und im Bundestagsverfahren zahlreiche neue Regelungen eingebracht wurden, mit denen der Bundesrat sich bisher nicht im Einzelnen auseinandersetzen konnte.



Drucksache 514/1/19

... b) Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bund über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO



Drucksache 420/19

... § 556g BGB ist dahingehend zu ändern, dass eine Rüge nicht mehr Voraussetzung für die Rückforderung zu viel gezahlter Miete ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Regelungen zur Mietpreisbremse evaluieren lassen. Der Endbericht der Evaluation der Mietpreisbremse ("Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse)") des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) kommt zu dem Schluss, dass der bei Erlass der Mietpreisbremse bestehende Handlungsbedarf fortbesteht (Evaluationsbericht S. 42, abrufbar unter www.bmjv.de). Weiter kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse eine moderate Verlangsamung des Mietanstiegs bewirkt hat und angesichts der bestehenden Sachlage verlängert werden sollte (Evaluationsbericht, Zusammenfassung vor Seite 1 sowie S. 45/46). Nach dem Ergebnis der Evaluation setzt die Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Fassung aber ökonomische Fehlanreize für Vermieterinnen und Vermieter, sich nicht an das Gesetz zu halten, da derzeit lediglich die Rückzahlung der ab dem Zeitpunkt einer berechtigten Rüge zu viel bezahlten Mieten droht und alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Mietzahlungen davon unberührt bleiben (Evaluationsbericht S. 43 - die dort erwähnte Qualifizierung der Rüge ist nach dem Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG vom 18.12.2018 nicht mehr erforderlich). Dies bedeutet nach der Studie, dass sich Vermieterinnen und Vermieter bei einer Missachtung des Gesetzes ökonomisch nur besser stellen können. Dieser Anreiz sei für die faktische Geltung des Gesetzes kontraproduktiv und sollte durch eine Regelung ersetzt werden, die eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete bis zum Beginn des Vertragsverhältnisses erfordert (Evaluationsbericht S. 43/44). Diese Forderung ist aus dem Länderkreis auch bereits im Bundesratsverfahren im Rahmen des Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG vom 18.12.2018 erhoben worden.



Drucksache 514/19 (Beschluss)

... b) Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bund über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO



Drucksache 517/1/19

... Ausweislich der Begründung soll durch die Formulierung "der abgegebenen Stimmen" klargestellt werden, dass nur Ja- und Nein-Stimmen zu berücksichtigen und Enthaltungen nicht zu zählen sind. Damit wird von üblichen - auch in Bundesratsverfahren gemäß Artikel 52 Absatz 3 GG - normierten Verfahren, dass alle Stimmen, also auch die Enthaltungen, berücksichtigt werden, abgewichen. Wenn Enthaltungen nicht gezählt werden, verändert sich die Anzahl der erforderlichen Stimmen für eine Dreiviertelmehrheit und zugleich das relative Gewicht der Stimmen. Dies kann zu einer Unwucht zulasten von Positionen der kleinen Länder führen.



Drucksache 423/4/18

... Das Konzept zur Fachkunde ist nicht ausgereift. In der Verordnung werden Ärztegruppen für kosmetische Zwecke ausgeschlossen, obwohl sie medizinisch indizierte Eingriffe ohne Nachweis einer besonderen Fachkunde durchführen können, z.B. Fachärzte für Augenheilkunde. Im Rahmen der Anhörung insbesondere auch begleitend zum Bundesratsverfahren sind zahlreiche Nachfragen und Problemstellungen von Verbänden und Institutionen eingegangen. Daraus wird geschlossen, dass bei zielgerichteter Umsetzung der Regelungen unverhältnismäßig hoher Klärungsbedarf auf die Überwachungsbehörden zukommen würde, wobei der Vollzug in den Ländern erst noch geregelt werden muss und Einarbeitungsbedarf bzw. Aus- und Fortbildung des Personals erforderlich ist.



Drucksache 423/1/18

... Es erscheint notwendig, diese Regelungen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung später in Kraft zu setzen, da im Rahmen der Anhörung und des Bundesratsverfahrens zahlreiche Nachfragen und Problemdarstellungen von Verbänden und Institutionen eingegangen sind. Daraus muss geschlossen werden, dass für die zielgerichtete Umsetzung dieser Regelungen eine verstärkte Kommunikation mit zukünftigen Normadressaten notwendig ist. Zudem muss der Vollzug in den Ländern geregelt werden; hierzu sind die Zuständigkeiten festzulegen und bekanntzugeben, damit zukünftige Anzeigen bei der entsprechenden Vollzugsbehörde eingehen und der Vollzug gewährleistet wird. Aufgrund der neuen Regelungen ist gegebenenfalls zusätzliches Personal und in jedem Falle eine entsprechende Einarbeitung bzw. Aus- und Fortbildung des Personals für den Vollzug erforderlich.



Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Es erscheint notwendig, diese Regelungen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung später in Kraft zu setzen, da im Rahmen der Anhörung und des Bundesratsverfahrens zahlreiche Nachfragen und Problemdarstellungen von Verbänden und Institutionen eingegangen sind. Daraus muss geschlossen werden, dass für die zielgerichtete Umsetzung dieser Regelungen eine verstärkte Kommunikation mit zukünftigen Normadressaten notwendig ist. Zudem muss der Vollzug in den Ländern geregelt werden; hierzu sind die Zuständigkeiten festzulegen und bekanntzugeben, damit zukünftige Anzeigen bei der entsprechenden Vollzugsbehörde eingehen und der Vollzug gewährleistet wird. Aufgrund der neuen Regelungen ist gegebenenfalls zusätzliches Personal und in jedem Falle eine entsprechende Einarbeitung bzw. Aus- und Fortbildung des Personals für den Vollzug erforderlich.



Drucksache 455/1/17

... Das in der Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung - SchwBadebwV, vgl. BR-Drucksache 748/02) geregelte Verfahren ist gegenwärtig noch offen. In der 783. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2002 wurde der Punkt (TOP 34) von der Tagesordnung abgesetzt. Allein Bedenken hinsichtlich der Kostenauswirkungen für Betreiber von Anlagen, die eventuell den Vorgaben der Verordnung nicht gerecht werden, ließen das Verfahren damals nicht zum Abschluss bringen. 15 Jahre später sollten allein fiskalische Aspekte keine Rolle spielen. Ansonsten würde daraus gesundheitspolitisch das Signal ausgesendet werden, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Schwimm- oder Badebeckenanlagen in die Beliebigkeit der finanziellen Aufwände der Betreiber solcher Anlagen gestellt wird. Unter Umständen könnte auch die notwendige Überwachung den haushalterischen Einsparungen soweit unterliegen, dass der Schutz der Bevölkerung vor wasserbürtigen Erkrankungen nicht mehr gewährleistet ist. Um dem entgegenzuwirken ist das oben genannte Bundesratsverfahren mit einer aktualisierten Rechtsverordnung unter Beachtung des mittlerweile fortgeschriebenen Regelwerkes (hier: DIN 19643 vom November 2012) "Aufbereitung von Schwimmund Badebeckenwasser" und unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) "Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung" neu zu beleben und zügig zum Abschluss zu bringen.



Drucksache 455/17 (Beschluss)

... Unter Umständen könnte auch die notwendige Überwachung den haushalterischen Einsparungen soweit unterliegen, dass der Schutz der Bevölkerung vor wasserbürtigen Erkrankungen nicht mehr gewährleistet ist. Um dem entgegenzuwirken ist das oben genannte Bundesratsverfahren mit einer aktualisierten Rechtsverordnung unter Beachtung des mittlerweile fortgeschriebenen Regelwerkes (hier: DIN 19643 vom November 2012) "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" und unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) "Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung" neu zu beleben und zügig zum Abschluss zu bringen.



Drucksache 87/16 (Beschluss)

... den notwendigen Abschluss zur vollständigen Umsetzung des EU-Vergaberichtlinienpaketes (2014/23 bis 25/EU) bis zum 18. April 2016, insoweit ist die Fristverkürzung im Bundesratsverfahren gerechtfertigt. Der Bundesrat ist sich seiner Verantwortung bewusst, ein fristgerechtes Inkrafttreten der VergRModVO sicherzustellen.



Drucksache 318/1/16

... Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur eingeschränkt beteiligt worden ist. Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Beiträge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundesratsverfahren geboten gewesen.



Drucksache 645/1/16

... Die Verwendung von Laktase erfolgt nunmehr schon seit einigen Jahren auf Grund von Ausnahmegenehmigungen nach § 4 Milch- und Margarinegesetz. Die Verwendung von Laktase hat sich mittlerweile in der Praxis bewährt und ist von erheblichem wirtschaftlichen Interesse. Vor diesem Hintergrund soll die Verwendung von Laktase, aber auch von Inulin und Zitrusfaser in den Produktverordnungen erlaubt werden. Hierfür besteht Zeitdruck, weil die ersten Ausnahmegenehmigungen zum Ende des Jahres nach jetzt zwölf Jahren auslaufen und gemäß § 4 Absatz 3 Milch- und Margarinegesetz nicht mehr verlängert werden können. Diesem Zeitdruck geschuldet sollen die Milcherzeugnisverordnung (Artikel 3) und die Käseverordnung (Artikel 4) im Rahmen des Bundesratsverfahrens zur "Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger" geändert werden.



Drucksache 318/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bedauert aber, dass er hierzu nur eingeschränkt beteiligt worden ist. Vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Finanzierung der GKV-Beiträge von ALG II-Beziehern durch den Bund sowie des Anstiegs des ALG II-Bezugs durch Flüchtlinge wäre eine ausführlichere Diskussion in einem regulären Bundesratsverfahren geboten gewesen.



Drucksache 715/1/16

... b) Die aufgeführten Bedenken machen deutlich, wie wichtig eine reguläre sorgfältige Prüfung und Beratung dieser Regelungen gewesen wäre. Das im vorliegenden Fall gewählte Verfahren, insbesondere die Verbindung der einkommensteuerrechtlichen Regelungen mit den marktordnungsrechtlichen Vorschriften sowie die Einbringung als Fraktionsinitiative haben verhindert, dass eine sorgfältige Prüfung der aufgezeigten Probleme im Bundesratsverfahren durchgeführt werden konnte.



Drucksache 87/1/16

... den notwendigen Abschluss zur vollständigen Umsetzung des EU-Vergaberichtlinienpaketes (2014/23 bis 25/EU) bis zum 18. April 2016, insoweit ist die Fristverkürzung im Bundesratsverfahren gerechtfertigt. Der Bundesrat ist sich seiner Verantwortung bewusst, ein fristgerechtes Inkrafttreten der VergRModVO sicherzustellen.



Drucksache 128/14

... Zwar sieht das EUZBLG in § 7 Abs. 1 vor, dass die Bundesregierung „auf Verlangen des Bundesrates“ von den ihr nach dem AEUV zustehenden Klagemöglichkeiten Gebrauch macht, soweit die Länder „durch ein Handeln oder Unterlassen von Organen der Union“ in Bereichen ihrer Gesetzgebungsbefugnisse betroffen sind; entsprechendes gilt, wenn die Bundesregierung im Verfahren vor dem Gerichtshof Gelegenheit zur Stellungnahme hat (§ 7 Abs. 2 EUZBLG). Allerdings ist die Durchführbarkeit eines Bundesratsverfahrens von dem Hintergrund der engen Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen vor dem Gerichtshof in der Praxis zu hinterfragen. Dies zeigte sich auch im vorliegenden Fall – zu dem Zeitpunkt, als deutlich wurde, dass eine Weiterleitung der Stellungnahme des Landes nicht erfolgt war, war ein entsprechendes Bundesratsverfahren wegen der zwischenzeitlich abgelaufenen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme nicht mehr erfolgversprechend.



Drucksache 128/1/14

... Allerdings ist die Durchführbarkeit eines Bundesratsverfahrens von dem Hintergrund der engen Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen vor dem Gerichtshof in der Praxis zu hinterfragen. Dies zeigte sich auch im vorliegenden Fall - zu dem Zeitpunkt, als deutlich wurde, dass eine Einbringung der Rechtsposition des Landes durch die Bundesregierung nicht erfolgt war, war ein entsprechendes Bundesratsverfahren wegen der zwischenzeitlich abgelaufenen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme nicht mehr erfolgversprechend.



Drucksache 263/13

... , S. 33 f.). Damit besteht kein zwingender Bedarf mehr für den Erlass von Eilverordnungen ohne Bundesratsverfahren. Der Erlass von Rechtsverordnungen für Krisenzeiten nach § 79 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates bleibt weiterhin möglich.



Drucksache 447/3/13

... 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst unter Berücksichtigung der in diesem Bundesratsverfahren unterbreiteten Lösungsansätze grundlegende Änderungen des bestehenden Instrumentariums zur Berücksichtigung von Investitionskosten während der Regulierungsperiode vorzuschlagen. Ziel sollte es dabei sein, einerseits dem teilweise noch geltend gemachten öffentlichen Diskussionsbedarf über die Einzelheiten eines solchen neuen Mechanismus Rechnung zu tragen, andererseits aber den Dialog zügig fortzuführen und eine möglichst rasche Änderung der



Drucksache 71/13 (Beschluss)

... Der neue Absatz 3 enthält eine der Kernforderungen von Länderseite im Rahmen des Bundesratsverfahrens bzgl. der Ratifizierung des sog. Fiskalvertrags. Diese hat Eingang gefunden in die Bund-/Länder-Einigung zum Fiskalpakt (vgl. BR-Drs. 400/12(B) vom 29. Juni 2012). Im Hinblick auf die Verantwortung des Bundes für seine Verhandlungsführung im Rahmen des Fiskalvertrags vor dem Hintergrund der soeben im



Drucksache 71/1/13

... Der neue Absatz 3 enthält eine der Kernforderungen von Länderseite im Rahmen des Bundesratsverfahrens bzgl. der Ratifizierung des sog. Fiskalvertrags. Diese hat Eingang gefunden in die Bund-/Länder-Einigung zum Fiskalpakt (vgl. BR-Drs. 400/12(B) vom 29. Juni 2012). Im Hinblick auf die Verantwortung des Bundes für seine Verhandlungsführung im Rahmen des Fiskalvertrags vor dem Hintergrund der soeben im



Drucksache 808/12

... Zusätzlich werden mit dieser Verordnung Folgeänderungen durchgeführt, die im Bundesratsverfahren bei der Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung vom 17.10.2011 (BGBl. I S. 2066) unterblieben sind.



Drucksache 698/1/12

... Der neue Absatz 3 enthält eine der Kernforderungen von Länderseite im Rahmen des Bundesratsverfahrens bzgl. der Ratifizierung des sog. Fiskalvertrags. Diese hat Eingang gefunden in die Bund-/Länder-Einigung zum Fiskalpakt (vgl. BR-Drs. 400/1/12 vom 29. Juni 2012). Im Hinblick auf die Verantwortung des Bundes für seine Verhandlungsführung im Rahmen des Fiskalvertrags vor dem Hintergrund der soeben im



Drucksache 571/12 (Beschluss)

... Der neue Absatz 3 enthält eine der Kernforderungen von Länderseite im Rahmen des Bundesratsverfahrens bzgl. der Ratifizierung des sog. Fiskalvertrags. Diese hat Eingang gefunden in die Bund-/Länder-Einigung zum Fiskalpakt (vgl. BR-Drs. 400/1/12 vom 29. Juni 2012). Im Hinblick auf die Verantwortung des Bundes für seine Verhandlungsführung im Rahmen des Fiskalvertrags vor dem Hintergrund der soeben im



Drucksache 571/1/12

... Der neue Absatz 3 enthält eine der Kernforderungen von Länderseite im Rahmen des Bundesratsverfahrens bzgl. der Ratifizierung des sog. Fiskalvertrags. Diese hat Eingang gefunden in die Bund-/Länder-Einigung zum Fiskalpakt (vgl. BR-Drs. 400/1/12 vom 29. Juni 2012). Im Hinblick auf die Verantwortung des Bundes für seine Verhandlungsführung im Rahmen des Fiskalvertrags vor dem Hintergrund der soeben im



Drucksache 603/12

... Mehraufwandes der Verwaltung und der sonstigen Kosten. Er erwartet, dass Bund und Länder den Mehraufwand im weiteren Bundesratsverfahren ermitteln.



Drucksache 529/10 (Beschluss)

... Durch die Änderungen im Bundesratsverfahren zur BR-Drucksache 80/10 zur Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts wurden unbeabsichtigt Regelungen gestrichen, die für die sachgerechte Durchführung der Trichinenprobenentnahme bei erlegtem Wild durch den Jäger und deren amtliche Überwachung erforderlich sind. Die jetzige Regelung betrifft jedoch nur Wild, das nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 fällt.



Drucksache 673/10

... -WSG) entsprechende Anträge Hamburgs und Berlins von der Mehrheit der Länder im Bundesratsverfahren abgelehnt worden.



Drucksache 696/1/09

... Die Neuformulierung erfolgte auf Hinweis eines Landes im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und wurde vor allem mit technischen Gegebenheiten begründet ohne dass die Erforderlichkeit der in Frage stehenden Angabe in der Verwaltungspraxis überprüft wurde. Die zwischenzeitlich erfolgte Änderung im Bereich des Entwurfs der PStG-VwV könnte daher im Rahmen des Bundesratsverfahrens wieder rückgängig gemacht werden und würde dann wiederum zu unterschiedlichen Regelungen der gleichen Rechtsmaterie führen, was dem Grundsatz der einheitlichen Regelung gleicher Rechtsmaterien in unterschiedlichen Rechtsbereichen widerspräche.



Drucksache 716/09

... Die Willensbildung der Länder bleibt dem Bundesratsverfahren vorbehalten. Ein neuer Sachstand auf Ebene der Europäischen Union kann eine erneute Befassung erforderlich machen.



Drucksache 696/09 (Beschluss)

... Die Neuformulierung erfolgte auf Hinweis eines Landes im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und wurde vor allem mit technischen Gegebenheiten begründet ohne dass die Erforderlichkeit der in Frage stehenden Angabe in der Verwaltungspraxis überprüft wurde. Die zwischenzeitlich erfolgte Änderung im Bereich des Entwurfs der PStG-VwV könnte daher im Rahmen des Bundesratsverfahrens wieder rückgängig gemacht werden und würde dann wiederum zu unterschiedlichen Regelungen der gleichen Rechtsmaterie führen, was dem Grundsatz der einheitlichen Regelung gleicher Rechtsmaterien in unterschiedlichen Rechtsbereichen widerspräche.



Drucksache 5/08

... (1) Die Erwerbsmöglichkeit für Waldflächen nach § 3 Abs. 4 sowie nach § 3 Abs. 8 in der bis zum ... [ einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes ] geltenden Fassung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2007. Sofern zu diesem Zeitpunkt ein Beiratsverfahren noch nicht abgeschlossen oder ein Klageverfahren über den begünstigten Erwerb von Waldflächen anhängig ist, endet die Erwerbsmöglichkeit nach diesen Regelungen innerhalb von sechs Monaten nach rechtskräftigem Abschluss der jeweiligen Verfahren.



Drucksache 844/08

... Im Rahmen des Bundesratsverfahrens war durch einen Änderungsantrag der Länder der im Referentenentwurf als meldepflichtige Angabe vorgesehene Geburtsname in § 5 Satz 1 Nr. 1 gestrichen worden (vgl. BR-Drs. 207/07 (Beschluss), dort Ziffer 4). Mit der Streichung der Angabe "



Drucksache 162/2/06

... durch Einfügen von Vorschriften über die Anforderungen an Partikelminderungssysteme für Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf für die Vorschriften für Partikelminderungssysteme für Nutzfahrzeuge und die Ergänzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften für PKW für sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt würde. Dieser Entwurf ging einigen Ländern auf Arbeitsebene zu. Die formelle Länderanhörung steht jedoch aus. Eine Terminierung für das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesjährigen Messergebnisse für den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte verzeichnen. Maßnahmen der Länder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollständiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade für vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalteplänen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen muss für die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen für sie eine Nachrüstung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften für Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschlägige Produktion gehen muss.



Drucksache 179/06

... - Bund und Länder nutzen regelmäßige Sitzungen des EU-Ausschusses des Bundesrates - bei Bedarf bzw. Verlangen einer Seite auch in politischer Besetzung - zu einem frühzeitigen Austausch über aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene. Die Willensbildung der Länder bleibt dem regulären Bundesratsverfahren vorbehalten. Ein neuer Sachstand auf EU-Ebene kann eine erneute Befassung erforderlich machen.



Drucksache 704/1/05

... (BR-Drs. 703/05) im Rahmen des Bundesratsverfahrens.



Drucksache 14/05 (Beschluss)

... Die Änderung folgt dem entsprechenden Ansatz in der DeponieV, der im Ergebnis des damaligen Bundesratsverfahrens gewählt wurde. Da für die DK 0 keine Oberflächenabdichtung gefordert ist, erfolgte eine Orientierung der Zuordnungswerte an denen für den offenen Einbau außerhalb von Deponien.



Drucksache 616/1/05

... es von 1957 vor. Das Vorhaben mit der Umstellung auf elektronische Register ist komplex. Zahlreiche Fragestellungen sind im Rahmen der Länderbeteiligung bei der Vorbereitung des Entwurfs nicht aufgegriffen worden und werden nun im Bundesratsverfahren weiterverfolgt.



Drucksache 14/1/05

... Die Änderung folgt dem entsprechenden Ansatz in der DeponieV, der im Ergebnis des damaligen Bundesratsverfahrens gewählt wurde. Da für die DK 0 keine Oberflächenabdichtung gefordert ist, erfolgte eine Orientierung der Zuordnungswerte an denen für den offenen Einbau außerhalb von Deponien.



Drucksache 902/05 (Beschluss)

... Entweder muss für alle Maßnahmen mit neu zu erhebenden Daten das Ratsverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 322/97 angewandt werden (z.B. durch entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 7 des Vorschlags), oder - sofern die Kommission das Ausschussverfahren für den Gesamtbereich des Verordnungsvorschlags beibehalten will - es muss für alle in den drei Bereichen (Artikel 3) möglichen statistischen Maßnahmen ausgeschlossen werden, dass neue Erhebungen nötig werden oder zusätzliche Kosten für die Mitgliedstaaten anfallen.



Drucksache 902/1/05

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass durch den vorliegenden Verordnungsvorschlag potentiell eine Vielzahl statistischer Einzelmaßnahmen abgedeckt werden sollen, für die Daten neu erhoben werden müssten. Angesichts dieser Sachlage sieht der Bundesrat zwei Gestaltungsmöglichkeiten für den Verordnungsvorschlag: Entweder muss für alle Maßnahmen mit neu zu erhebenden Daten das Ratsverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 322/97 angewandt werden (z.B. durch entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 7 des Vorschlags), oder - sofern die Kommission das Ausschussverfahren für den Gesamtbereich des Verordnungsvorschlags beibehalten will - es muss für alle in den drei Bereichen (Artikel 3) möglichen statistischen Maßnahmen ausgeschlossen werden, dass neue Erhebungen nötig werden oder zusätzliche Kosten für die Mitgliedstaaten anfallen.



Drucksache 910/05

... Der europäische Bürger hat ein Recht auf effiziente, transparente und dienstleistungsorientierte öffentliche Institutionen. Die Kommission unterstützt daher Bemühungen um mehr Transparenz auf allen Ebenen der EU-Organe, wozu auch ihre eigene Europäische Transparenzinitiative gehört. Im Hinblick auf den Rat beschloss der Europäische Rat von Sevilla die Öffnung der Ratssitzungen für die Öffentlichkeit, wenn der Rat als Mitgesetzgeber handelt. Diese Vorschriften sind in der Geschäftsordnung des Rates festgelegt. Hierdurch werden die Abstimmungsergebnisse und das Abstimmungsverhalten bei den wichtigsten Vorschlägen für die Öffentlichkeit transparenter. Diese Verpflichtungen sind noch nicht in die Praxis umgesetzt. Der britische Ratsvorsitz prüft gegenwärtig eine Reihe von Möglichkeiten, um die Ratsverfahren transparenter zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/05




1. Einleitung

2. Ziele von PLAN D

Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Europäische Union

Zielgruppen und moderne Medien

Eine langfristige Verpflichtung

Aktives Zuhören für mehr Engagement

3. Unterstützung der Diskussionen IN den Mitgliedstaaten

3.1. Veranstaltung von Diskussionen in den Mitgliedstaaten

3.2. Inhalt

3.3. Feedback

4. Initiativen auf Gemeinschaftsebene

4.1. Anregung einer umfassenderen öffentlichen Diskussion

4.1.1. Besuche von Kommissionsmitgliedern in den Mitgliedstaaten

4.1.2. Verfügbarkeit der Kommissionsmitglieder für die nationalen Parlamente

4.1.3. Bürgerfreundliche Vertretungen

4.1.4. Die Nutzung von Europe-Direct-Zentren für regionale Veranstaltungen

4.1.5. Europäischer Runder Tisch für Demokratie

4.1.6. Europäische Goodwill Ambassadors

4.2. Förderung der Bürgerbeteiligung am demokratischen Leben

4.2.1. Förderung eines wirksameren Anhörungsverfahrens

4.2.2. Unterstützung europäischer Bürgerprojekte

4.2.3. Mehr Transparenz

4.2.4. Erhöhung der Wahlbeteiligung

4.3. Mittel zur Einrichtung eines Dialogs über europäische Themen

4.3.1. Besondere Eurobarometer-Umfrage über die Zukunft Europas

4.3.2. Internet

4.3.3. Zielgruppen

5. Finanzierung

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 666/1/04

... Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfs notwendig. Eine Vielzahl grundsätzlicher Fragen konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten ist. Darüber hinaus liegen dem Bundesrat vier Länderinitiativen (BR-Drs. 627/04, 692/04, 709/04 und 710/04 ) vor, die ebenfalls Vorschläge zur Deregulierung bzw. zum Bürokratieabbau zum Inhalt haben. Wegen Sachzusammenhangs sollen diese Initiativen zusammen mit dem Regierungsentwurf in einer Unterausschusssitzung vorberaten werden. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.



Drucksache 780_1/04

... Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfes notwendig. Bisher konnten auf Fachebene wesentliche Fragen nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten sind. Eine vorläufige Länderumfrage lässt für den Agrarausschuss eine Vielzahl von Anträgen erwarten, die einer gründlichen Beratung bedürfen. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.



Drucksache 664/1/04

... Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfes notwendig. Im Rahmen der Länderanhörung konnte eine Vielzahl grundsätzlicher Fragen nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten sind. Eine vorläufige Länderabfrage lässt eine Vielzahl von Anträgen erwarten, die einer gründlichen Beratung bedürfen. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.



Drucksache 410/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 410/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 529/1/10 PDF-Dokument



Drucksache 700/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.